IT-Systeme gehören zur Standardausrüstung eines Unternehmens. Doch auch wie das sonstige Inventar kann die teils teure EDV durch Risiken wie Sturm, Blitzeinschlag, Brand und diverse andere Risiken im großen Umfang beschädigt werden. Es gibt jedoch einen finanziellen Schutz dagegen.

Für die meisten Firmen wäre es eine Katastrophe, wenn EDV- und Kommunikationsanlagen aus irgendeinem Grund tagelang ausfallen würden. Denn neben hohen Reparatur- oder Neuanschaffungskosten für die betroffenen IT-Systeme müssen viele Firmen in dem Fall mitunter auch mit einer Betriebsstörung oder gar einem Betriebsstillstand rechnen. Je vernetzter und umfangreicher die EDV-Ausstattung in einem Betrieb ist, desto vielfältiger sind die betrieblichen und letztendlich auch die finanziellen Folgen. Es gibt jedoch Versicherungspolicen, die diese Risiken absichern.

Zwar sind in einer Geschäfts- oder auch Inhaltsversicherung nicht nur das Betriebsinventar wie Büromöbel, sondern üblicherweise auch alle elektronischen Anlagen gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Einbruch-Diebstahl/Raub, ausgetretenes Leitungswasser, Sturm und Hagel geschützt.

Doch insbesondere EDV- und Kommunikationsanlagen wie Computer, Telefonanlagen, Drucker, Kopierer, Kassen, Waagen, Diagnosegeräte und elektronische Mess- und Prüfgeräte können nicht nur durch diese, sondern auch durch eine Vielzahl anderer Risiken beschädigt oder zerstört werden. Die Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich mit der Elektronikversicherung einen sogenannten Allgefahren-Schutz für elektronische Anlagen und Geräte an, bei der alles mitversichert ist, was nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen ist oder nicht vorhersehbar war.

Die Elektronikversicherung

Eine solche Police bietet neben den Risiken, die in einer Geschäfts- oder Inhaltsversicherung abgedeckt sind, auch Versicherungsschutz bei Überspannungs-, Schmor- und Sengschäden sowie Schäden durch Bedienungsfehler, Materialfehler und Feuchtigkeit. Sogar Schäden durch Überschwemmung, Frost, einfachen Diebstahl, Vandalismus oder eine vorsätzliche Beschädigung der IT-Anlagen durch Dritte sind hier mit abgedeckt.

Die Elektronikversicherung übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für die notwendige Reparatur, oder, sollte dies nicht mehr möglich oder rentabel sein, auch für den Neukauf der versicherten Elektronikgeräte und -anlagen im in der Police vereinbarten Umfang.

Häufig können optional in einer solchen Elektronikpolice die Risiken, welche bereits über eine bestehende Geschäfts- oder Inhaltsversicherung abgesichert sind, wie Brand, Sturm oder Einbruch-Diebstahl, ausgeschlossen werden, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Dadurch reduziert sich in der Regel auch die Prämie der Elektronikversicherung.

Damit ein EDV-bedingter Betriebsausfall nicht in den Ruin führt

Eine sinnvolle Ergänzung ist die von einigen Versicherern als Einzelpolice oder als Zusatz zur Elektronikversicherung angebotene Mehrkostenversicherung. Sie erstattet nach einem versicherten Sachschaden am IT-System die Kosten für Maßnahmen, die notwendig sind, damit eine durch die Beschädigung der EDV bedingte Betriebsunterbrechung so kurz wie möglich ausfällt.

Dazu zählen zum Beispiel die Kosten, die anfallen, um zusätzliche Arbeitskräfte oder Dienstleister hinzuzuziehen, damit der Schaden an der IT schnellstmöglich behoben wird. Auch Ausgaben, die bei einer vorübergehenden Anmietung von EDV-Geräten oder einem externen Rechenzentrum entstehen, um eine Betriebsstörung durch die beschädigte EDV so gering wie möglich zu halten, können optional abgesichert werden.

Ebenfalls sinnvoll kann auch eine Elektronik-Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungs-Versicherung sein. Je nach Vertragsvereinbarung übernimmt eine solche Police bei einem Betriebsstillstand aufgrund eines versicherten Sachschadens der EDV-Anlage für die Zeit der Schadenbehebung den dabei entgangenen Gewinn und die anfallenden betrieblichen Fixkosten.

Wenn die Daten beschädigt oder zerstört werden

In der Elektronikversicherung ist in der Regel hauptsächlich die Hardware versichert. Zusätzlich bieten viele Versicherer daher auch eine Softwareversicherung mit an, die entweder in Verbindung mit der Elektronikpolice oder als eigenständiger Versicherungsvertrag abgeschlossen werden kann.

Eine solche Police übernimmt je nach Vertragsvereinbarung die Kosten für die Wiederherstellung von zerstörten, verloren gegangenen oder veränderten Daten und Programmen, die durch versicherte Sachschäden an der IT-Anlage oder an den Datenträgern verursacht wurden. In einigen Policen können auch Schäden infolge vorsätzlicher Programm- oder Datenänderungen durch Dritte mitversichert werden.

Einige Versicherer bieten auch Cyberversicherungen an, die einen Versicherungsschutz für Schäden infolge Cyberrisiken, zum Beispiel durch Hackerangriffe oder Schadprogramme wie Viren, Würmer oder Trojaner absichern. Erstattet werden hier je nach Vereinbarung mitunter die Wiederherstellungs-Kosten der beschädigten oder gelöschten Daten und auch die Ausgaben für IT-Spezialisten und ein Krisenmanagement zum Beispiel bei einem Hackerangriff.

Quelle: (verpd)

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