Die Angst, aufgrund einer psychischen Erkrankung auf Dauer arbeitsunfähig zu werden, steigt, wie eine Umfrage belegt.

Deutlich mehr Bürger als noch vor rund drei Jahren fürchten sich psychisch zu erkranken und deswegen berufs- oder sogar erwerbsunfähig zu werden. Bei den Frauen fürchten dies laut einer Befragung aktuell sogar 58 Prozent und damit ein Drittel mehr als zum Anfang der Coronapandemie. Doch auch bei den Männern ist der Anteil deutlich gestiegen.

Eine Umfrage der Kantar GmbH unter mehr als 2.000 Personen im Alter von 14 bis 45 Jahren im Auftrag eines Branchen-Versorgungswerks für die betriebliche Altersversorgung zeigt, dass die Angst aufgrund eines psychischen Leidens dauerhaft arbeitsunfähig zu werden, wächst.

Aktuell plagt 58 Prozent der befragten Frauen die Sorge, dass sie im Laufe ihres Berufslebens aufgrund psychischer Probleme nicht mehr arbeiten können. Das sind über ein Drittel mehr als noch bei einer Umfrage im Jahr 2020 – damals lag der Anteil noch bei 43 Prozent.

Bei den 14- bis 45-jährigen Männern befürchten dies nach der neusten Befragung 48 Prozent – was einem Plus von 60 Prozent gegenüber dem Beginn der Corona-Pandemie entspricht. Im Jahr 2020 sorgten sich diesbezüglich nur 30 Prozent der Männer.

Die Sorge ist berechtigt

Dass diese Sorge begründet ist, zeigen auch die Statistiken. Seit Jahren sind psychische Erkrankungen die Hauptursache, die zu einer Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit führen.

Letztes Jahr war dieses Leiden bei über 39 Prozent aller 164.000 Bürger, die 2022 erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten haben – und damit bei knapp 64.600 Personen –, der Hauptgrund für die eingetretene Erwerbsminderung. Dies belegt eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Zudem verdeutlicht eine Studie des Analysehauses Morgen & Morgen GmbH, dass bei den Personen, die eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung haben und 2021 erstmals eine Leistung daraus erhielten, in 35 Prozent der Fälle psychische Erkrankungen die Berufsunfähigkeit verursachten.

Darum ist eine private Einkommensabsicherung notwendig

Seit über 20 Jahren gibt es übrigens für die meisten Erwerbstätigen keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Denn wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist und aufgrund eines gesundheitlichen Leidens seinem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, erhält, auch wenn er gesetzlich rentenversichert ist, keine derartige Rente.

Zudem gilt, nur wer maximal bis zu sechs Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann – auch wenn diese schlechter bezahlt ist als die bisherige –, hat einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch diese Leistung, sofern man sie aufgrund der sonstigen notwendigen Voraussetzungen überhaupt erhält, liegt in der Regel weit unter dem bisherigen Einkommen.

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch entsprechende Vorsorgelösungen, um die Einkommenseinbußen im Falle einer eintretenden Berufs- oder Erwerbsminderung zu minimieren. Informationen dazu erhält man vom Versicherungsvermittler.

Quelle: (verpd)

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