Auch wenn versucht wird, das Rentenniveau irgendwie zu halten, muss die junge Generation damit rechnen, dass auch bei ihnen die gesetzliche Altersrente nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten. Daher gibt es für junge Leute eine zusätzliche staatliche Zulage zur Altersvorsorge.

Schon jetzt beträgt die Höhe der Altersrente, selbst wenn man 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht einmal die Hälfte des bisherigen Erwerbseinkommens. Und auch die heutige Jugend kann bestenfalls mit dem bisherigen Rentenniveau rechnen. Daher ist es wichtig, bereits in jungen Jahren für das Alter finanziell vorzusorgen. Der Staat bietet hier für die unter 25-Jährigen, welche die staatlich geförderte Altersvorsorge im Rahmen eines Riester-Vertrages in Anspruch nehmen, einen zusätzlichen finanziellen Anreiz.

Ein sogenannter Standardrentner, also ein Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang so viel wie der Durchschnitt aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten verdient und dafür Rentenversicherungs-Beiträge entrichtet hat, hat derzeit ein Nettorentenniveau von 48,1 Prozent. Das heißt, die Höhe seiner gesetzlichen Altersrente beträgt weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten. Nach aktuellen Plänen der Regierung wird das Rentenniveau bis 2025 auf 48 Prozent stabilisiert.

Was danach mit dem Rentenniveau geschieht, ist derzeit fraglich. Fakt ist jedoch, dass die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze bis 2030 aktuell bei 43 Prozent liegt. Das Rentenniveau könnte danach noch weiter sinken.

Riester-Sparer profitieren von Zulagen und …

Da schon jetzt die gesetzliche Altersrente in der Regel nicht ausreicht, damit ein Rentner seinen bisherigen Lebensstandard hält, empfiehlt unter anderem auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales allen im erwerbsfähigen Alter, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Seit 2002 gibt es hierzu für fast alle gesetzlich Rentenversicherungs-Pflichtigen wie Arbeitnehmer und Auszubildende mit der sogenannten Riester-Rente eine staatlich geförderte Altersvorsorge.

Die Förderung erfolgt in Form von Zulagen und/oder steuerlichen Vergünstigungen. So gibt es für jeden Riester-Sparer eine sogenannte Grundzulage in Höhe von maximal 175 Euro im Jahr. Hat ein Riester-Sparer Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, erhält er zusätzlich für jedes entsprechende Kind 185 Euro pro Jahr Kinderzulage. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, beträgt diese Zulage sogar 300 Euro.

Zudem kann der Riester-Sparer seine in einen Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge bis maximal 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen, wenn die Steuerersparnis dadurch höher ist als die Zulagen.

… bis 25-Jährige erhalten zusätzlich einmalige Sonderzulage

Einen weiteren finanziellen Anreiz gibt es zudem für junge Sparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ihnen steht gemäß Paragraf 84 EStG (Einkommensteuergesetz) zu den genannten Zulagen und Steuervorteilen im ersten Jahr des Bestehens eines Riester-Vertrages ein einmaliger staatlicher Sonderzuschuss, der sogenannte Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro zu.

Um bei allen Zulagen die volle Höhe zu erhalten muss der Riester-Sparer einen Sparbeitrag inklusive der Zulagen von vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Bei einem geringeren Sparbeitrag erhält er eine anteilig geringere Zulagenhöhe. Der Mindestsparbetrag inklusive Zulagen beträgt 60 Euro im Jahr, um Anspruch auf eine Forderung zu haben.

Über die Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersvorsorge, aber auch zu sonstigen sinnvollen vermögensbildenden Lösungen für junge Leute, informiert auf Wunsch ein Versicherungsvermittler.

Quelle: (verpd)

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