Rauchmelder sind in allen privat genutzten Wohnungen und Häusern hierzulande Pflicht. Lediglich in Sachsen gibt es bis Ende dieses Jahres eine Übergangszeit für Bestandsgebäude. Dennoch fehlen diese Melder offensichtlich immer noch in vielen Wohnimmobilien oder es sind zu wenige installiert.

Rauchmelder müssen mittlerweile bei allen 16 Bundesländern in Neubauten und in 15 Bundesländern auch in Bestandsbauten eingebaut sein – dies gilt auch bei Mietwohnungen. Daher sollten Vermieter und Mieter wissen, wer letztendlich für die Installation und Wartung verantwortlich ist.

In neu- oder umgebauten Wohnungen besteht seit 2017 in allen Bundesländern die Pflicht, Rauchmelder zu installieren. In vielen Bundesländern, aber noch nicht bei allen, gilt dies auch für bestehende Wohnungen. Warum die Melder in allen Wohnungen installiert sein sollten.

Zwar haben in diesem Jahr drei weitere Bundesländer, als Letztes Baden-Württemberg, eine Rauchmelderpflicht für Neubauten eingeführt, doch noch immer ist der vorgeschriebene Brandschutz für Neu- und Bestandsbauten bei Weitem nicht flächendeckend.