In neu- oder umgebauten Wohnungen besteht seit 2017 in allen Bundesländern die Pflicht, Rauchmelder zu installieren. In vielen Bundesländern, aber noch nicht bei allen, gilt dies auch für bestehende Wohnungen. Warum die Melder in allen Wohnungen installiert sein sollten.
In allen 16 Bundesländern besteht die Pflicht, Rauchmelder zu installieren, wenn man eine neue Wohnung angeschafft oder eine bestehende umgebaut hat. Auch für ältere Wohnungen, die (noch) nicht umgebaut wurden, gibt es in 13 Bundesländern eine Rauchmelder-Pflicht. In Berlin und Brandenburg gilt diesbezüglich noch eine Übergangszeit, bis auch hier die Installation von Rauchmeldern verpflichtend ist. Nur in Sachsen fehlt aktuell noch eine entsprechende Regelung.
Rauchmelder können im Brandfall Leben retten. Zum einen wird man durch einen Rauchmelder auch auf einen Brand hingewiesen, der in einem anderen Raum eines Hauses ausbricht als dem, in welchem man sich gerade befindet. Zum anderen werden nach Angaben des Forums Brandrauchprävention e.V. zwei Drittel der Brandopfer im Schlaf überrascht.
Während jedoch der Geruchssinn im Schlaf kaum funktioniert und ein Schlafender bei einem Brand daher den Rauch kaum wahrnimmt, sorgt der laute Warnton eines Rauchmelders dafür, dass er frühzeitig wach wird, um sich und seine Angehörigen in Sicherheit zu bringen.
Die Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern
Übrigens besonders gefährlich an einem Brand sind neben den Flammen der Rauch. Er enthält so giftige Gase wie die geruchlosen Rauchgase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid, dass bereits wenige Atemzüge ausreichen, um bewusstlos zu werden und zu ersticken. Daher kommt es auf jede Sekunde an, um möglichst schnell aus einer brennenden Wohnung zu kommen. Bei einem beginnenden Brand hat man nach Angaben der Experten des Forums Brandrauchprävention e.V. im Schnitt nur vier Minuten Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen, bevor der Brandrauch zur Lebensgefahr wird.
Rauchmelder tragen maßgeblich zur Sicherheit bei, denn sie warnen meist schon kurz nach Beginn eines Brandes vor dem freigesetzten Rauchgas, oft noch bevor Flammen sichtbar werden. So hat man wertvolle Zeit gewonnen, sich und andere Mitbewohner zu retten. Seit 2017 ist daher in allen Bundesländern für neue oder umgebaute Wohnungen und mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg und Sachsen auch für alle anderen, älteren Wohnungen die Installation von Rauchmeldern vorgeschrieben.
In Berlin und Brandenburg gilt dieses Rauchmelderpflicht für bestehende Wohngebäude erst ab dem 31. Dezember 2020. In Sachsen gibt es für die Bestandswohnungen aktuell noch keine Regelung. Grundsätzlich empfehlen jedoch Brandexperten aus Sicherheitsgründen allen Eigentümern und auch Mietern, Rauchmelder in den Wohnungen zu installieren, egal ob dazu bereits eine Pflicht besteht oder nicht.
Wer für die Installation und Wartung verantwortlich ist
Die Verantwortung, dass die Rauchmelderpflicht auch eingehalten und Rauchmelder installiert werden, liegt in allen Bundesländern bei den Haus- oder Wohnungseigentümern beziehungsweise Vermietern. Für die Wartung der Rauchmelder – dazu gehören ein Funktionstest der Geräte und das rechtzeitige Auswechseln der Batterie – sind in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Eigentümer oder auch Vermieter zuständig. In allen anderen Bundesländern liegt die Verantwortung zur Wartung beim Mieter.
Dies geht aus den Angaben der Experten des Forums Brandrauchprävention e.V. in ihrem Webauftritt hervor. Laut den Brandsicherungs-Spezialisten sind die Eigentümer allerdings „verpflichtet, die von ihnen installierten Rauchmelder entsprechend den Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich zu warten und die Betriebsbereitschaft der Melder sicherzustellen“. Dies gilt egal, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet ist.
Zwar kann ein Vermieter mit einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag, „die Installation wie auch die regelmäßige Wartung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft auf den Mieter übertragen“, so die Forumsexperten weiter. Dennoch muss sich der Vermieter auch dann regelmäßig vergewissern, dass der Mieter der Vereinbarung auch nachkommt.
Rauchmelder alle zehn Jahre austauschen
Laut Experten sollten Rauchmelder übrigens alle zehn Jahre ausgetauscht werden, da dann die Funktionsfähigkeit der Geräte häufig nachlässt. Berücksichtigen sollten dies zum Beispiel alle Wohnungseigentümer der Bundesländer, die schon seit mehr als zehn Jahren eine Rauchmelderpflicht für Neu- oder Umbauten haben. Dazu gehören Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein und Thüringen.
Prinzipiell sollten Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen, insbesondere in allen Fluren, Schlaf- und Kinderzimmern installiert werden. An Stellen mit starker Zugluft sowie in Räumen wie Küche und Bad, in denen Dampf, Staub oder Rauch entsteht, sind statt Rauchmeldern Feuer- oder Wärmemelder sinnvoller, da Rauchmelder auch bei Dampf oder Staub reagieren.
Umfassende Informationen über die Anschaffung, die Installation und Wartung von Rauchmeldern und die jeweiligen Regelungen, die es dazu von jedem Bundesland gibt, enthält das Webportal des Forums Brandrauchprävention e.V. unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
Quelle: (verpd)