Beim Renteneintrittsalter hat es in den vergangenen Jahren deutliche Verschiebungen gegeben, wie aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen. Diese geben auch Aufschluss über die Frühverrentungen und die dafür in Kauf zu nehmenden Abschläge.

Letztes Jahr haben fast 760.000 Bundesbürger erstmalig eine gesetzliche Altersrente bezogen. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter dieser Neurentner lag nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei 64,1 Jahren. Das ist fast zwei Jahre später als noch vor zwei Jahrzehnten. Fast jeder Vierte ging vorzeitig in Rente und musste dafür im Schnitt 25,7 Abschlagsmonate in Kauf nehmen.

Insgesamt haben 758.819 Bundesbürger letztes Jahr erstmals eine gesetzliche Altersrente bezogen. Dies zeigen aktuelle Statistikdaten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei diesen sogenannten Neurentnern lag 2017 wie in 2015 und 2016 bei 64,1 Jahren. Im Detail ist fast jeder Vierte Neurentner, konkret 176.517 Personen, vor dem gesetzlich vorgegebenen Renteneintrittsalter für eine normale Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, in den Ruhestand getreten.

Im Vergleich zu 2010 – hier lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter noch bei 63,5 Jahren – sind die Neurentner in 2017 um rund sieben Monate später in Rente gegangen. Gegenüber dem Jahr 2005 mit einem Renteneintrittsalter von 63,2 Jahren, waren es letztes Jahr sogar fast elf Monate später. Zur Jahrtausendwende, damals belief sich das durchschnittliche Renteneintrittsalter auf 62,3 Jahren, sind die Neurentner im Durchschnitt sogar um fast ein Jahr und zehn Monate Jahre früher in Rente gegangen als in 2017.

Weniger Rente durch Abschläge

Wer allerdings vor der vorgegebenen Regelaltersgrenze beispielsweise im Rahmen einer Altersrente für langjährig Versicherte in Rente geht und nicht die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, muss mit einem Abschlag bei der Rentenhöhe rechnen. Die Höhe des Rentenabschlags berechnet sich aus der Anzahl der Monate, die man vor Erreichen der vorgegebenen Regelaltersrente in Rente geht – das sind die sogenannten Abschlagsmonate.

Pro Abschlagsmonat werden 0,3 Prozent von der Rente, die bei Erreichen der Regelaltersgrenze ausbezahlt worden wäre, gekürzt. Maximal ist zum Beispiel bei der Altersrente für langjährig Versicherte ein Abschlag von 14,4 Prozent möglich, was einem vorzeitigen Renteneintritt von 48 Monaten vor der gesetzlich vorgegebenen Regelaltersgrenze entspricht. Der Abschlag ist für die gesamte Dauer des Rentenbezugs, also ab Rentenbeginn bis zum Lebensende des Rentenbeziehers gültig.

Bundesweit hatten die Neurentner, die 2017 erstmalig eine Altersrente mit Abschlägen erhielten, durchschnittlich rund 25,7 Abschlagsmonate, was im Schnitt einen monatlichen Rentenabschlag von 7,8 Prozent beziehungsweise 84 Euro brutto im Vergleich zur abschlagsfreien Altersrente bedeutete.

Damit die Renteneinkünfte im Alter ausreichen

Nach dem Flexirentengesetz können seit Mitte letzten Jahres gesetzlich Rentenversicherte bereits ab dem 50. Lebensjahr – und nicht wie vorher erst ab dem 55. Lebensjahr – Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten, um mögliche Rentenabschläge auszugleichen. Mehr Informationen dazu gibt es im Webauftritt des DRV. Fragen rund um die gesetzliche Rente beantwortet die DRV-Hotline unter 0800 100048070 telefonisch oder die ortsnahen Auskunfts- und Beratungsstellen des DRV persönlich.

Die Daten der DRV zeigen, selbst wenn man bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, beträgt die gesetzliche Rente ohne Abschläge in der Regel weniger als die Hälfte des bisherigen Gehaltes. Denn das aktuelle Rentenniveau liegt laut DRV derzeit bei gerade einmal bei rund 48,1 Prozent.

Umso wichtiger ist es, bereits frühzeitig eine sinnvolle Altersvorsorge aufzubauen, um im Rentenalter seinen Lebensstandard halten zu können. Wie hoch die voraussichtliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge tatsächlich sein wird und welche individuell passenden Altersvorsorgeformen, teils mit staatlicher Förderung, für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.

Quelle: (verpd)

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