Das Berliner Sozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen Personen, die sich auf der Jagd nach einem Straftäter verletzen, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Da gemeinsame Sportaktivitäten nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Teamgeist fördern, bieten viele Firmen Betriebssportprogramme an. Die teilnehmenden Arbeitnehmer stehen jedoch nur unter dem Schutz der gesetzlicher Unfallversicherung, wenn bestimmte Kriterien zutreffen.

Fällt in einem Unternehmen die EDV aus, kann dies schnell zu einem Betriebsstillstand führen, der teure Folgekosten mit sich bringt. Zudem können weitere Ausgaben notwendig sein, um den Elektronikschaden zu beheben. Ein Kostenschutz ist jedoch möglich.