Bei dauerhaften oder auch plötzlich extreme Minustemperaturen drohen Hausbesitzern und Mietern teure Schäden durch gefrorene wasserführende Leitungen. Welche Präventivmaßnahmen, solche Frostschäden verhindern können.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) werden den Gebäudeversicherern jedes Jahr zwischen 30.000 und 40.000 Schäden an versicherten Gebäuden durch gefrorene wasserführende Leitungen und Rohre gemeldet. Experten erklären, wie sich solche Schäden verhindern lassen.

In einer Gebäudeversicherung sind üblicherweise Leitungswasserschäden am versicherten Gebäude wie an den Wänden, Decken, Böden sowie an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen wie Tapeten, fest verbauten Heizkörpern, Parkettböden oder verklebten Teppichen mitversichert. Auch eine Hausratversicherung deckt Leitungswasserschäden, die am Inventar des Haushaltes wie an Möbeln, Bildern, Elektrogeräten und lose verlegten Teppichen entstehen, ab. Leitungswasserschäden sind Schäden, die durch ein bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind.

Ursachen für solche Schäden können Installationsfehler sowie ein fehlerhaftes oder ungeeignetes, aber auch ein veraltetes oder durch Korrosion oder Frost geschädigtes Material der Wasserzuleitung sein. Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zahlen die Gebäudeversicherer jährlich für rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden – davon sind 30.000 bis 40.000 dieser Schäden die Folge von gefrorenen Wasserleitungen. Die Schadenhöhe der durch Frost verursachten Leitungswasserschäden liegt zwischen 120 und 150 Millionen Euro im Jahr.

Wie sich Frostschäden an Wasserleitungen vermeiden lassen

Es gibt einige Gründe, warum Schäden an Gebäuden durch aufgefrorene Wasserleitungen so hoch sind. Zum einen liegen Wasserleitungen üblicherweise verputzt in der Wand; dadurch können Mieter oder Eigentümer auslaufendes Wasser nach einem Rohrdefekt infolge einer aufgefrorenen Leitung nicht gleich erkennen. Je länger nicht erkannt wird, dass Wasser austritt, umso höher sind die Schäden am Gebäude. Zum anderen kommt es bereits durch das Aufplatzen der Rohre zu teuren Schäden im Mauerwerk.

Nur in einigen Fällen können eingefrorene Leitungen schnell erkannt werden, nämlich wenn kein Trinkwasser mehr aus der Leitung fließt, oder wenn bei defekten Heizrohren die Heizkörper nur noch wenig oder keine Wärme mehr abgeben. Der GDV rät Hausbesitzern und Mietern, folgende Tipps zu beachten, um Frostschäden an wasserführenden Leitungen zu vermeiden:

  • „Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Das gilt vor allem auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WC.
  • Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.
  • Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen möglichst vom Wasser nehmen und leerlaufen lassen.
  • Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirken kann. Dabei sollten unbedingt auch die Kellerfenster geprüft werden!
  • Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.“

Quelle: (verpd)

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