Minustemperaturen können schnell zu kältebedingten Schäden an Wasserleitungen und Heizungsrohren führen. Nur wer als Hauseigentümer richtig vorsorgt, kann sicher sein, dass er derartige Frostschäden nicht aus der eigenen Tasche zahlen muss.

Oftmals finden sich zahlreiche Stellen in und an einem Haus, bei denen die Gefahr besteht, dass Rohre und Wasserleitungen bei eisigen Temperaturen auffrieren oder durch Frost beschädigt werden. Die Folgekosten sind häufig immens. Viele dieser Kälteschäden lassen sich jedoch vermeiden.

Gefrorenes Wasser hat eine immense Kraft. Wasser erhöht nämlich sein Volumen beim Einfrieren um neun Prozent. Friert Wasser im Leitungssystem ein, erhöht sich der Druck auf die Rohre so stark, dass diese letztendlich sogar platzen können. Da die Wasserleitungen in der Regel verputzt hinter der Wand und damit aus den Augen der Mieter und Eigentümer sind, erhöht dies oft das Ausmaß eines Wasserschadens, da ein defektes Rohr nicht gleich erkannt wird.

Platzt ein Rohr, führt dies häufig zu beträchtlichen Schäden an der Gebäudesubstanz, aber auch am Inventar. Taut das Wasser in den Rohren zu einem späteren Zeitpunkt auf, vergrößert sich nicht selten die Schadenhöhe.

Der passende Versicherungsschutz

Solche Leitungsschäden können mit einer passenden Versicherungspolice abgedeckt werden. Eine Wohngebäudeversicherung kommt unter anderem für Schäden durch geplatzte, wasserführende Leitungen an Gebäudebestandteilen wie Wänden, Decken, Tapeten und Böden auf. Entsprechende Schäden an Möbeln, Bildern, Teppichen, Elektrogeräten oder Kleidung werden von einer Hausratversicherung übernommen.

Allerdings besteht nur ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung, wenn der Schaden nicht grob fahrlässig verursacht wurde, anderenfalls kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen, und zwar um die Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht.

Grob fahrlässig handelt, wer die situationsbedingte erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet. Wer beispielsweise ein unbeheiztes, leer stehendes Ferienhaus im Winter sich selbst überlässt, ohne vorher das Wasser in den Leitungen und Heizungsrohren abzulassen, muss damit rechnen, dass die Leitungen durch Frost platzen. Er handelt somit grob fahrlässig. Was „grob fahrlässig“ ist, wird im Zweifelsfall vor Gericht entschieden.

Hohe Frostgefahr

Informationen zu den Vorsorgemaßnahmen gegen Frostschäden, und was im Schadenfall zu tun ist, sind im online herunterladbaren Flyer „Kleines Leck, großer Schaden“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zu finden. Prinzipiell wichtig ist eine regelmäßige Kontrolle der Leitungen.

Dies gilt insbesondere für Wohnräume, Gebäude und Leitungen, die ein höheres Frostschadenrisiko haben als andere. Dazu zählen zum Beispiel nicht beheizte oder leer stehende Häuser und Wohnräume wie Ferienhäuser, Gäste- und Arbeitszimmer, Keller, Vorrats- oder Abstellräume und Räume mit undichten Fenstern. Aber auch Außenanschlüsse und Leitungen im Freien wie Wasserhähne und Gartenwasserleitungen sind besonders gefährdet.

Zur Schadenverhütung in leeren Gebäuden empfiehlt es sich, alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Bei Außenanschlüssen und Leitungen im Freien wie etwa im Garten ist es sinnvoll, die Wasserhähne nach dem Entleeren geöffnet zu lassen, damit ein Anfrieren der Dichtungen verhindert wird.

Richtig heizen

In den Versicherungs-Bedingungen der Wohngebäude- und Hausrat-Policen wird unter anderem vorgeschrieben, dass Räume mit Leitungswasserrohren immer ausreichend beheizt werden müssen. Dies gilt nicht nur für Wohnräume, sondern auch für Keller und nicht genutzte Räume. In wenig oder nicht benutzten Räumen ist es ratsam, die Fenster verschlossen zu halten. Defekte Fenster sind zu reparieren. Wasserleitungen, Ventile und Wasserzähleranlagen können zusätzlich mit Schaumstoff, Holz- oder Glaswolle geschützt werden.

Alle Räume im Gebäude sollten stets ausreichend temperiert sein. Übrigens: Auch das Eiskristallsymbol („Frostwächter") auf dem Thermostatventil schützt nicht vor dem Zufrieren der Wasserleitungen. Auf dieser Einstellung ist in der Regel nur der Heizkörper selbst vor dem Zufrieren geschützt. Daher sollte das Heizungsventil nie vollständig zugedreht werden.

Übrigens: Eingefrorene Leitungen lassen sich schnell erkennen, da entweder kein Trinkwasser mehr aus der Leitung fließt, oder, bei defekten Heizrohren, wenn die Heizkörper nur noch wenig oder keine Wärme mehr abgeben.

(verpd)

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