Die neuste Statistik der Deutschen Rentenversicherung belegt, dass die Höhe der durchschnittlich ausbezahlten Altersrente letztes Jahr bei knapp 1.054 Euro lag. Allerdings erhielt ein nicht unerheblicher Teil der Rentenbezieher nur weit weniger als die Hälfe.

Fast 18,6 Millionen Senioren wurde Ende letztes Jahr eine gesetzliche Altersrente mit einer durchschnittlich ausbezahlten Nettorente vor Steuern von monatlich knapp 1.054 Euro ausbezahlt. Allerdings gab es deutliche Unterschiede je Rentenart. Außerdem zeigt die Statistik, dass jeder fünfte Rentenbezieher weniger als 450 Euro Rente erhielt.

Nach einer jüngst von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) veröffentlichten Statistik wurde Ende letzten Jahres knapp 18,6 Millionen Personen hierzulande eine gesetzliche Altersrente überwiesen.

Der durchschnittlich ausgezahlte Rentenbetrag vor Steuern – also nach Abzug der von Rentenbeziehern zu zahlenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung – betrug je Rentner rund 1.054 Euro pro Monat.

Allerdings gab es deutliche Unterschiede bei der durchschnittlichen Rentenhöhe zwischen den verschiedenen gesetzlichen Altersrentenarten.

Die Regelaltersrente ist im Schnitt am geringsten …

Die anteilig meisten Altersrentner, nämlich 41,2 Prozent beziehungsweise über 7,6 Millionen Personen, erhielten eine Regelaltersrente. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag je Monat belief sich auf knapp 737 Euro. Im Vergleich zu allen Rentenarten ist dies die niedrigste Rente.

Die zweithäufigste ausbezahlte Rentenart entfiel mit über drei Millionen Rentenbeziehern und damit 16,3 Prozent der Bestandsrentner auf die Altersrente für Frauen. Diese Rentenform kann jedoch nur noch von Personen neu beantragt werden, die vor 1952 geboren wurden. Die durchschnittliche Rentenhöhe lag hierfür bei knapp 1.020 Euro.

An dritter Stelle der am häufigsten ausbezahlten Altersrentenarten mit einem Anteil von 12,5 Prozent oder 2,3 Millionen Personen entfiel letztes Jahr auf die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie erhielten im Schnitt fast 1.219 Euro.

Danach folgte die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Rund 11,6 Prozent aller Altersrentner und damit fast 2,2 Millionen Menschen wurde diese Rentenart ausbezahlt. Die monatliche Rentenhöhe betrug im Schnitt 1.507 Euro netto vor Steuern – der zweihöchste Rentenzahlbetrag einer Rentenart.

… und die Altersrente für Bergleute am höchsten

Auf Rang fünf lag die Altersrente für Schwerbehinderte. Fast 1,8 Millionen Rentenbezieher, das waren 9,6 Prozent aller Bestandsrentner, erhielten diesbezüglich im Durchschnitt eine Rente in Höhe von 1.293 Euro.

Weiteren 1,6 Millionen Personen, das waren 8,6 Prozent der Altersrentenempfänger, wurde eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit in Höhe von im Schnitt 1.482 Euro ausbezahlt. Wie die Altersrente für Frauen erhält diese Rentenart nur derjenige, der vor 1952 geboren wurde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt.

Zudem wurde letztes Jahr rund 38.400 Personen eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute überwiesen. Die ausbezahlte Rentenhöhe lag im Schnitt bei 2.387 Euro. Sie ist damit die Rentenart mit dem höchsten durchschnittlichen Rentenzahlbetrag, aber den wenigsten Rentenbeziehern.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente

Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die nur noch von Personen, die vor 1952 geboren wurden, neu beantragt werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Es handelt sich hier um eine Altersrente für Personen, die mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt haben.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nur noch sehr selten neu beantragt werden (können), zählen:

Die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Anspruch darauf haben nur Personen mit einer 15-jährigen Wartezeit, die vor 1952 geboren wurden, wenn sie auch die sonstigen Voraussetzungen für die jeweilige Rentenart erfüllen.

Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Jeder fünfte hat weniger als 450 Euro Rente

Wie unterschiedlich die Rentenhöhen zwischen den Rentenarten sind, zeigt auch die Anzahl der Rentenbezieher, die unter oder über einem bestimmten Rentenzahlbetrag liegen.

Blickt man auf alle Bezieher einer Altersrente, erhielt Ende 2022 fast jeder Fünfte – nämlich 19,3 Prozent und damit knapp 3,6 Millionen Personen – eine Monatsrente von weniger als 450 Euro netto vor Steuern ausbezahlt. Dagegen bekamen nur 11,8 Prozent der Altersrentner mit Rentenbezug, das waren knapp 2,2 Millionen Personen, einen monatlichen Rentenzahlbetrag ab 1.800 Euro.

Während jedoch 41,2 Prozent der Regelaltersrenten-Bezieher und damit fast 3,2 Millionen Personen eine Monatsrente von unter 450 Euro überwiesen wurde, waren es bei den Rentnern mit einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte nur 0,6 Prozent oder knapp 13.600 Personen.

Im Gegensatz dazu erhielten gerade einmal 6,3 Prozent aller Regelaltersrentner 1.800 Euro Nettorente oder mehr. Bei allen mit einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte lag der Anteil dagegen bei 23,5 Prozent.

Frühzeitig vorsorgen

Die Statistik zeigt, dass viele, die sich im Rentenalter allein auf die gesetzliche Altersrente verlassen, in der Regel ihren bisherigen Lebensstandard damit nicht halten können. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig und ausreichend finanziell für das Alter vorzusorgen.

Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen an, die zum Teil auch staatlich gefördert werden. Wer genau wissen möchte, wie hoch seine eigene gesetzliche Altersrente konkret sein wird und mit welcher Einkommenslücke er ohne eine zusätzliche Vorsorge rechnen muss, kann sich vom Versicherungsvermittler beraten lassen.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden