Jeder siebte Berufstätige arbeitet wegen einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter. Bei welchen Berufsbereichen das Risiko einer gesundheitsbedingten Frühverrentung besonders groß ist, zeigt eine Studie einer gesetzlichen Krankenkasse.

Das Risiko von Arbeitnehmern, im Laufe ihres Berufslebens berufs- oder gar erwerbsunfähig zu werden, ist in bestimmten Berufsfeldern signifikant höher als in anderen. Das zeigt ein aktueller Report einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die Techniker Krankenkasse (TK) analysiert in ihrem jüngst veröffentlichten „Gesundheitsreport 2018“ die Gründe, warum Erwerbstätige aufgrund von Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Schwerbehinderung nicht bis zu dem Alter, ab dem man eine normale Altersrente erhält, arbeiten. Laut dem Report waren davon rund jeder siebte Beschäftigte, konkret 13,5 Prozent der Arbeitnehmer betroffen.

Basis für den Report im Allgemeinen waren die Daten der etwa fünf Millionen bei der TK versicherten Erwerbspersonen – hierzu zählen sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigte und Empfänger von Arbeitslosengeld I. Für das diesjährige Hauptthema „Gesundheit von Erwerbsgenerationen“ wurden speziell die Daten von 3,5 Millionen sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten im Alter von 20 bis 65 Jahren, die bei der TK versichert sind, über einen Zeitraum von fünf Jahren, nämlich von 2013 bis 2017 ausgewertet.

Unterschiedliches Berufs- und Erwerbsminderungsrisiko je Alter

Ein Ergebnis der Datenanalyse war, dass knapp 1,4 Prozent der Berufstätigen innerhalb des genannten Berichtsraums von fünf Jahren aufgrund gesundheitlicher Gründe aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind und eine gesetzliche Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente erhielten.

Dabei waren die erwerbstätigen Frauen mit fast 1,7 Prozent häufiger betroffen als die berufstätigen Männer mit knapp 1,1 Prozent.

Auch das Alter spielt hier eine Rolle. So waren nur knapp 0,5 Prozent der Erwerbstätigen, die 2013 unter 35 Jahre alt waren, davon betroffen. Bei den in 2013 57- bis 58-Jährigen lag dagegen der Anteil derjenigen, die im Laufe der fünf Jahre erwerbsgemindert oder berufsunfähig wurden und deswegen eine gesetzliche Rente erhielten, bei 3,5 Prozent und war damit am höchsten.

… je Schul- und/oder Berufsausbildung …

Unterschiede gab es auch hinsichtlich der Schul- und Ausbildungsabschlüsse: So waren Berufstätige mit einem höheren Schul- und/oder Ausbildungsabschluss seltener von einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit betroffen als andere.

Während Berufstätige ohne Schulabschluss fast 90 Prozent häufiger als der im Durchschnitt erwartete Anteil voll erwerbsgemindert oder berufsunfähig wurden, waren es bei den Berufstätigen mit (Fach-)Abitur um mehr als 40 Prozent weniger, als im Durchschnitt nach Geschlecht und Alter erwartet.

Bei den Erwerbstätigen ohne Berufsausbildung lag der Anteil der von einer vollen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit Betroffenen, die deswegen eine Rente zugesprochen bekamen, um mehr als 40 Prozent über dem durchschnittlich erwarteten Anteil. Bei den Berufstätigen mit Studienabschluss war hingegen der Anteil der Betroffenen um rund 50 Prozent und bei den Erwerbstätigen mit Promotion sogar um rund 75 geringer als der nach Geschlecht und Alter erwartete Durchschnitt.

… und je Berufsfeld

Je höher die körperliche Belastung im Beruf, desto höher das Risiko eines Arbeitnehmers, erwerbs- oder berufsunfähig zu werden. Dies lassen zumindest die relativen Abweichungen der beobachteten von der im Durchschnitt erwarteten Beschäftigtenzahl der Erwerbstätigen nach Berufsfeldern, die eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente innerhalb des Berichtsraumes zugesprochen bekamen, vermuten.

So lag der Anteil der Berufstätigen in Bau-, Bauneben- und Holzberufen, die berufs- oder erwerbsunfähig wurden, und eine entsprechende Rente erhielten, um über 80 Prozent über dem im Durchschnitt nach Geschlecht und Alter erwarteten Anteil. Bei den Berufstätigen in der Metallerzeugung oder -bearbeitung, im Ernährungsbereich sowie in Verkehrs- und Lagerberufen war der Anteil derjenigen, die in der Berichtszeit eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekamen, rund 60 Prozent höher als im Durchschnitt.

Dagegen lag der Anteil der Berufstätigen, die im Berichtzeitraum berufsunfähig oder erwerbsgemindert wurden und deshalb eine Rente erhielten, bei den technisch-naturwissenschaftlichen Berufen knapp 40 Prozent unter dem normalen Durchschnitt. Auch bei Berufen in den Bereichen Medien, Geisteswissenschaft und Kunst war der Anteil der Betroffenen mit 30 Prozent und bei verwaltungs- sowie wirtschafts- und/oder sozial-wissenschaftlichen Berufen mit etwas über 20 Prozent geringer als der anteilige Durchschnitt.

Lücken beim gesetzlichen Schutz

Zum Thema Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist es wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, 2001 abgeschafft wurde. Das heißt, nur wer 57 oder älter ist, kann bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit aktuell noch Anspruch auf eine derartige Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Doch auch um Anspruch auf eine volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein.

So muss der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein können. Zudem muss der Betroffene bis auf wenige Ausnahmen vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und davon in den letzten fünf Jahren mindestens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge entrichtet haben. Die Höhe einer vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ersetzt in der Regel das bisherige Einkommen nicht einmal zur Hälfte.

Die meisten Selbstständigen, Hausfrauen und -männer sowie Kinder haben bis auf wenige Ausnahmen in der Regel sogar überhaupt keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Mit einer privaten Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung lässt sich jedoch eine unzureichende oder gar fehlende gesetzliche Absicherung ausgleichen.

Quelle: (verpd)

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