Vereinbart man mit dem Versicherer, dass man im Schadenfall einen kleinen Teil des Schadens selbst trägt, lässt sich der Versicherungsbeitrag von Anfang an teils deutlich minimieren.

Bei zahlreichen Versicherungsarten hat man als Versicherungskunde bei Vertragsabschluss oder auch während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung im Schadenfall mit dem Versicherer zu vereinbaren. Was auf den ersten Blick ein Nachteil für den Versicherungskunden scheint, erweist sich in den meisten Fällen jedoch als Kostenvorteil. Denn durch einen vereinbarten Selbstbehalt ist die laufende Versicherungsprämie um einiges niedriger als ohne.

Typische Versicherungsarten, für die eine Selbstbeteiligung im Schadenfall angeboten wird, sind unter anderem die Kfz-Kasko-, private Haftpflicht-, Kranken-, Rechtsschutz-, Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung. Möglich ist ein summen- und/oder anteilsmäßiger Selbstbehalt, der im Schadenfall vom Versicherungskunden selbst zu tragen ist. Je nach Versicherungsart muss man im Schadenfall die vereinbarte Selbstbeteiligung an den Versicherer zahlen – dies ist zum Beispiel oft bei Privathaftpflicht-Versicherungen der Fall.

Es kann aber auch sein, dass der vereinbarte Selbstbehalt direkt von der Entschädigungsleistung, die man vom Versicherer erhält, abgezogen wird, wie dies bei einer Kfz-Kasko- oder einer Hausratversicherung üblich ist. Der entscheidende Vorteil einer Selbstbeteiligung: Ist eine Selbstbeteiligung in der Versicherungspolice vereinbart, ist die laufende Versicherungsprämie für die gleichen versicherten Gefahren günstiger als ohne, denn der Versicherer trägt ein etwas niedrigeres Risiko – und das zahlt sich für den Versicherungskunden in der Regel auf Dauer aus.

Wann sich eine Selbstbeteiligung lohnt

Denn der regelmäßig zu zahlende Versicherungsbeitrag ist durch den Selbstbehalt dauerhaft günstiger, während der Selbstbehalt nur fällig wird, wenn tatsächlich ein Schadenfall eingetreten ist. Wer nie einen Schaden hat, spart durch die vereinbarte Selbstbeteiligung am meisten. Doch auch bei einer durchschnittlichen Schadenhäufigkeit ist die Prämienersparnis bereits nach wenigen Jahren – bei manchen Krankenversicherungen sogar innerhalb eines Jahres – größer als der Selbstbehalt eines eingetretenen Schadens.

Wann sich eine Selbstbeteiligung rentiert, kann man leicht selbst mit folgender Formel ausrechnen: Die Höhe des Selbstbehaltes geteilt durch den Beitragsunterschied zwischen den Tarifen mit und ohne Selbstbehalt ergibt die Anzahl der Jahre, die ohne Schaden bleiben sollten, damit sich eine Selbstbeteiligung finanziell rechnet. Beispiel: Selbstbehalt 100 Euro, Jahresbeitrag 200 Euro ohne und 160 Euro mit Selbstbehalt (Unterschied 40 Euro), also 100/40 = 2,5 Jahre.

Wer nach 2,5 Jahren oder später einen Schaden erleidet, spart im genannten Beispiel mit einem vereinbarten Selbstbehalt mehr durch die Prämienersparnis ein, als er an Selbstbeteiligung im Schadenfall zahlen müsste. Nur wer überdurchschnittlich oft einen Schaden erleidet, wäre mit einem Selbstbehalt finanziell schlechter gestellt als ohne. Aber auch dann kann ein Selbstbehalt positiv sein. Denn wer Kleinschäden, die geringer oder nur marginal höher sind als die Selbstbeteiligung, erst gar nicht meldet, verringert das Risiko, dass ihm die Versicherung wegen zu vieler Schäden kündigt.

Quelle: (verpd)

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