Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. meldet eine weitere Zunahme bei den Berufskrankheiten. Mit welchen Leistungen Betroffene rechnen können. Zwar ist nach Angaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle, bei denen Personen an einer Berufskrankheit leiden könnten, letztes Jahr im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Doch die Anzahl der bestätigten Fälle, bei denen es sich tatsächlich um eine anerkannte Berufskrankheit handelt, ist zum zweiten Mal in Folge gestiegen. Besonders häufig sind Hautkrankheiten.
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Personengruppen durch ihre berufliche Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.
Insgesamt, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.(DGUV), gab es letztes Jahr 70.566 Verdachtsanzeigen, dass Arbeitnehmer seit diesem Jahr an einer Berufskrankheit leiden. Das waren knapp ein Prozent weniger als 2011 mit 71.269 Verdachtsanzeigen. Allerdings hat sich 2012 bei 35.293 Personen der Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit bestätigt. Das waren über zwei Prozent mehr als noch 2011 mit 34.573 und sogar 13 Prozent mehr als noch 2010 mit 31.219 bestätigten Berufskrankheitsfällen.

Weniger Leistungszusagen

Wird festgestellt, dass eine Berufskrankheit vorliegt und besteht für den Betroffenen Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, erhält er vom Unfallversicherungs-Träger bestimmte Leistungen: von der medizinischen Versorgung über die berufliche Reintegration bis hin zur Rentenzahlung wegen einer beruflich bedingten eingetretenen Erwerbsminderung. Voraussetzung ist, dass der Betroffene unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.

Von den 35.293 bestätigten Berufskrankheitsfällen wurden bei 20.002 Personen zwar die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt, die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit im juristischen Sinne waren laut DGUV jedoch nicht erfüllt.

Obwohl die bestätigten Berufskrankheitsfälle in 2012 im Vergleich zu 2011 gestiegen ist, ist damit die Zahl der Personen, die deswegen eine Leistung von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt bekamen, nahezu gleich geblieben. Von den 35.293 bestätigten Fällen, die an einer Berufskrankheit erkrankt sind, haben nämlich nur 15.291 Betroffene, und damit nur 0,2 Prozent mehr als in 2011, eine entsprechende Leistung erhalten. Vornehmlich handelte es sich hier um Rehabilitationsmaßnahmen.

Wenn die Berufskrankheit die Erwerbsfähigkeit mindert

4.924 Versicherte und damit fast neun Prozent weniger Versicherte erhielten 2012 erstmalig eine Rente wegen Berufskrankheit von der gesetzlichen Unfallversicherung, nachdem ihre Erkrankung zu bleibenden Gesundheitsschäden geführt hatte. Das waren knapp neun Prozent weniger als noch 2011 und sogar 20 Prozent weniger als im Jahr 2010.

Hat die Berufskrankheit eine körperliche Beeinträchtigung zur Folge, welche die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent mindert, erhalten die Betroffenen je nach Grad der Erwerbsminderung eine Voll- oder Teilrente. Bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente jedoch maximal zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes. Beispiel: Bei einem Jahresarbeitsverdienst von 36.000 Euro würde die Vollrente bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung zwei Drittel betragen, also 24.000 Euro jährlich beziehungsweise 2.000 Euro im Monat.

Bei einer teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich die Rente nach dem Grad der Erwerbsminderung. Beispiel: Bei einem Jahresverdienst von 36.000 Euro und einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent würde die Jahresrente 20 Prozent von zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes betragen. Bei einem Jahresverdienst von 36.000 Euro wären dies 20 Prozent von 4.800 Euro im Jahr – also 400 Euro im Monat.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung an Hinterbliebene

2.454 Menschen starben letztes Jahr infolge einer Berufskrankheit, das waren knapp vier Prozent weniger als in 2011, aber über ein Prozent mehr als noch 2010. Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung zahlt die gesetzliche Unfallversicherung im Falle eines tödlichen Arbeitsunfalles oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit den Hinterbliebenen ein Sterbegeld aus.

Die Angehörigen, die die Kosten der Bestattung getragen haben, erhalten pauschal ein Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Das sind aktuell in Westdeutschland 4.605,41 Euro (Bezugsgröße 32.240 Euro : 7 = 4.605,41 Euro) und in Ostdeutschland 3.900 Euro (Bezugsgröße 27.300 Euro : 7 = 3.900 Euro). Haben Außenstehende die Beerdigungskosten übernommen, bekommen sie die tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch bis zur Höhe des Sterbegeldes erstattet.

Hinterbliebene Angehörige wie Ehegatte oder Kinder haben nach einem tödlichen Arbeitsunfall ihres Angehörigen, aber auch bei einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente von der DGUV. Die Höhe der entsprechenden Witwen- oder Witwer-Rente sowie der Waisenrente ist je nach individueller Situation, zum Beispiel nach Alter der Witwe, unterschiedlich. Sie beträgt beispielsweise für einen hinterbliebenen Ehepartner, der jünger als 47 Jahre ist und keine Kinder zu erziehen hat, 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen für maximal zwei Jahre.

Individuelle Absicherung

Mehr Informationen zum Thema Berufskrankheiten bietet die kostenlos beim DGUV herunterladbare Broschüre „Berufskrankheiten – Fragen und Antworten“.

Aus den Daten der DGUV wird ersichtlich, dass es einige Hürden gibt, damit das Vorliegen einer Berufskrankheit im Einzelfall anerkannt wird. Und selbst wenn eine Anerkennung erfolgt, muss man bei einer Erwerbsminderung oder auch im Todesfall mit Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen rechnen. Die private Versicherungswirtschaft bietet zahlreiche Lösungen an, um sowohl einen fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz als auch die eventuell durch Unfall oder Krankheit auftretenden Einkommenslücken abzusichern.

Zu nennen sind hier eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- oder auch eine Krankentagegeld-Versicherung. Zudem ist eine ausreichende Absicherung der Angehörigen im Falle des Todes durch eine Kapital- oder Risikolebens-Versicherung möglich. Ein Fischer & Fischer Versicherungsfachmann hilft, den individuell passenden Versicherungsumfang zu finden.

(verpd)

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