Mit dem Berufseinstieg steigt auch die Verantwortung des Einzelnen für sich selbst und damit die Anforderungen an die eigene Absicherung. Was es dabei zu beachten gibt.

Wer die Ausbildung oder den Studienabschluss geschafft hat und in das Berufseinleben einsteigt, muss sich um die eigene Absicherung kümmern. Denn in vielen Bereichen ist man nach Beendigung der Ausbildung oder des Studiums nicht mehr bei den Eltern mitversichert.

Während der ersten Berufsausbildung oder des Studiums sind Kinder meist noch kostenlos in der Privathaftpflicht- und/oder in der Familienrechtsschutz-Versicherung bei den Eltern mitversichert. Außerdem darf eine bestimmte Altersgrenze, die in den jeweiligen Vertragsbedingungen angegeben ist, noch nicht erreicht sein. Bei vielen Policen ist beispielsweise eine Mitversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.

Der Versicherungsschutz entfällt, sobald das Kind die Ausbildung oder das Studium beendet hat und eine Arbeitsstelle annimmt oder die vertraglich vereinbarte Altersgrenze erreicht hat. Darüber hinaus kommen bei Berufsanfängern oft weitere Risiken wie ein eigener Hausrat hinzu, die es abzusichern gilt.

Existenzsicherung

Prinzipiell haftet jeder für den Schaden, den er angerichtet hat – und zwar in voller Höhe. Wer beispielsweise mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht, muss für alle entstandenen Schäden in unbegrenzter Höhe aufkommen.

Insbesondere Personenschäden können extrem hohe Schadenersatz-Forderungen nach sich ziehen und damit den finanziellen Ruin bedeuten. Besonders wichtig ist daher eine Privathaftpflicht-Versicherung. Diese leistet, wenn man durch fahrlässiges Verhalten einen anderen geschädigt hat, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche Dritter ab.

Wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann

Auch die eigene finanzielle Absicherung ist wichtig. Wer zum Beispiel durch Unfall oder Krankheit berufs- oder gar erwerbsunfähig wird, erhält – wenn überhaupt – nur wenige gesetzliche Leistungen. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat beispielsweise keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente.

Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung kann diese Versorgungslücke schließen. Je nach Vertragsvereinbarung springt ein entsprechender Versicherungsschutz auch dann ein, wenn man noch andere berufliche Tätigkeiten als Vollzeitbeschäftigung ausüben könnte.

Individuelle Police

Entsprechend der geänderten Lebenssituation müssen in vielen Fällen auch andere Versicherungen wie die Privatrechtsschutz-, Hausrat- und Unfallversicherung angepasst werden, um im Falle des Falles nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Grundsätzlich ist es für Berufsanfänger sinnvoll, sich von einem Fischer & Fischer Versicherungsexperten beraten zu lassen. Der Fachmann zeigt auf, welche Versicherungen notwendig sind und auf welche Policen (noch) verzichtet werden kann. Unter anderem prüft der Experte beispielsweise bei zusammenlebenden Paaren zudem, inwieweit eine kostenlose oder günstige Mitversicherung beim Lebenspartner möglich ist.

(verpd)

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