Das Bundesministerium für Gesundheit hat vor Kurzem eine Senkung hinsichtlich der Beiträge für gesetzlich Krankenversicherte prognostiziert. Allerdings ist die Änderung nicht besonders hoch und auch nicht jeder kann letztendlich davon profitieren.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit wird der vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Durchschnitt sinken. Allerdings werden Gutverdiener aufgrund der Erhöhung bestimmter Sozialversicherungs-Werte dennoch mehr zahlen müssen als bisher. Zudem wird der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung schwerer.

Wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in seinem jüngst veröffentlichten Ausblick auf das kommende Jahr mitteilte, wird es voraussichtlich eine minimale Beitragssenkung beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geben.

Der Schätzerkreis hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der GKV für 2018 von 1,1 Prozent in 2016 und 2017 auf dann 1,0 Prozent in 2018 festgesetzt. Dies zeichne sich aus der Differenz der für das kommende Jahr prognostizierten Einnahmen und Ausgaben ab. Denn die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen kann insgesamt mit einem Überschuss von 2,5 Milliarden Euro nach dem dritten Quartal 2017 als solide beschrieben werden.

Jede Krankenkasse entscheidet selbst

Allerdings gilt: Je nach Finanzlage der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen kann jedoch jede Kasse für sich selbst festlegen, wie hoch der einkommensabhängige Zusatzbeitrag für ihre Versicherten sein wird. Er kann je nach Krankenkasse also auch deutlich über den von der BMG prognostizierten 1,0 Prozent liegen.

Der Zusatzbeitrag ist alleine vom Versicherten zu tragen. Eine Übersicht über die Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeiträge ist beim GKV-Spitzenverband abrufbar. Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, besteht für das Kassenmitglied ein Sonderkündigungsrecht.

Der allgemeine GKV-Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt voraussichtlich weiterbestehen und ist jeweils zur Hälfte, also jeweils 7,3 Prozent, vom Arbeitgeber und vom Versicherten zu leisten.

Höhere Beitrage für Gutverdiener

Ab 2018 steigt jedoch die sogenannte Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG) in der GKV und sozialen Pflegeversicherung (SPV), also die Einkommensgrenze, aus der sich maximal die Beiträge für die GKV und SPV berechnen. Und zwar jeweils um jährlich 900 Euro auf 53.100 Euro, was einer monatlichen BBMG von 4.425 Euro in 2018 statt 4.350 Euro in 2017 entspricht. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird 2018 dadurch für Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der BBMG von 2017 teurer.

Wer ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 4.425 Euro bezieht, was der geltenden BBMG ab 2018 entspricht, der muss sich im nächsten Jahr monatlich 75 Euro mehr Beitragsanrechnung gefallen lassen. Bei einem angenommenen GKV-Beitragssatz von 8,3 Prozent inklusive 1,0 Prozent Zusatzbeitrag würde die monatliche Entlastung durch den abgesenkten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,1 Prozent rund 4,43 Euro betragen. Diese würde jedoch durch den Mehraufwand von 6,23 Euro aufgrund der höheren BBMG mehr als aufgezehrt.

Hinzu kommen noch die Beiträge für die SPV bei einem Pflegeversicherungs-Beitragssatz von derzeit 1,275 Prozent bundesweit mit Ausnahme von Sachsen, hier sind es 1,775 Prozent. Bei kinderlosen Arbeitnehmern ist der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte höher.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird schwerer

Und noch eine Änderung, die nicht unbedingt zum Vorteil für Gutverdiener ist: Der Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) wird durch die Anhebung der Versicherungspflicht-Grenze um 1.800 Euro von jährlich 57.600 Euro in 2017 auf 59.400 Euro ab 2018 weiter erschwert.

Der Wechsel in die PKV ist dadurch in 2018 erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 4.950 Euro statt bisher 4.800 Euro möglich. Die gesetzliche Versicherungspflicht eines Arbeitnehmers in der GKV endet in der Regel jedoch erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Versicherungspflicht-Grenze überschritten wird.

Nur ein Arbeitnehmer, der in 2017 einen Bruttojahresverdienst von mehr als 57.600 Euro hatte und dessen Bruttoeinkommen auch in 2018 über die dann geltende Versicherungspflicht-Grenze von 59.400 Euro liegt, kann in 2018 in die PKV wechseln.

Quelle: (verpd)

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