Nicht nur Selbstständige können mit der staatlich geförderten Basis-Rente Einkommensteuer sparen und gleichzeitig ihre Alterseinkünfte erhöhen. Seit Anfang des Jahres ist die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien dafür noch höher.

Selbstständige, aber auch Angestellte und Beamte können mit einem Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rente genannt, eine staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Wer in einen entsprechenden Rentenvertrag einzahlt, kann einen hohen prozentualen Anteil der Prämien im Rahmen von Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Dieser prozentuale Anteil hat sich in 2018 wieder um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Seit 2005 haben Selbstständige das Recht auf eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Möglich ist dies mit dem Abschluss einer privaten, kapitalgedeckten Rentenversicherung, die bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen muss – auch Basis- beziehungsweise Rürup-Rentenvertrag genannt. Ein Hauptkriterium von Basis-Rentenverträgen ist, dass die Rürup-Sparer nach Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze – für Verträge, die ab 2012 geschlossen wurden, frühestens ab dem 62. Lebensjahr – eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt bekommen.

Die staatliche Förderung erfolgt in Form einer Steuererleichterung während der Ansparphase. Denn der Rürup-Sparer kann einen bestimmten prozentualen Anteil der eingezahlten Prämien, die im förderfähigen Rahmen liegen, als Sonderausgaben steuerlich absetzen und damit sein zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Im Vergleich zu 2017 ist in 2018 die Höhe der maximal möglichen steuerlichen Absetzbarkeit gestiegen.

Höhere Steuerentlastung möglich

Seit Jahreswechsel hat sich zum einen wieder der steuerlich abzugsfähige Prämienanteil erhöht. Zum anderen ist auch der förderfähige Höchstbetrag der Prämien, der nach Paragraf 10 Absatz 3 EStG (Einkommensteuer-Gesetz) an die Beitragsbemessungs-Grenze der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt ist, gestiegen. Während im Jahr 2005 noch 60 Prozent der einbezahlten Prämien, die im förderfähigen Rahmen liegen, steuerlich geltend gemacht werden konnten, sind es in 2018 nun 86 Prozent.

Seit 2005 bis 2025 steigt nämlich der prozentuale Anteil der Prämien, der als Sonderausgaben für Altersvorsorge-Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden kann, jährlich um zwei Prozent. Der steuerlich als Sonderausgaben absetzbare Prämienanteil ist dementsprechend von 84 Prozent in 2017 auf nunmehr 86 Prozent in 2018 gestiegen. Ab 2025 sind die eingezahlten Prämien dann zu 100 Prozent steuerlich absetzbar, sofern die Prämien den förderfähigen Höchstbetrag nicht überschreiten.

Erhöht hat sich in 2018 auch der förderfähige Höchstbetrag, bis zu dem der steuerlich absetzbare Prämienanteil maximal als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden kann. Der förderfähige Höchstbetrag ist von 23.362 Euro in 2017 auf 23.712 Euro in 2018 gestiegen. Konkret gilt: Während 2017 ein Rürup-Sparer maximal 19.624 Euro als Sonderausgaben absetzen konnte (84 Prozent von 23.362 Euro) sind es in 2018 nun 20.392 Euro (86 Prozent von 23.712 Euro). Für zusammen veranlagte Ehegatten ist insgesamt der Sonderausgabenabzug doppelt so hoch.

Flexible Prämienzahlung

Grundsätzlich steht es dem Rürup-Sparer weitestgehend frei, wann und wie viel er in seinen Basis-Rentenvertrag einzahlt. Je nach Vertragsgestaltung sind eine Monats-, Jahres- oder auch Einmalprämie möglich. Wenn notwendig oder gewünscht, zum Beispiel bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten, kann der Rürup-Rentenvertrag auch längere Zeit beitragsfrei gestellt werden, ohne dass die steuerliche Förderung bei Wiedereinsetzen der Prämienzahlung eingebüßt wird.

Übrigens, nicht nur Selbstständige, auch Arbeitnehmer und Beamte können laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) unter Umständen vom Abschluss eines Basis-Rentenvertrages und der dadurch möglichen Steuerersparnis profitieren. Details dazu sowie grundlegende Informationen zur Basis- beziehungsweise Rürup-Rente gibt es im Webportal und der Broschüre „Die Basisrente“ des GDV. Unter anderem enthält die Broschüre Rechenbeispiele über die steuerlichen Vorteile der Basis-Rente für Selbstständige und Arbeitnehmer.

Neben der Steuerersparnis während des Erwerbslebens und der Vorsorge für das Alter ermöglicht ein solcher Basis-Rentenvertrag je nach Vertragsgestaltung auch eine zusätzliche Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Absicherung. Ein Versicherungsexperte kann in einer Beratung analysieren, welche individuellen Vorteile durch einen Basis-Rentenvertrag möglich sind.

Quelle: (verpd)

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