Ehrenamtliche sind in vielen Bereichen unverzichtbar. Da jedoch keiner vor einem Malheur gefeit ist, sollten sich auch Ehrenamtliche die Frage stellen, wer dafür haftet, wenn sie dadurch versehentlich einen anderen schädigen.

Über 30 Millionen Bürgern engagieren sich hierzulande ehrenamtlich. Wichtig ist, dass sie persönlich darauf achten, dass für sie eine Privathaftpflichtpolice besteht, die Schäden, welche sie während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versehentlich verursachen, übernimmt. Anderenfalls müssen sie einen solchen Schaden unter Umständen aus der eigenen Tasche zahlen.

Rund 30 Millionen Bürger engagieren sich nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hierzulande in den verschiedensten Bereichen ehrenamtlich. Doch auch für einen Ehrenamtlichen gilt, wer einen anderen versehentlich verletzt oder sonst irgendwie schädigt, muss unter Umständen selbst dafür aufkommen – das gilt auch bei der Ausübung seiner freiwilligen Tätigkeit.

Denn jeder Erwachsene muss laut Gesetz, wenn er einen anderen versehentlich schädigt, für den entstandenen Schaden aufkommen.

Nicht immer besteht ein Versicherungsschutz

Einige Vereine haben für Personen und/oder ihre Mitglieder, die in ihrem Auftrag ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, eine entsprechende Vereinshaftpflicht-Versicherung, die solche fahrlässig verursachten Schäden abdeckt. Aber nicht jeder Verein hat eine solche Police oder aber bei sehr hohen Schäden einen ausreichenden Versicherungsschutz. Und selbst wenn eine solche Police besteht, kann es sein, dass der Verein oder die Institution die Schadenersatz-Forderungen des Verletzten nicht übernimmt, wenn der Ehrenamtliche den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.

Doch es gibt auch viele Personen, die sich außerhalb eines Vereins ehrenamtlich engagieren. Zwar haben nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Bundesländer eine Haftpflichtabsicherung für Ehrenamtliche, in der Regel in Form eines Haftpflicht-Sammelversicherungs-Vertrages des jeweiligen Landes. Doch hier sind in den meisten Bundesländern nur Ehrenamtliche von rechtlich unselbstständigen Initiativen, Projekten und Vereinigungen, die für das Gemeinwohl im jeweiligen Bundesland aktiv sind, abgesichert.

Die passenden Absicherungslösungen

Nicht nur Vereine, sondern auch rechtlich selbstständige Organisationen oder Institutionen mit Ehrenamtlichen, sollten daher eine entsprechende Haftpflichtpolice haben, die die Missgeschicke der Mitglieder oder Ehrenamtlichen absichert und den jeweiligen Schaden übernimmt.

Darüber hinaus sollten aber auch Ehrenamtliche eine eigene Privathaftpflicht-Versicherung haben, welche unter anderem auch Schäden abdeckt, die sie im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit anrichten könnten. Eine solche Police kommt nämlich für Schäden auf, die man als Privatperson und, wenn vertraglich vereinbart, eben auch als Ehrenamtlicher fahrlässig oder sogar grob fahrlässig bei anderen verursacht, wehrt aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Schadenersatz-Forderungen Dritter ab.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden