Eine säulenübergreifende, internetbasierte Renteninformation war bereits 2021 per Gesetz beschlossen worden. Nun wurde der Datenaustausch freigegeben. Wann die Bürger auf das Portal zugreifen können.

Bereits vor zwei Jahren hat die damalige Bundesregierung beschlossen, dass die Bürger über ein Onlineportal, die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht, kurz ZfDR, eine Übersicht über ihre individuellen Rentenansprüche abrufen können. Dabei sollen hier nicht nur Informationen über die Ansprüche aus der gesetzlichen, sondern – sofern diese bestehen – auch aus der betrieblichen und privaten Alterssicherung abgefragt werden können. Vor Kurzem ist der Testbetrieb gestartet. Das Portal soll Ende 2023 von allen Bürgern genutzt werden können.

Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in den vergangenen Tagen die erste Betriebsphase der digitalen Rentenübersicht gestartet. Sie soll die Beschäftigung mit der eigenen Altersvorsorge erleichtern und helfen, durch einen verbesserten Kenntnisstand möglichen Vorsorgebedarf frühzeitig zu erkennen, berichtet die Behörde.

Die Einrichtung des ZfDR wurde mit dem Rentenübersichtsgesetz vom 17. Februar 2021 beschlossen.

Endgültiger Start: Ende 2023

Das Onlineportal, das Informationen über Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln und zentral abbilden soll, wird nun getestet.

Derzeit sind nach DRV-Angaben noch nicht alle Formen der Altersvorsorge erfasst. Es fehlen die Beamtenversorgung und die berufsständischen Versorgungswerke. Auch können Bürger momentan noch nicht davon ausgehen, dass Ansprüche aus der betrieblichen und privaten Vorsorge dargestellt werden, so das ZfDR.

Die Pilotierung erfolgt mit freiwilligen Teilnehmern und Vorsorgeeinrichtungen. Ab dem Sommer 2023 sollen dann die Bürger darauf zugreifen können. Ende 2023 startet der Regelbetrieb. Die Nutzung werde freiwillig, kostenfrei und einfach über das Internet möglich sein, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont.

Expertenberatung bleibt weiterhin wichtig

Zu wissen, wie hoch die voraussichtliche Altersabsicherung sein wird, reicht oftmals nicht, um künftig finanziell abgesichert zu sein. Denn nicht nur die Inflation, auch persönliche Änderungen, wie der Eintritt einer Erwerbsminderung oder eine Pflegebedürftigkeit, können dazu führen, dass die bisherige Altersvorsorge nicht ausreicht.

Wer wissen möchte, wie hoch die Einkommensabsicherung im Alter, im Pflegefall und bei einer Erwerbsminderung der gesetzlichen und eventuell bereits bestehenden privaten Vorsorge ist, und inwieweit diese auch tatsächlich ausreicht, kann sich vom Versicherungsvermittler beraten lassen.

Der Fachmann kann zum Beispiel mittels spezieller Software die Lücke im Rentenalter zwischen dem tatsächlich notwendigen Monatseinkommen und den bis dahin zustehenden Alterseinkünften ermitteln.

Er berücksichtigt dabei nicht nur die voraussichtliche gesetzliche Altersrente, sondern auch die sonstigen Alterseinkünfte wie eine bereits bestehende Lebens- oder Rentenversicherung, sonstige Kapitalanlagen oder auch voraussichtliche Einkünfte aus Vermietungen, aber auch die Inflation. Zudem kann der Experte auch die passenden Altersvorsorgevarianten vorschlagen.

Quelle: (verpd)

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