In einer Befragung wurde untersucht, für welche Leistungen gesetzlich Krankenversicherte derzeit zusätzlich Geld für medizinische Behandlungen aus eigener Tasche zahlen und wie hoch diese Beträge im Einzelnen sind.

Nahezu jeder gesetzlich Krankenversicherte leistet Zuzahlungen für medizinische Behandlungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie, die auf einer Umfrage basiert. Demnach zahlen Versicherte 448 Euro im Jahr zusätzlich zu ihrem Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung für Gesundheitsleistungen. Am häufigsten entfallen diese Zahlungen auf Apotheken- und Zahnarztkosten.

90 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten haben in den vergangenen zwölf Monaten Gesundheitsleistungen zusätzlich mit eigenen Mitteln bezahlt. Das geht aus einer Untersuchung eines Krankenversicherers hervor. Für die Studie wurden 1.195 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befragt.

Unter dem Begriff „Zuzahlungen“ wurden in der Studie zum einen die offiziellen Zuzahlungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch untersucht. Darunter fallen zum Beispiel die Eigenbeteiligungen für diverse Arznei- und Verbandsmittel und die zehn Euro Tagegeld für maximal 28 Tage Krankenhausbehandlung. Zum anderen zählten dazu auch reine Selbstzahlungen wie etwa beim Heilpraktiker oder bei individuellen Gesundheitsleistungen (Igel-Leistungen), die die Krankenkassen als Träger der GKV nicht übernehmen.

Zuzahlungen um 30 Prozent gestiegen

75 Prozent der Befragten haben Zuzahlungen in Apotheken und 59 Prozent beim Zahnarzt erbracht. 45 Prozent zahlten separat für Brillen und Sehhilfen, 34 Prozent leisten Zuzahlungen für Physiotherapien oder Massagen und 30 Prozent für Leistungen eines Haus- oder Facharztes, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Laut Studie wendet jeder Versicherte im Durchschnitt 448 Euro im Jahr für derartige Zuzahlungen auf. In der vorangegangenen Studie zu diesem Themenkomplex vor fünf Jahren waren es noch durchschnittlich 104 Euro weniger im Jahr. Demnach seien die Zuzahlungen seit 2012 um rund 30 Prozent gestiegen.

Besonders viel bringen der Studie zufolge Versicherte ab 60 Jahren auf. Sie bezuschussen ihre Gesundheit jährlich mit durchschnittlich 577 Euro. Bei Jüngeren sind es im Schnitt 375 Euro.

Jeder Dritte hat wegen Kosten schon mal Behandlung abgesagt

Die höchsten Zuzahlungen der GKV-Patienten entfallen auf zahnärztliche Behandlungen. Hier zahlt jeder Befragte in Durchschnitt rund 390 Euro im Jahr aus eigener Tasche. 290 Euro gingen an Heilpraktiker oder Naturheilkundler und Apothekenleistungen nahmen 153 Euro in Anspruch.

Konkrete Ausgabenhöhen für kieferorthopädische Behandlungen sowie für Brillen und Sehhilfen wurden nicht berücksichtigt. Denn die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen können im Nachhinein teilweise doch erstattet werden, und bei Sehhilfen ist eine Abgrenzung der Kosten aus medizinischer Notwendigkeit und der Ausgaben aus modischen Aspekten schwierig, so die Begründung.

Nahezu jeder dritte Befragte (32 Prozent) gab an, dass Selbst- oder Zuzahlungen ihn bereits schon einmal daran gehindert hätten, eine Behandlung durchführen zu lassen. Bei den 25- bis 39-Jährigen sind es sogar 43 Prozent. Mehr als jeder Dritte (35 Prozent), der schon einmal eine Behandlung abgesagt hat, ließ die Behandlung nicht durchführen, weil er sich die Zuzahlung nicht leisten konnte. Knapp die Hälfte (48 Prozent) fand die Behandlung dann doch nicht wichtig. Für fast jeden Achten (zwölf Prozent) waren beide Aspekte ausschlaggebend dafür, eine Behandlung nicht durchzuführen.

Individuelle Absicherungsmöglichkeit mit Mehrwert

Wer sich als gesetzlich Krankenversicherter grundsätzlich vor unkalkulierbaren Kosten im Krankheits-, aber auch im Pflegefall schützen will, kann private Vorsorge treffen.

Gesetzlich Krankenversicherte können mit einer entsprechenden privaten Kranken- und/oder Pflegezusatz-Versicherung solche Kosten, die sie normalerweise selbst tragen müssten, abfedern. Zudem können sie je nach Vertragsvereinbarung im Vergleich zur GKV auch bessere Leistungen in Anspruch nehmen.

Derartige Ergänzungspolicen gibt es beispielsweise für Leistungen im Bereich Zahnarzt und Zahnersatz, Heilpraktiker, Brillen, stationäre Behandlungen sowie für den Eigenanteil von verordneten Arznei-, Hilfs-, Verbands- und Heilmitteln.

Quelle: (verpd)

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