Noch nie wollten so viele Bundesbürger die Möglichkeit zum früheren Renteneintritt in Verbindung mit einer abschlagsfreien gesetzlichen Altersrente nutzen wie im Jahr 2017. Das zeigen jüngste Daten der Deutschen Rentenversicherung.

Die 2014 von der damaligen Bundesregierung eingeführte abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, bekannt als die Rente mit 63 Jahren, erfreut sich weiter einer hohen Beliebtheit. Über eine viertel Million Bürger haben letztes Jahr einen entsprechenden Rentenantrag gestellt.

Nach jüngsten Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurden im vergangenen Jahr 253.521 neue Anträge auf die gesetzliche Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfreie Rente mit 63) gestellt. Dies bedeutet gegenüber 2016 einen Zuwachs von fünf Prozent bei der Anzahl der Anträge für diese Rentenart.

Zugleich war es der stärkste Neuzugang seit der Einführung dieser Rentenart im Jahr 2014. Insgesamt wurden 2017 824.185 Anträge auf eine gesetzliche Altersrente gestellt, das heißt fast jeder dritte Antrag auf eine Altersrente, war ein Antrag auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte

Seit Juli 2014 gibt es die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch Rente ab 63 Jahren genannt. Sie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn man eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht hat und eine Wartezeit von 45 Jahren mit Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann.

Zur Wartezeit für diese Rentenart zählen nicht nur Zeiten, in denen der Antragsteller berufstätig war und gesetzliche Rentenversicherungs-Beiträge entrichtet hat, sondern unter anderem auch rentenrechtliche Kindererziehungszeiten und Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes. Nicht berücksichtigt werden laut DRV bei der 45-jährigen Wartezeit jedoch Zeiten mit Pflichtbeiträgen, „die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden, und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten“.

Die Altersgrenze für diese abschlagsfreie Altersrente wird seit 2016 für alle, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind, schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Wer bis 1951 und 1952 geboren wurde, hat die Altersgrenze bereits mit 63 Jahren erreicht. Wer dagegen 1954 geboren ist, kann erst mit 63 Jahren und vier Monaten, und wer 1955 geboren ist, erst mit 63 Jahren und sechs Monaten eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Für alle ab 1964 Geborenen ist dies erst mit 65 Jahren möglich.

Warum eine private Altersvorsorge grundsätzlich wichtig ist

Doch selbst wer eine abschlagsfreie Rente erhält, dem reicht die Rentenhöhe daraus in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard auch im Rentenalter aufrechtzuerhalten. Denn selbst wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, bekommt nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Verdienstes als Rente ausbezahlt, wie auch ein Blick auf das Rentenniveau, das derzeit bei rund 48 Prozent liegt, zeigt.

Daher raten Rentenexperten wie auch die Bundesregierung zu einer zusätzlichen Altersvorsorge. Im Webauftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist beispielsweise zu lesen: „Damit die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten können, wird die private Altersvorsorge wie zum Beispiel die Riester-Rente vom Staat finanziell gefördert.“ 

Um eine Altersvorsorge angemessen zu planen, ist es prinzipiell wichtig zu wissen, wie groß die individuelle Rentenlücke – also die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente – sein wird. Bei der Berechnung der persönlichen Rentenlücke und bei Fragen zur richtigen Höhe und der passenden Form einer sinnvollen Altersvorsorge sowie zur optimalen Nutzung von staatlichen Altersvorsorge-Förderungen hilft ein Versicherungsfachmann auf Wunsch weiter.

Quelle: (verpd)

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