Einbruchdiebstähle in Betriebs- und Geschäftsräume haben Hochkonjunktur: Etwa alle sieben Minuten schlagen die Langfinger zu. Mit welchen Sicherheitsmaßnahmen Firmen Diebe abschrecken oder wenigstens die Folgen eines Einbruchs minimieren können.

Etwa 71.200 Einbruchdiebstähle in Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume verzeichnete die Polizei im Jahr 2017. Der Gesamtschaden durch Einbrecher beträgt diesbezüglich jährlich mehrere Hundert Millionen Euro. Ein umsichtiges Verhalten und geeignete Vorkehrungen könnten jedoch einige Schäden verhindern oder zumindest die Schadenhöhe reduzieren. Tipps dazu geben die Versicherungswirtschaft und die Polizei.

Egal ob Handwerks-, Industrie-, Handels- oder auch Dienstleistungs-Unternehmen – so gut wie jeder Gewerbebetrieb kann Opfer von Einbrechern werden. Dies zeigt die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS 2017). Demnach wurden 2017 über 71.267 Fälle von Einbruchdiebstahl in beziehungsweise aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen polizeilich erfasst. Dies entspricht einem Rückgang um etwa ein Siebtel im Vergleich zum Jahr zuvor.

Auch wenn dies bereits die sechste Abnahme in Folge war, werden pro Tag deutschlandweit immer noch etwa 195 solcher Delikte verübt. Mit anderen Worten: Etwa alle sieben Minuten geschieht hierzulande ein Einbruch in einen Gewerbebetrieb.

Zahlreiche Irrtümer

Dass die Einbruchszahl in Gewerbebetriebe immer noch vergleichsweise hoch ist, hängt unter anderem mit einer zu laschen Risikoeinschätzung zusammen. Dies ist auf verschiedene Irrtümer zurückzuführen, die unter den Gewerbetreibenden immer noch weit verbreitet sind. So geschehen Einbrüche nicht hauptsächlich in abgelegenen Gewerbegebieten „auf der grünen Wiese“ oder in unbewohnten, nachts menschenleeren Büro- und Geschäftshäusern in den Innenstädten.

Vielmehr sind genauso häufig auch Objekte inmitten bewohnter Gebiete betroffen – vor allem, da diese häufig nur unzureichend gesichert sind, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Weit verbreitet ist auch die Einschätzung „Sicherungen bringen eh nichts – Einbrecher kommen überall rein ...“. Dies ist nach Angaben des GDV jedoch ein großer Irrtum, da man sich sehr wohl gegen Einbruch schützen könne. So scheiterten viele Einbrüche – insbesondere im gewerblichen Bereich – an vorhandener Sicherungstechnik.

Dies liegt den Angaben zufolge daran, dass Einbrecher nicht immer Profis sind und sich oft schon durch einfache, aber wirkungsvolle technische Sicherungen abhalten ließen. Dabei wirke sichtbare Sicherungstechnik eher abschreckend als anziehend, da diese längere „Arbeitszeit“ für den Einbrecher und damit ein größeres Entdeckungsrisiko bedeute.

Präventionsmaßnahmen

Beliebte Diebesbeute sind nach Angaben des GDV insbesondere Waren, Bargeld, Maschinen, Büroausstattung oder andere hochwertige Ausrüstungsgegenstände. Häufig werden auch die Einrichtung oder wichtige Geschäftsunterlagen und -daten zerstört oder beschädigt. Die Folgen solcher Ereignisse können Produktionsausfälle oder Betriebsstillstände sein, die im Extremfall sogar die Insolvenz der Firmen nach sich ziehen können. Doch mit den richtigen Sicherheitsvorkehrungen und der passenden Absicherung kann man das Risiko deutlich reduzieren, ist der GDV überzeugt.

Da immer noch knapp zwei von drei Einbrüchen gelingen, hat der GDV zusammen mit der VdS Schadenverhütung GmbH und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes zur Schadenprävention die Broschüre „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“ verfasst. Die 52-seitige Broschüre ist bei jeder Polizeidienststelle erhältlich und kann auch online heruntergeladen werden. Sie enthält unter anderem folgende Tipps, wie sich Firmen vor ungebetenen Besuchern schützen können:

  • Einbauen von mechanischen Sicherungen. Voraussetzung dafür sind stabile Wände, Decken und Böden. Darüber hinaus Einbau von geprüften einbruchhemmenden Türen und Fenstern.
  • Nachträgliches Sichern von Türen, Ganzglastüren, automatischen Schiebetüranlagen, Durchgängen und Schaufenstern durch Rollläden, die am besten innenseitig montiert werden.
  • Alarmanlage durch qualifizierte Unternehmen einbauen lassen. Eine Liste mit Adressen ist bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen in vielen Bundesländern erhältlich.
  • Installation einer Videoüberwachung. Diese hat eine abschreckende Wirkung auf Einbrecher und kann der Polizei wichtige Informationen für die Täterverfolgung liefern.
  • Kooperation mit einem qualifizierten Wach- und Sicherheitsunternehmen, das die Polizei frühzeitig alarmieren kann.
  • Für eine ausreichende Beleuchtung sorgen: Diese ersetzt allein allerdings keine technischen Sicherungen.
  • Gebäude oder Grundstücke einfrieden: Mauern oder Zäune wirken wie Barrieren.
  • Direkt am Gebäude – insbesondere an einbruchgefährdeten Stellen – ist eine Bepflanzung durch hohe und dichte Hecken oder Sträucher zu vermeiden, da diese Einbrechern gegebenenfalls eine gute Deckung bieten würde.
  • Gefährlich sind gebäudenahe Bäume sowie nicht ein- oder angeschlossene Leitern, Mülltonnen oder ähnliche bewegliche Gegenstände, die als Kletterhilfe missbraucht werden können.

Wertgegenstands-Verzeichnis

Unternehmern wird darüber hinaus empfohlen, ein Wertgegenstands-Verzeichnis anzulegen, das der vollständigen Erfassung und Beschreibung von Wertgegenständen dient. Im Falle des Diebstahls oder Abhandenkommens kommt diesem Dokument eine wichtige Funktion für die Schadenabwicklung mit der Versicherung zu und bietet für die Polizei eine Hilfe bei der Fahndung.

Dabei sollten möglichst alle Details der Wertgegenstände wie etwa Hersteller, Marke und Typbezeichnung, unverwechselbare Merkmale sowie Informationen zum Neupreis und zum geschätzten Zeitwert notiert und auch Kaufbelege gesammelt werden. Je mehr Details im Voraus erfasst würden, desto einfacher werde im Verlustfalle das Wiederauffinden. Tipp: Weitere generelle Präventionsmaßnahmen gegen Einbrecher enthält der Webauftritt der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“.

Speziell für Unternehmen haben GDV, VdS und Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes die Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe (VdS 2333) erarbeitet. Diese Richtlinien helfen Firmen dabei, ein speziell auf den eigenen Betrieb zugeschnittenes Sicherungskonzept mit bedarfsgerechten und effektiven Schadenverhütungs-Maßnahmen zu erstellen, um so das Einbruchdiebstahl-Risiko zu reduzieren.

Quelle: (verpd)

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