Zwar sind Gasunfälle hierzulande selten, doch wenn es dazu kommt, sind die Folgen oftmals dramatisch. Umso wichtiger ist es für alle, die noch mit Gas heizen oder kochen, zu wissen, wie sich solche Unfälle vermeiden lassen und was im Falle eines Gasgeruchs zu tun ist.

Auch wenn Gasheizungen in immer weniger Neubauten eingesetzt werden, wird immer noch fast jede zweite Wohnung mit Gas beheizt. Wer diesen Energieträger in seinem Haushalt nutzt, sollte einige Vorsichtsmaßnahmen beachten, um das Unfallrisiko möglichst klein zu halten. Wird ein Gasleck vermutet, muss alles unterbleiben, was zu einer Funkenbildung – und damit zusammen mit dem ausströmenden Gas zu einer Explosion – führen kann.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden letztes Jahr in 28,0 Prozent der Neubauten Gasheizungen eingebaut – Tendenz fallend. 2021 lag der Anteil der primären Energiequelle Gas bei Neubauten noch bei 34,4 Prozent und 2015 sogar bei 51,5 Prozent.

Insgesamt wurden 2022 nach den Daten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) aber immer noch 49,3 Prozent aller Wohnungen mit Gas beheizt. Dieser Anteil fällt seit 2020, damals waren es noch 49,5 Prozent, langsam.

Ungiftig und dennoch extrem gefährlich

Zwar ist das zum Heizen und Kochen in der Regel verwendete Erd- oder Stadtgas ungiftig, strömt es jedoch versehentlich aus defekten Leitungen oder Geräten aus, besteht eine hohe Explosionsgefahr. Als Folge drohen hohe Sachschäden und schwere bis tödliche Verletzungen bei Personen, die sich in der Nähe des Explosionsortes befinden.

Doch selbst wenn es zu keiner Explosion kommt, können defekte oder verschmutzte Gasgeräte auch zu einer tödlichen Kohlenmonoxid-Vergiftung führen.

Der jährliche Check

Umso wichtiger ist es, dass Eigentümer und Mieter alles unternehmen, damit das Risiko eines Gasunfalles so gering wie möglich ist. Nach Angaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) sind dazu die Gasanlagen und Gasleitung alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit von einem Fachmann zu prüfen.

Zudem sollte eine jährliche Sicherheitskontrolle gemäß der online abrufbaren Checkliste des DGVW erfolgen, die auch der Eigentümer oder Mieter vornehmen kann. Nach DVGW-Angaben ist hier unter anderem zu prüfen, ob die Absperreinrichtungen, zum Beispiel an Hausanschluss und Zähler frei zugänglich sowie die Gasleitungen in einem einwandfreien Zustand und gut befestigt sind.

Ferner dürfen die Gasleitungen nicht als Aufhängevorrichtung, zum Beispiel für Gegenstände wie Kleidung oder Handtücher zweckentfremdet werden. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Gasleitungen vom Herd zur Gassteckdose nicht geknickt sowie weit weg von Hitze und Flammen sind. Zudem müssen die Verbrennungs-Luftöffnungen an Wand oder Tür des Aufstellraums der Gasgeräte offen und nicht mit Möbeln oder sonstigem zugestellt sein.

Wichtig ist zudem, dass vorhandene Gasgeräte intakt sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Geräte keine Rußspuren oder Verfärbungen haben sowie beim Betrieb kein auffälliger Geruch und auch keine ungewöhnlichen Geräusche feststellbar sind. Zudem muss eine eventuell sichtbare Flamme am Gasgerät durchgehend blau und nicht gelb brennen.

Prüf- und Kontrolltermine einhalten

Festgestellte Probleme und Fehler bei Gasgeräten und/oder Gasleitungen sind in der Regel nur von einem Fachmann zu beheben. Übrigens, „ab der Hauptabsperreinrichtung des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern“, betont der DVGW. So ist auch der Mieter verpflichtet, vorhandene Gasanlagen vorschriftsmäßig zu verwenden und alles zu unterlassen, was zu einer Anlagenschädigung oder zu einem Gasunfall führen könnte.

Darüber hinaus ist es wichtig, alle gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungstermine, die zum Beispiel durch den Kaminkehrer durchzuführen sind, einzuhalten. Auch vom jeweiligen Gasgerätehersteller vorgegebene Wartungen und Prüfungen, unter anderem um die Gewährleistung und Garantie bei der Gastherme der Heizung und/oder dem Gasherd zu erhalten, sind einzuhalten.

Der Benutzer beziehungsweise Wohnungseigentümer ist dafür verantwortlich, dass die vorgegebenen Kontrollen termingerecht durchgeführt werden. Anderenfalls besteht ein erhöhtes Unfallrisiko und im Schadenfall kann diese Nachlässigkeit sogar dazu führen, dass die Gebäude- und/oder die Hausratversicherung bei einer Gasexplosion nicht leisten.

Wurden vorgeschriebene Wartungsarbeiten bewusst unterlassen oder Gasgeräte nicht vorschriftsmäßig betrieben, kann dies nämlich als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Das wiederum kann im Falle einer Gasexplosion dazu führen, dass Versicherer für entstandene Schäden nicht oder nur teilweise leisten müssen.

Gefahr: Kohlenmonoxid-Vergiftung

Eine regelmäßige Wartung der Gasgeräte wie Gasheizungsthermen verhindert, dass diese durch Ruß verschmutzen, was die Verbrennung verschlechtert und den Gasverbrauch erhöht. Zudem besteht bei stark verrußten Geräten die Gefahr, dass sich durch eine schlechte Verbrennung das farb-, geruchs- und geschmacklose Kohlenmonoxidgas bildet und in den Raum entweicht, was zu lebensgefährlichen Vergiftungen bei den Bewohnern führen kann.

Auch eine ungenügende Luftzuführung, eine zu dichte Gebäudehülle oder falsch dimensionierte Ventilatoren oder Dunstabzugshauben erhöhen das Risiko eines Kohlenmonoxidaustritts, denn dadurch kann ein Unterdruck im Raum oder Haus entstehen, der zum Abgasaustritt führt.

Wurden beispielsweise Fenster oder Türen neu eingebaut oder abgedichtet, ist daher unbedingt darauf zu achten, dass dennoch eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sichergestellt ist. Das gleiche gilt, wenn die Gebäudehülle saniert oder eine sonstige Änderung an der Heizung oder am Haus vorgenommen wurde.

Mit einer entsprechenden Messung zum Beispiel durch den Kaminkehrer lässt sich feststellen, ob nach den Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen eine ausreichende Luftzuführung besteht.

Zwei Lebensretter: Gasmelder und Kohlenmonoxid-Melder

Übrigens, dem eigentlich geruchlosen Stadt- und Erdgas wird zur Sicherheit ein nach Lösungsmittel riechender Geruchsstoff beigemischt, damit ausströmendes Gas bereits am Geruch erkannt werden kann. Wer jedoch schläft, bei dem ist der Geruchssinn kaum aktiv.

Die meisten Gasunfälle werden laut Experten nicht durch technische Defekte, sondern einen leichtsinnigen Umgang, eine mangelnde Wartung oder auch unsachgemäße Reparaturen von Geräten und Leitungen verursacht: beispielsweise durch das Zustellen der Geräte oder das Aufhängen von Kleidung an Gasleitungen, die Aufputz verlegt wurden.

Die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., rät daher zur Installation von Gasmeldern in allen Räumen, in denen sich Gasleitungen und -geräte befinden. Diese Melder erkennen ausströmendes Gas bereits in geringer Konzentration, so dass genug Zeit bleibt, um die Unfallgefahr zu minimieren und sich in Sicherheit zu bringen.

Wichtig zu wissen: ein Gasmelder zeigt in der Regel keinen Kohlenmonoxid-Austritt an. Einen gewissen Schutz vor einer Kohlenmonoxid-Vergiftung bieten daher separate Kohlenmonoxid-Melder. Sie sollten in geschlossenen Räumen mit Feuerstellen in Form eines Gasherdes, eines Kamines oder eines Holz-, Pellet- oder Kohleofens in Bodennähe installiert werden.

Wenn ein Gasleck vermutet wird

Vermutet man einen Gasaustritt im Haus, ist offenes Feuer oder Funkenbildung unbedingt zu vermeiden. Das heißt brennende Zigaretten oder Kerzen sind umgehend zu löschen und ein angeschalteter Herd auszuschalten.

Zudem dürfen Feuerzeuge und Streichhölzer, aber auch Smartphones, Lichtschalter, Haustürklingeln, Computer, Telefone und elektrische Geräte nicht benutzt werden. Selbst ein Stecker darf nicht aus einer Steckdose gezogen werden.

Fenster und Türen sind sofort weit zu öffnen, damit ein Durchzug entsteht. Des Weiteren ist umgehend die Gaszufuhr abzustellen, um die Gaskonzentration im Raum zu senken. Wichtig ist, dass alle das Haus verlassen. Zudem ist unbedingt erst außerhalb des Hauses umgehend die Feuerwehr und der Gasversorger zu verständigen, beispielsweise per Mobiltelefon.

Quelle: (verpd)

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