Was Immobilienbesitzer tun können, wenn massenhaft Schnee auf dem Hausdach liegen bleibt oder sich eine dicke Eis- und/oder Schneedecke darauf bildet und sie befürchten, dass für das Dach die Schneelast zu hoch wird.

Schneebedeckte Dächer sind im Winter nichts Außergewöhnliches. Bei lang anhaltender Kälte und starken Schneefällen ist es jedoch schon vorgekommen, dass ein Dach der Schneelast nicht standhält. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten daher insbesondere bei schneereicher Witterung regelmäßig das Dach im Blick haben, um möglichen Schäden vorzubeugen.

Je dicker eine Schneedecke, desto höher ist die Schneelast, die ein Hausdach zu tragen hat. Auch die Beschaffenheit des Schnees, ob es sich beispielsweise um leichten Pulverschnee oder um schweren Nassschnee handelt, spielt dabei Rolle.

Eine zehn Zentimeter dicke Schnee- und Eisschicht kann beispielsweise je nach Vereisung und Wassergehalt bis zu 100 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Die Folgen einer zu hohen Schneelast auf dem Hausdach können verschobene Dachziegel, eine Verformung des Dachstuhls bis hin zum Dacheinsturz sein.

Welche Experten weiterhelfen können

Normalerweise ist die Statik der Hausdächer entsprechend der je nach Region geltenden Schneelastzone ausgelegt, sodass auch bei sonst üblichen winterlichen Wetterbedingungen in der Regel keine Gefahr besteht. Kommt es jedoch zu ungewöhnlich starken Schneefällen und bleibt eine hohe Schneedecke auf dem Dach liegen oder ist die Schneedecke sehr schwer, weil der Schnee nass ist oder sich dicke Eisplatten gebildet haben, kann es sein, dass die Belastbarkeitsgrenze des Daches überschritten wird.

Dadurch kann das Dach und im schlimmsten Fall das ganze Haus beschädigt werden. Laut GDV sind Häuser mit einem Flachdach mehr gefährdet, da bei Steildächern der Schnee häufiger abrutscht und so das Dach schneller entlastet wird. Eine zu hohe Schneelast kann aber auch eine bestehende Photovoltaikanlage schädigen. Auch hier ist das Schadensrisiko bei einer Dachneigung von mehr als 30 Grad nach Angaben des GDV gering, da ab diesem Neigungswinkel der Schnee in der Regel von alleine abrutscht.

Prinzipiell sollten Haus- und Wohnungsbesitzer nach Empfehlung des GDV regelmäßig ihr Hausdach im Blick haben. Wer sich nicht sicher ist, ob die vorhandene Schneedecke für das Hausdach nicht doch zu schwer ist, sollte laut GDV einen örtlichen Dachdecker-Innungsbetrieb um Rat fragen oder sich an die Feuerwehr wenden. Gleiches gilt, wenn bei einer Sichtprüfung bereits Schäden am Dachstuhl, der Dachstuhl-Unterkonstruktion, der Dacheindeckung und der Dachentwässerung vermutet werden.

Niemals selbst aufs Dach steigen

Auf gar keinen Fall sollte ein Haus- oder Wohnungsbesitzer selbst auf das Dach klettern, um den Schnee herunterzuschaufeln. Zum einen ist das Risiko, dabei selbst zu verunfallen, zu hoch. Zum anderen kann unsachgemäßes Schneeräumen zu Schäden am Dach und insbesondere an vorhandenen Photovoltaikanlagen führen – beispielsweise, wenn empfindliche Anlagenmodule durch die scharfen Kanten einer Schneeschaufel beschädigt werden.

Tipp: Schäden durch eine zu hohe Schneelast gelten als Natur- oder auch Elementarschäden. Derartige Schäden am Haus und am Dach lassen sich durch eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung absichern. Eine solche Elementarschaden-Versicherung deckt nicht nur Schäden durch Schneedruck, sondern auch durch andere Naturrisiken wie Hochwasser, Starkregen, Lawinen, Erdbeben oder Erdsenkung ab. Ein solcher Elementarschaden-Schutz lässt sich in vielen Gebäudeversicherungs-Policen gegen einen Aufpreis mitversichern.

In einigen Hausratpolicen lassen sich ebenfalls Elementarrisiken gegen einen kleinen Aufpreis miteinschließen, damit auch der Hausrat gegen Naturgefahren abgesichert ist. Bei einigen Photovoltaik-Versicherungsverträgen sind Schneelastschäden zum Teil ohne Aufpreis mitversichert. Ob das Haus, der Hausrat und/oder die Photovoltaikanlage bereits gegen eine zu hohe Schneelast oder andere Naturrisiken abgesichert sind, kann in der jeweiligen Police und den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen entnommen oder auch beim Versicherungsvermittler erfragt werden.

Quelle: (verpd)

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