Es gibt zahlreiche Risiken, die einen hohen Schaden an einem Wohnhaus anrichten oder zur kompletten Zerstörung der Immobilie führen können. Vor viele dieser Gefahren gibt es zwar keinen 100-prozentigen Schutz, aber zumindest ist eine finanzielle Absicherung möglich.

Jedes Jahr richten in Deutschland Brände, Blitzeinschläge, Stürme sowie andere Risiken milliardenteure Schäden an Wohnhäuser an. Damit man als Immobilienbesitzer durch eine solche Gefahr nicht finanziell ruiniert wird, ist es sinnvoll, sich mit einer Gebäudeversicherung entsprechend abzusichern.

Wer als Hausbesitzer für Schäden, welche Risiken wie Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Überschwemmung an der Immobilie anrichten können, selbst aufkommen muss, kann schnell vor einem finanziellen Desaster stehen. Kostenschutz bei solchen Schäden bieten jedoch eine bestehende Gebäudeversicherung sowie ein darin eingeschlossener Elementarschutz.

Wie notwendig eine solche Versicherungspolice ist, zeigt die Statistik: Alleine 2016 zahlten die Gebäudeversicherer nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für rund 1,89 Millionen Schadenfälle Entschädigungs-Leistungen in Höhe von fast 4,73 Milliarden Euro. Die Schäden der Immobilienbesitzer, die keine Gebäudeversicherung haben oder zum Beispiel keinen Elementarschutz mitversichert haben, sind hier noch gar nicht mit eingerechnet.

Vom Brand bis zur Überschwemmung

In einer Wohngebäude-Versicherung sind in der Regel Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel und bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, also zum Beispiel Leitungswasser, das durch ein gebrochenes Leitungsrohr austritt, versichert. Bei einigen Policen können teils optional auch weitere Risiken wie Glasbruch-, Überspannungs-, Rauch- und Rußschäden sowie Schäden durch Rohrbrüche von Ableitungsrohren auf und außerhalb des Grundstücks mitversichert werden.

Daneben sind häufig auch eine Mitversicherung von grob fahrlässig verursachten Schäden sowie Schäden an einer bestehenden Photovoltaikanlage im Rahmen der versicherten Risiken möglich. Einige Versicherer bieten auch die Möglichkeit, bestimmte Notfallkosten, zum Beispiel, wenn eine Rohrverstopfung beseitigt werden muss oder eine Schädlingsbekämpfung im Haus notwendig ist, in die Police miteinzuschließen.

Besonders sinnvoll ist nicht zuletzt durch die Zunahme von Unwettern und Naturkatastrophen der meist gegen Aufpreis mögliche Einschluss von sogenannten Elementarrisiken in die Gebäude-Versicherung. In einer solchen Elementarversicherung sind in der Regel zum Beispiel Schäden durch Überschwemmungen, durch Überflutungen infolge Starkregen oder Rückstau, durch Schneelast, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch oder Erdbeben versichert.

Ein neues Haus kostet heute einiges mehr

Versichert sind in einer Gebäudepolice das Haus einschließlich aller fest eingebauten Gebäudebestandteile und -zubehör, wie Dach, Mauerwerk, Wände, Böden bis hin zu fest verklebtem Teppichboden, Einbaumöbeln, Sanitäranlagen und einer Zentralheizung. Je nach Schadenausmaß wird unter anderem die Reparatur oder die Wiederbeschaffung der beschädigten Teile bezahlt.

Um ausreichend abgesichert zu sein, empfiehlt sich, das Gebäude und die Gebäudebestandteile zum Neuwert zu versichern. Im Schadenfall wird dann die in nahezu allen Fällen eingetretene Wertminderung der versicherten Sachen durch Alter und Abnutzung nicht berücksichtigt. Ist beispielsweise ein versichertes 20 Jahre altes Haus abgebrannt, wird ein neues, gleichartiges Haus bezahlt, auch wenn die Bau- und Materialpreise im Vergleich zu vor 20 Jahren erheblich gestiegen sind.

Bei den meisten Policen kann dafür der sogenannte gleitende Neuwert vereinbart werden. Damit wird sichergestellt, dass die Versicherungssummen auch den steigenden Bau- und Materialpreisen angepasst werden.

Umfassender Kostenschutz

Im Schadenfall werden jedoch nicht nur die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten der beschädigten Sachen erstattet, sondern auch die notwendigen Lösch-, Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur vereinbarten Höhe. In vielen Policen kann man zudem auch schadensbedingt angefallene Hotel- und/oder Mietausfallkosten in einer vereinbarten Höhe sowie Kosten für einen Wasser- oder Gasverlust, die einem durch ein versichertes Risiko entstanden sind, mitversichern.

Zum Teil sind optional auch notwendige Aufräum- und Wiederherstellungs-Arbeiten auf dem Versicherungsgrundstück zum Beispiel für die Beseitigung umgestürzter Bäume nach einem Sturm versicherbar. Selbst Schäden, die durch Tierbiss an elektrischen Anlagen und Leitungen, durch Vandalismus wie Graffitis am Gebäude oder durch einen Diebstahl an von außen an die Immobilie angebrachten Sachen entstanden sind, können in manchen Gebäude-Versicherungen mit abgesichert werden.

Grundlegende Informationen zur Wohngebäudeversicherung enthält die kostenlos herunterladbare Broschüre „Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum“ des GDV. In einer individuellen Beratung kann ein Versicherungsvermittler klären, welche Gebäudeversicherung und welche möglichen Zusatzbausteine zur Police für die bestehende Immobilie den optimalen Versicherungsschutz bieten.

Quelle: (verpd)

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