Steht ein Unternehmen während der Betriebsferien ganz oder teilweise still, bleiben einige Risiken, die die Firma gefährden können, dennoch bestehen oder erhöhen sich im Vergleich zum Normalbetrieb sogar. Was Unternehmer diesbezüglich beachten sollten.

Es gibt einige Ereignisse wie Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung, die einen Betrieb massiv schädigen können. Selbst wenn in einem Unternehmen aufgrund von Betriebsferien keine oder nur wenige Mitarbeiter anwesend sind, bleiben solche Risiken bestehen. Bei anderen Gefahren wie die eines Einbruch-Diebstahls oder einer Brandstiftung erhöht sich in dieser Zeit das Schadenrisiko sogar.

Einige Gefahren wie wetterbedingte Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Starkregen bestehen, egal ob in einem Betrieb gearbeitet wird oder nicht. Sind aufgrund von Betriebsferien oder einer saisonalen Produktions-Unterbrechung längere Zeit keine oder nur noch wenige Mitarbeiter in der Firma, erhöhen sich jedoch auch bestimmte Schadenrisiken.

So ist die Gefahr, dass in dieser Zeit ein Brand nicht sofort erkannt wird und sich ungehindert ausbreiten kann oder auch dass Fremde ungesehen Vandalismus- und/oder Diebstahlschäden anrichten, höher als während des Normalbetriebs eines Unternehmens.

Von Sicherheitseinrichtungen ...

Dieses erhöhte Schadenrisiko lässt sich bei kurzfristigen „Betriebspausen“ umgehen, wenn diese Zeit für eine gründliche Wartung und Überprüfung der Produktionsanlagen und Sicherheits-Einrichtungen genutzt wird. Denn dann sind zumindest einige Mitarbeiter vor Ort, die das erhöhte Schadenrisiko, das bei einem leer stehenden Betrieb besteht, minimieren.

Grundsätzlich können technische Sicherheitsanlagen wie Feuermelder, Überwachungs-Alarmanlagen oder Wassermelder, aber auch ein Sicherheitsdienst (Objektschutz) auch in den Betriebsferien für einen hohen Schutz sorgen. Des Weiteren sollte die Funktionsbereitschaft der vorhandenen Sicherheits-Einrichtungen und -anlagen regelmäßig überprüft und sichergestellt werden.

Prinzipiell ist es vor einer jeden Betriebsstilllegung ratsam, bestimmte Sicherheits- und Reinigungsmaßnahmen durchzuführen. Die VdS Schadenverhütung GmbH, ein Tochterunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., empfiehlt diesbezüglich alle stillgelegten Maschinen und sämtliche Zubehörteile gründlich zu reinigen, zu konservieren und eventuell mit Schutzhüllen zu versehen, um sie in funktionsbereitem Zustand zu halten.

... über risikomindernde Maßnahmen ...

Sind beispielsweise alle Räume gründlich gereinigt, begrenzt das die Brandgefahren durch das Minimieren möglicher Brandlasten. Dabei ist es auch wichtig, Abfälle umgehend aus den Firmenräumen zu entfernen und zu beseitigen.

Zum Schutz vor unbefugtem Zutritt sind grundsätzlich beschädigte Schlösser, Türen oder Fenster unverzüglich zu reparieren. Um mögliche Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und beseitigen zu können, ist es wichtig, stillgelegte Betriebsstätten regelmäßig zu begehen und zu bewachen.

Weitere ausführliche Tipps zu Maßnahmen, wie sich Betriebe gegen Einbruch, Brand, Blitzschlag und Überspannungsschäden sowie gegen sonstige Naturgefahren wie Überschwemmung und Sturm schützen können, gibt es im Webauftritt des VDS.

... bis hin zum umfassenden Versicherungsschutz

Ein Unternehmen sollte zudem für den Fall eines Schadens ausreichend finanziell abgesichert sein, denn einen 100-prozentigen Schutz vor Schäden gibt es nicht. Die finanzielle Schadenabsicherung ist für viele Risiken zum Beispiel mit einer Gebäudeversicherung für das Betriebsgebäude, einer Inhalts- oder Geschäftsversicherung, einer Elektronik- und/oder Maschinenversicherung sowie einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung möglich.

Alle Versicherer, bei denen ein Versicherungsschutz für die Firma besteht, sollten über anstehende Betriebsferien oder eine sonstige Betriebsstilllegung, auch wenn sie nur zeitlich begrenzt ist, frühzeitig informiert werden.

Nur dann können die Versicherer die bestehende Gefährdungseinschätzung überprüfen und gegebenenfalls modifizieren sowie den Versicherungsschutz an die geänderten Risiken anpassen, damit im Schadenfall eine ausreichende Absicherung besteht.

Quelle: (verpd)

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