Jeder Solaranlagenbetreiber, der sich noch nicht in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen hat, sollte dies bis spätestens 31. Januar 2021 nachholen, anderenfalls droht ein erheblicher finanzieller Nachteil.

Alle Photovoltaikanlagen jeglicher Größe, egal ob sie von einer Privatperson auf dem eigenen Hausdach oder von einer Firma auf dem Betriebsgelände betrieben werden, müssen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sein. Wer das nicht beachtet, der erhält unter anderem keine Vergütung für den von ihm eingespeisten Strom.

Seit Ende Januar 2019 gibt es das Internetportal „Marktstammdatenregister“ (MaStR), das unter der Webadresse www.marktstammdatenregister.de von der Bundesnetzagentur betrieben wird. Dieses behördliche Register soll einen Überblick über alle Stromerzeugungs-Einheiten und -Anlagen sowie Akteure des Strom- und Gasmarktes hierzulande ermöglichen, um energiewirtschaftliche Prozesse auch hinsichtlich der Energiewende planen und vereinfachen zu können.

In dieses Register müssen sich auch alle Betreiber einer Photovoltaik- beziehungsweise Solaranlage mit den entsprechenden Anlagedaten fristgerecht eintragen. Dabei spielt die Größe der Anlage und ob sie von einer Privatperson oder von einer Firma betrieben wird, keine Rolle. Unter anderem müssen Solaranlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, bis spätestens 31. Januar 2021 registriert werden. Für Solaranlagen, die nach dem 31. Januar 2019 ans Stromnetz gingen oder gehen, muss die Registrierung binnen eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen.

Von der Solaranlage bis hin zum fest verbauten Batteriespeicher

Neben den Photovoltaik- beziehungsweise Solaranlagen müssen auch sonstige Stromerzeugungs-Einheiten und -Anlagen wie Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK-)Anlagen, Windenergieanlagen, Biogasanlagen, Geothermieanlagen oder konventionelle Kraftwerke registriert werden. Aber auch ortsfeste Notstromaggregate sowie ortsfeste Batteriespeicher wie Batteriespeicher für Solaranlagen fallen unter die Registrierungspflicht.

Informationen zur Registrierungspflicht sowie eine Registrierungshilfe findet man im Webportal des MaStR. Enthalten ist hier auch eine Registrierungshilfe für Solaranlagen und für ortsfeste Stromspeicher (Batteriespeicher) im PDF-Format, die unter anderem erklärt, welche Daten man für die Registrierung benötigt.

Vergessene Registrierung kann teuer werden

Grundlage für die Registrierungspflicht ist die Marktstammdaten-Registerverordnung. Wer sich nicht fristgerecht einträgt, muss damit rechnen, dass er den eingespeisten Strom solange nicht vergütet bekommt, bis er sich registriert hat. Wer sich nicht, nicht rechtzeitig oder mit falschen Daten registriert, begeht zudem eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann. Im MaStR-Webauftritt wird übrigens beschrieben, wie man feststellen kann, ob man die Anlage bereits registriert hat oder nicht.

Tipp: Wer eine Photovoltaikanlage auf oder am Gebäude hat, kann diese meist optional über die Gebäudeversicherung mit absichern. Es gibt zudem speziell für diese Anlagen auch separate Versicherungspolicen, die einen Allroundschutz bieten, bei dem selbst Schäden durch Vandalismus, Sabotage sowie Konstruktions- sowie Materialfehler und sogar die Ertragsausfälle nach einem Schadenfall versicherbar sind.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden