Wird ein Sehfehler bei einem Kind erst im Grundschulalter entdeckt und korrigiert, könnte dennoch eine Fehlsichtigkeit im Erwachsenenalter bestehen bleiben. Sehprobleme in der frühen Kindheit können außerdem die kognitive und schulische Entwicklung beeinträchtigen.

Laut dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) werden 60 Prozent der Sehschwächen von Kindern zu spät erkannt. Dabei ist gutes Sehen eine wichtige Grundlage für die motorische und geistige Entwicklung. Zudem lassen sich viele Sehprobleme vollständig korrigieren, wenn sie frühzeitig diagnostiziert und behandelt werden. Daher wird von Gesundheitsexperten eine augenärztliche Untersuchung bereits in den ersten Lebensjahren empfohlen.

Die vollständige Entwicklung des Sehvermögens beginnt mit der Geburt und dauert laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bis zum Alter von zehn bis zwölf Jahren. Nicht selten wird jedoch erst nach der Einschulung festgestellt, wenn ein Kind Schwierigkeiten hat, Buchstaben Zahlen an der Tafel oder im Buch klar zu erkennen. Doch dann ist es oft zu spät, denn viele Sehprobleme lassen sich nur bei einer frühzeitigen Behandlung vollständig korrigieren.

Rund zehn Prozent der Kinder haben schon früh Sehprobleme, wie der Berufsverbandes der Augenärzte Deutschland e.V. (BVA) berichtet. Viele dieser Sehfehler könnten jedoch vollständig behoben werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Dennoch bleibt rund 60 Prozent der Sehschwächen zu lange unbemerkt, auch weil Eltern zu spät ihr Kind augenärztlich untersuchen lassen.

Wann eine Augenuntersuchung sinnvoll ist

Laut Gesundheitsexperten lassen sich Sehschwächen, die nach dem siebten Lebensjahr entdeckt werden, zwar meist durch Brillen oder Kontaktlinsen ausgleichen, doch eine vollständige Heilung ist oft schwieriger. Daher empfiehlt der Berufsverbandes der Augenärzte Deutschland e.V. (BVA), jedes Kind spätestens im Alter von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren beim Augenarzt auf Sehprobleme kontrollieren zulassen.

Falls in der Familie Augenerkrankungen vorliegen, das Kind vorzeitig geboren wurde oder Entwicklungsverzögerungen zeigt, kann eine erste Untersuchung bereits zwischen dem sechsten und zwölften Lebensmonat sinnvoll sein. Sollten bei einem Kind auffällige Merkmale wie Augenzittern, eine trübe Hornhaut, grau-weißliche Pupillen oder große, lichtempfindliche Augen auftreten, ist ein sofortiger Augenarztbesuch notwendig.

Auch die regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, sind weitere Maßnahmen, um Augenerkrankungen und Fehlsichtigkeit frühzeitig zu erkennen. Diese werden von der Geburt bis zum 64. Lebensmonat durchgeführt und beinhalten auch eine Überprüfung der Sehfähigkeit.

Anzeichen einer möglichen Sehschwäche

Rund 90 Prozent aller Sinneseindrücke und über 80 Prozent des Wissens werden laut BVA über das Sehen aufgenommen. Eine eingeschränkte Sehfähigkeit kann daher die Entwicklung eines Kindes erheblich beeinträchtigen, ebenso wie seine schulischen Leistungen.

Anzeichen, dass bei einem Kleinkind Sehschwierigkeiten vorliegen, sind häufiges Kopfneigen, Augenreiben, häufiges Zwinkern, Blinzeln oder Schielen. Auch das Verfehlen eines Gegenstands, wenn man dem Kind etwas reicht, kann ein Hinweis sein. Bei Schulkindern äußern sich Sehprobleme oft durch schnelle Ermüdung beim Lesen oder Schreiben, das Verrutschen in der Zeile, das Halten eines Buches sehr nah am Gesicht oder das Sitzen sehr dicht vor einem Bildschirm.

Auch eine Lese- und Rechtschreibschwäche, häufige Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme, Müdigkeit und/oder eine Abneigung gegen Aktivitäten wie Lesen, Malen oder Basteln können durch eine Sehschwäche verursacht werden.

Kinder mit Kurzsichtigkeit strengen sich beispielsweise beim Tafelablesen stärker an, während Weitsichtige Probleme beim Lesen in Büchern oder Heften haben. Eltern sollten bei diesen Anzeichen einen Augenarzt aufsuchen, um mögliche Sehprobleme abklären zu lassen.

Wenn ein Kind eine Brille benötigt

Ist ein Kind gesetzlich krankenversichert, übernimmt die Krankenkasse als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die augenärztliche Untersuchung. Die Brillengläser und Kontaktlinsen werden jedoch meist nur in der im Leistungskatalog der GKV vorgesehenen Qualität und bis zu einer festgelegten Höhe übernommen.

Speziellere Anforderungen wie dünne oder entspiegelte Kunststoffgläser sind in der Regel nicht inbegriffen und müssen selbst bezahlt werden. Auch die Kosten für das Brillengestell sind meistens von den Eltern zu tragen.

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung lässt sich das Kostenrisiko minimieren. Diese übernimmt je nach Vertragsvereinbarung sowohl die Brillengestelle als auch hochwertigere Gläser ganz oder anteilig.

Quelle: (verpd)

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