Wer durch eine Krankheit oder einen Unfall nur noch eingeschränkt arbeiten kann oder komplett erwerbsunfähig wird, muss ohne einen entsprechenden privaten Versicherungsschutz mit erheblichen Einkommenseinbußen und damit auch finanziellen Problemen rechnen.

Körperliche oder psychische Langzeitschäden sind in der Regel auch mit finanziellen Einbußen verbunden, da die dadurch verursachten Einkommensausfälle durch die gesetzliche Absicherung gar nicht oder nur zum Teil abgedeckt sind. Allerdings bietet die Versicherungswirtschaft entsprechende Lösungen an, womit sich dieses finanzielle Risiko vermeiden lässt.

Invalidität bezeichnet eine dauerhafte körperliche oder geistige Schädigung eines Menschen, welche beispielsweise durch eine Krankheit oder einen Unfall hervorgerufen wird. Tritt eine Invalidität ein, fallen jedoch nicht nur Behandlungs- und möglicherweise Pflegekosten an, sondern es können auch Umbaukosten entstehen, wenn das eigene Zuhause behindertengerecht umgestaltet werden muss. Zudem können so manche Betroffene ihren bisherigen Beruf nicht oder nur noch eingeschränkt ausüben oder sind gar nicht mehr arbeitsfähig, was dauerhaft zu hohen Einkommenseinbußen führt.

Zwar decken die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung einen Teil der Kosten ab, doch noch lange nicht alle. Die Folge ohne eine private Absicherung wäre, dass ein Betroffener zahlreiche Ausgaben, die aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung notwendig sind, wie die Umbaukosten, zum Großteil aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Gravierend ist zudem, dass nach dem Eintritt einer Invalidität der bisherige Lebensstandard mit den gesetzlichen Ansprüchen alleine in der Regel nicht zu halten ist.

Wenn Arbeiten nicht oder nur eingeschränkt möglich ist

Zwar hat ein Arbeitnehmer, der weniger als sechs Stunden erwerbstätig sein kann, im Rahmen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente Anspruch auf eine monatliche Erwerbsminderungsrente, sofern er die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu ist es bis auf wenige Ausnahmen notwendig, dass der Betroffene vor dem Invaliditätseintritt seit mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und davon wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge entrichtet hat.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt unter anderem davon ab, wie viele Stunden am Tag ein Betroffener trotz seiner Invalidität irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen könnte. Ob die berufliche Tätigkeit dem bisher erlernten oder ausgeübten Beruf entspricht, spielt jedoch keine Rolle. Die Rentenhöhe liegt in jedem Fall weit unter dem bisherigen Einkommen. Selbstständige, Hausfrauen und -männer, aber auch Kinder haben bis auf wenige Ausnahmen keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente

Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für Arbeitnehmer, die aufgrund einer Invalidität nicht mehr in ihrem bisher erlernten und/oder ausgeübten Beruf tätig sein können und nur noch in einer geringer qualifizierten Tätigkeit einsetzbar wären, wurde zum 31. Dezember 2000 abgeschafft.

Es gibt jedoch eine Übergangsregelung, die gilt allerdings nur für gesetzlich Rentenversicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Sie können einen Rentenanspruch wegen teilweiser Erwerbsminderung haben, sofern sie aufgrund einer Invalidität nicht in der Lage sind, in ihrem oder einem anderen zumutbaren Beruf mit ähnlicher Qualifikation mindestens sechs oder mehr Stunden am Tag zu arbeiten.

Finanzieller Rundumschutz im Invaliditätsfall

In welchem Umfang eine finanzielle Versorgungslücke besteht, wenn man aufgrund eines Unfalles oder Krankheit einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet, und welche individuelle Absicherung sinnvoll ist, lässt sich bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten klären.

Eine Kosten- und Einkommensabsicherung für den Invaliditätsfall bieten beispielsweise eine private Berufs-, Erwerbs- und/oder Unfallversicherung sowie eine private Pflegezusatz- und/oder Krankenzusatz-Police.

Quelle: (verpd)

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