Der Anteil der Unternehmen, die in den letzten zwei Jahren von wirtschaftlichen Delikten im Allgemeinen betroffen waren, hat sich im Vergleich zu den beiden Jahren davor fast nicht verändert. Stark zugenommen haben jedoch Verbrechen rund um Daten, Betrug und Untreue.

Seit Jahren ist fast jedes dritte Unternehmen Opfer von Betrug und Untreue, Unterschlagung sowie Datendiebstahl und -missbrauch und anderen Wirtschaftsdelikten, wie eine Umfrage zeigt. Die Mehrheit der Täter kommt von außen, doch in rund 40 Prozent der Fälle sind es Personen aus dem eigenen Unternehmen.

Die Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft KPMG AG hat eine aktuelle Auflage ihrer seit 19 Jahren veröffentlichten Studie zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland veröffentlicht. Für die repräsentative Studie wurden über 700 nach Branche, Größe und Mitarbeiterzahl ausgewählte Unternehmen anonym befragt. Bei der Befragung gab jedes dritte Unternehmen an, in den letzten beiden Jahren Opfer von Wirtschaftskriminellen geworden zu sein, was ungefähr dem Wert der Studie von 2016 entspricht. Je größer die Firmen desto höher der Anteil der von Wirtschaftskriminalität betroffenen.

Noch höher ist jedoch die Einschätzung der Firmen, dass Unternehmen hierzulande im Allgemeinen von Wirtschaftskriminalität wie Datendiebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen betroffen sein können. Dies gilt nahezu ohne Unterschied für alle Branchen. 81 Prozent gaben an, dass das Risiko hinsichtlich wirtschaftskrimineller Delikte gegenüber Firmen generell hoch bis sehr hoch ist. Bei der Selbsteinschätzung glauben allerdings im Durchschnitt nur 31 Prozent, dass ihre eigene Firma selbst Opfer von Wirtschaftskriminellen werden könnte.

Risiko Nummer eins: Betrug und Untreue

Die häufigsten Deliktarten sind laut Umfrage Betrug und Untreue. 58 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, davon betroffen gewesen zu sein – das ist ein Anstieg um 13 Prozentpunkte gegenüber der letzten Befragung in 2016. Ein Opfer von Diebstahl und Unterschlagung waren im Durchschnitt 40 Prozent der befragten Unternehmen. Deutlich zugenommen haben die Datendelikte wie Datendiebstahl. Während vor zwei Jahren noch knapp jedes vierte befragte Unternehmen davon betroffen war, ist es aktuell schon fast jede dritte Firma.

Knapp jedes fünfte Unternehmen war ein Opfer von Geldwäsche, fast jedes siebte jeweils von Schutz- und Urheberrechts-Verletzungen sowie von Korruption, und jede zehnte Firma hatte einen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu beklagen. Laut Studie bezifferte die Mehrheit der Unternehmen den Schaden durch Wirtschaftskriminalität in der eigenen Firma mit zwischen 60.000 und 400.000 Euro. Etwa die Hälfte der Unternehmen verzeichnete in den vergangenen zwei Jahren einen Schaden durch wirtschaftskriminelle Delikte in Höhe von 100.000 bis knapp einer Million Euro.

Bei rund sieben Prozent betrugen die Schäden eine Million Euro oder mehr. Während vor zwei Jahren die Täter von wirtschaftskriminellen Delikten laut Umfrage in etwa zu gleichen Teilen von innerhalb und auch von außerhalb der betroffenen Firma kamen, sind heute rund sechs von zehn Wirtschaftskriminelle externe Personen. Bei Datendelikten sind aktuell sogar über drei Viertel der Täter Externe, 2016 waren es noch 30 Prozent.

Die richtigen Policen helfen weiter

Übrigens, bei vielen Risiken, die von Wirtschaftskriminellen ausgehen, kann der passende Versicherungsschutz weiterhelfen. So lassen sich zum Beispiel mit einer Cyberversicherung zahlreiche Kosten, die der betroffenen Firma beispielsweise infolge eines Hacker- und Spionageangriffs entstehen, absichern.

Versicherbar sind aber auch mögliche Kosten für ein notwendiges Krisenmanagement, nachdem Kriminelle beispielsweise geklaute Daten unerlaubt veröffentlicht haben.

Zudem gibt es noch weitere Lösungen wie eine Vertrauensschaden-Versicherung, eine Firmen- und Spezial-Strafrechtsschutz-Police, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und eine Forderungsausfall-Versicherung. Damit lassen sich unter anderem diverse finanzielle Folgen abdecken, die durch firmeninterne oder -externe Wirtschaftskriminelle angerichtet werden können.

Quelle: (verpd)

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