Aus welchen Gründen viele nicht oder nur noch eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen können und deswegen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, zeigt eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Der mit Abstand häufigste Grund, warum bisher Personen 2015 nur noch eingeschränkt erwerbsfähig waren oder gar nicht mehr arbeiten konnten, sind psychische Störungen, wie Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen. Doch auch andere Leiden sind anteilig besonders oft für eine eintretende Erwerbsminderung verantwortlich.

Rund 174.000 Menschen in Deutschland – in etwa zu gleichen Teilen Männer wie auch Frauen –haben nach Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund 2015 erstmals eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten. Neben bestimmten versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen muss die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen derart gemindert sein, dass er nicht mehr in der Lage dazu ist, sechs Stunden oder mehr am Tag zu arbeiten, um Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu haben.

Eine versicherungsrechtliche Voraussetzung ist zudem, dass der Betroffene zum Beispiel vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen ist und davon mindestens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge entrichtet hat. Diese Wartezeit entfällt jedoch bei Arbeitnehmern, die infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erwerbsgemindert werden, sowie bei Auszubildenden.

Die häufigsten Ursachen

Mit Abstand die häufigste Ursache, die 2015 bei den Betroffenen zu einem Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente führte, sind den Zahlen der Rentenversicherung zufolge psychische Störungen. Bei fast 43 Prozent der Personen, die 2015 erstmalig eine derartige Rente zugesprochen bekommen haben, war dies der Grund ihrer Erwerbsminderung.

Doch auch andere Leiden führten besonders oft zu einer derartigen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, dass die Betroffenen 2015 eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekamen. Bei knapp 13 Prozent der Betroffenen waren Neubildungen (Krebs), bei über zwölf Prozent Krankheiten von Skelett, Muskeln oder Bindegewebe sowie bei mehr als neun Prozent eine Herz-Kreislauf-Erkrankung die Ursache.

Mehr als sechs Prozent büßten ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Erkrankung des Nervensystems, nicht ganz vier Prozent infolge einer Krankheit des Verdauungssystems oder Stoffwechsels und bei drei Prozent wegen einer Erkrankung der Atmungsorgane ganz oder teilweise ein.

Zum Teil große Unterschiede bei Männern und Frauen

Bei der Aufschlüsselung nach Geschlecht zeigen sich einige zum Teil gravierende Unterschiede. So lagen psychische Störungen zwar bei Männern wie auch bei Frauen an erster Stelle. Allerdings war bei Letzteren der Anteil mit fast der Hälfte der betroffenen Frauen, konkret 49 Prozent, denen deswegen eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen wurde, deutlich überdurchschnittlich ausgeprägt. Bei den Herren war es fast 37 Prozent.

Zweithäufigste Ursache bei den Männern, die 2015 erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhielten, waren Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems mit einem Anteil von mehr als 13 Prozent. Danach folgen Ursachen wie Neubildungen (fast 13 Prozent) und Krankheiten von Skelett, Muskeln oder Bindegewebe (rund 12 Prozent).

Bei den Frauen, die 2015 erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekamen, wurde dies am zweithäufigsten, nämlich bei 13 Prozent durch Neubildungen verursacht. Danach folgen Krankheiten von Skelett, Muskeln oder Bindegewebe mit nicht ganz 13 Prozent. Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems rangieren mit einem Anteil von über fünf Prozent bei den Frauen hingegen nur an fünfter Stelle – bei den Männern ist dies die zweithäufigste Ursache mit einem Anteil von über 13 Prozent.

Finanzieller Rundumschutz

Grundsätzlich hängt die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente vom bisherigen Einkommen sowie vom Umfang der Erwerbsminderung ab. Eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt nur derjenige, der weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Wer aufgrund eines Leidens oder psychischer Störungen dauerhaft mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, hat, sofern die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Von den Betroffenen, die 2015 erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekamen, betrug die durchschnittliche Rentenhöhe wegen teilweiser Erwerbsminderung 385 Euro und die wegen einer vollen Erwerbsminderung 711 Euro. Wie die Zahlen verdeutlichen, reicht die gesetzliche Rente im Falle einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit in der Regel für viele nicht, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können.

Zudem haben die meisten Selbstständigen, Hausfrauen und -männer sowie Kinder bis auf wenige Ausnahmen meist keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch Lösungen an, mit denen es allen möglich ist, sich gegen Einkommensausfälle aufgrund einer Erwerbsminderung, die auch trotz eines eventuellen Anspruchs auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente entstehen, abzusichern. Zu nennen sind hier die private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Quelle: (verpd)

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