Zum 1. Juli dieses Jahres kann sich jeder, der bereits eine gesetzliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhält, über eine deutliche Rentenerhöhung freuen. Das gesetzliche Rentenniveau hat sich dagegen nur wenig geändert.

Nach einer aktuellen Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) steigt zum 1. Juli 2020 die gesetzliche Rente in Westdeutschland um 3,45 Prozent und in Ostdeutschland um 4,20 Prozent an. Von der Rentenerhöhung profitieren nicht nur die Bezieher einer gesetzlichen Altersrente, sondern jede, die eine gesetzliche Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente erhalten. Das Rentenniveau ist nur leicht gestiegen.

Insgesamt beziehen aktuell mehr als 21 Millionen Bürger hierzulande eine gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder auch Hinterbliebenenrente. Sie alle können sich zum 1. Juli 2020 über eine Erhöhung ihre Rentenbezüge um 3,45 Prozent in den alten und um 4,20 Prozent in den neuen Bundesländern freuen, wie eine jüngste Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigt.

In 2020 gibt es damit die seit der Jahrtausendwende zweithöchste Rentenerhöhung nach 2016 – damals betrug die Rentenerhöhung in den neuen Bundesländern 5,95 Prozent und in den alten Bundesländern 4,25 Prozent. Auch im Vergleich zu 2019 fällt die Steigerung in diesem Jahr höher aus, nämlich um plus 0,27 Prozentpunkte in West- und 0,29 Prozentpunkte in Ostdeutschland.

Zweithöchste Steigerung seit dem Jahr 2000

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil betont: „Es gilt das Grundprinzip, dass die Renten den Löhnen folgen. In guten wie in schlechten Zeiten. Auch in ungewissen Zeiten steht die Rentenversicherung für Verlässlichkeit. Die aktuelle Rentenanpassung sichert den Rentnerinnen und Rentnern ihre Teilhabe an der Lohnentwicklung und sorgt so für höhere Renten. Sie folgt der guten wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2019. Auch die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West schreitet weiter voran.“

Grundsätzlich berechnet sich die jährliche Rentenanpassung nach einer gesetzlich festgelegten Anpassungsformel. Ein wichtiger Faktor ist dabei unter anderem die Lohnentwicklung des vorherigen Jahres. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung im Jahr 2019 betrug nach Angaben des BMAS 3,28 Prozent in den alten Ländern und 3,83 Prozent in den neuen Ländern.

Auch der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, also die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern zu gesetzlich rentenversicherten Beitragszahlern spielt bei der Ermittlung der Rentenanpassungshöhe eine Rolle. Ist die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Zahl der Rentner kleiner geworden, fällt die Rentenanpassung kleiner aus; ist die Zahl jedoch gestiegen, ergibt sich eine zusätzliche Steigerung. Für die Rentenanpassung 2020 wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit plus 0,17 Prozentpunkten leicht rentensteigernd aus.

Rentenhöhe eines Standardrentners

Laut BMAS gilt zudem: „Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen, dass er 97,2 Prozent des Westwerts erreicht. Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus, als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost.“ Bis spätestens 2024 soll nach dem genannten Gesetz das Ost-Rentenniveau dem West-Rentenniveau entsprechen.

Durch die Rentenanpassung erhöht sich ab Juli 2020 der Rentenwert, welcher für die Berechnung der Höhe der gesetzlichen Rente relevant ist. Er liegt derzeit bei 33,05 Euro in den alten sowie 31,89 Euro in den neuen Bundesländern und wird ab dem 1. Juli 2020 dann 34,19 Euro in West- beziehungsweise 33,32 Euro in Ostdeutschland betragen. Die Bruttorente eines Standard- oder auch Eckrentners steigt damit in den alten Bundesländern rein rechnerisch von 1.487,25 Euro auf 1.538,55 Euro in West- und von 1.435,05 Euro auf 1.495,35 Euro in Ostdeutschland.

Ein Eckrentner ist eine fiktive Person, die 45 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war und einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, bevor sie in Rente geht. Auch nach der Rentenerhöhung erhält ein gesetzlich Rentenversicherter, selbst wenn er 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Nettoverdienstes als gesetzliche Altersrente. Konkret liegt das Rentenniveau derzeit bei rund 48,16 Prozent. Ab 1. Juli 2020 steigt es laut BMAS nur ganz leicht auf 48,21 Prozent an.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden