Photovoltaikanlagen sind dafür ausgelegt, dass sie jahrelang funktionieren. Es gibt jedoch diverse Gefahren, die zu hohen Schäden bis hin zur Zerstörung eines solchen Sonnenstromerzeugers führen kann. Wie sich nicht nur die entsprechenden Reparaturkosten absichern lassen.

Nur wenn eine Photovoltaikanlage schadenfrei funktioniert, amortisiert sie sich oftmals schon in wenigen Jahren. Ein Anlagenschaden zum Beispiel durch einen Blitzschlag kann dazu führen, dass die bisherige Kosten-Nutzen-Kalkulation durch die nötigen Reparatur- oder Neuanschaffungskosten und den schadenbedingten fehlenden Stromertrag hinfällig wird. Mit einer passenden Versicherungspolice bleibt dieses Risiko kalkulierbar.

Rund zwei Millionen Photovoltaikanlagen sind in Deutschland installiert. Schon eine kleinere Anlage, die auf einem Einfamilienhaus installiert werden kann, kostet mehrere Tausend Euro. Größere Anlagen zum Beispiel auf Firmengebäuden oder auf Feldern sind um ein Vielfaches teurer. Auch wenn ein Sonnenstromerzeuger normalerweise dafür ausgelegt ist, dass er 20 oder mehr Jahre problemlos funktioniert, gibt es zahlreiche Gefahren, die zu einer Beschädigung oder gar Zerstörung der Anlage und damit zum Anlagenausfall führen können.

Typische Risiken sind beispielsweise Blitzeinschläge, Brand, Hagel, Überspannung, Vandalismus oder auch Diebstahl. Im Schadenfall können die Reparatur oder Wiederbeschaffung sowie der Ertragsausfall wegen des Anlagenstillstandes den Anschaffungspreis weit übersteigen. Neben dem entgangenen Stromertrag und den zu ersetzenden Sachschäden können zusätzlich noch Aufräumungs-, Lösch-, Entsorgungs- und sonstige Kosten anfallen. Es gibt jedoch Versicherungspolicen, die dieses Kostenrisiko übernehmen.

Vom Brandschaden über Materialfehler bis zum Tierverbiss

Eine auf dem Hausdach montierte Photovoltaikanlage kann üblicherweise gegen einen Aufpreis in einer für die Immobilie bestehenden Gebäudeversicherung mitversichert werden. Versichert ist die Photovoltaikanlage in dem Fall gegen die Brand-, Blitzschlag-, Sturm- und Hagelschäden.

Noch umfassender ist jedoch eine spezielle Photovoltaik-Versicherung. Sie gibt es für alle Anlagengrößen und kann von Privatpersonen, aber auch von Unternehmen, die zum Beispiel eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder auch auf einem Feld montiert haben, abgeschlossen werden. Eine solche Police bietet eine Allgefahrendeckung, das heißt nur wenige Schadenursachen wie die vorsätzliche Beschädigung durch den Anlagenbetreiber, eine betriebsbedingte Abnutzung oder Schäden infolge von Krieg werden nicht durch die Photovoltaik-Versicherung abgedeckt.

Versichert sind hingegen unter anderem Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel, Frost, Schneedruck, Diebstahl, Vandalismus, Sabotage, Bedienungsfehler, Material- und Konstruktionsfehler, Überspannung, Kurzschluss, Überschwemmung und sogar durch Tierverbiss. Der Versicherungsschutz besteht üblicherweise für alle Teile, die zu einer Photovoltaikanlage gehören, wie Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer-, Überwachungs- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung.

Auch der Ertragsausfall lässt sich absichern

Auch mögliche Schadennebenkosten wie Feuerlösch-, Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Kosten für ein Gerüst sind in der Regel in einer Photovoltaik-Versicherung bis zu einer bestimmten Höhe versicherbar.

In einigen Policen lassen sich auch Ertragsausfälle, die der Anlagenbesitzer aufgrund eines versicherten Sachschadens erleidet, mit absichern. Für Großanlagen werden diesbezüglich meist spezielle Ertragsausfall-Versicherungen angeboten.

Ist ein Ertragsausfall versichert, wird dem Anlagenbesitzer üblicherweise der entgangene finanzielle Ertrag bis zu einer in der Versicherungspolice festgelegten maximalen Tagesausfall-Entschädigung und Schadensdauer erstattet. Ein Versicherungsfachmann hilft dem Anlagenbetreiber auf Wunsch dabei, einen für seine Anlage maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu erhalten.

Quelle: (verpd)

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