Es gibt zahlreiche Behauptungen in Bezug auf die gesetzliche Rente, die nicht stimmen und für den Einzelnen, der diese glaubt und danach handelt, sogar teure Folgen haben können.

Wer der Ansicht ist, dass er automatisch eine gesetzliche Hinterbliebenenrente erhält, wenn sein Ehepartner verstirbt oder dass hauptsächlich die letzten drei Jahre vor der Altersrente für die Rentenhöhe eine Rolle spielen, wird im Fall des Falles eines Besseren belehrt. Um solche und andere Annahmen bezüglich der gesetzlichen Rente, die zwar häufig anzutreffen, aber dennoch falsch sind, richtigzustellen, bietet die Deutsche Rentenversicherung einen speziellen Service an.

Immer wieder kursieren Behauptungen über angebliche Regelungen der gesetzlichen Rente, die es so nicht gibt, aber bei einigen zu falschen Maßnahmen und Entscheidungen führen, welche teure Konsequenzen nach sich ziehen können. Es gibt diverse typische Beispiele für solche unwahren Ansichten, die mittlerweile weitläufig verbreitet sind. Dazu zählt zum Beispiel das Gerücht, dass alle bis 67 Jahre arbeiten müssen, um Anspruch auf eine Altersrente zu haben.

Ein weiteres Beispiel ist die irrige Annahme, dass die Rentenabschläge mit dem Erreichen der „richtigen Altersrente“, also dem Erreichen des Alters für eine Regelaltersrente, wegfallen und sich damit die Rente erhöhen würde. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) möchte mit einem speziellen Service solchen Falschinformationen bezüglich der gesetzlichen Rente entgegenwirken. Sie stellt dazu auf ihrem Webportal in der abrufbaren Wochenserie „Die häufigsten Rentenirrtümer“ solche Gerüchte anhand von Onlineerklärungen, Hinweisen und herunterladbaren Broschüren richtig.

Persönliche Beratung

Für Fragen zur gesetzlichen Rente, die in dieser Wochenserie nicht behandelt werden, steht das kostenlose DRV-Servicetelefon unter der Telefonnummer 0800 10004800 von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 19.30 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr zur Verfügung. Bei individuellen Fragen, zum Beispiel mit welcher Rentenhöhe man selbst rechnen kann oder wann man frühestens Anspruch auf eine Altersrente mit oder ohne Abschläge hat, kann man sich an eine der ortsnahen Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.

Wer darüber hinaus wissen will, ob die voraussichtlichen Alterseinkünfte – dazu zählt nicht nur die gesetzliche Rente – ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, kann dies in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsvermittler klären. Ein solcher Experte der privaten Versicherungswirtschaft hilft auch bei der Frage, welche betrieblichen und privaten Altersvorsorgeformen infrage kommen, wenn eine Lücke zwischen dem zu erwartenden Renteneinkommen und dem eigentlich notwendigen finanziellen Bedarf besteht.

Quelle: (verpd)

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