Wer sich als Ski- oder Snowboardfahrer an einige einfache Regeln hält, kann Unfälle auf der Piste leicht vermeiden.

Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Ski- und Snowboardbegeisterte die Pisten stürmen. Obwohl schwere Pistenunfälle tendenziell rückläufig sind, passiert immer noch zu viel. Einfache Verhaltensregeln helfen, unfallfrei durch die Wintersportsaison zu kommen.

Nicht etwa das Alter, sondern ein schlechter Trainings- und Gesundheitszustand sollten ein Grund sein, auf das Skivergnügen besser zu verzichten. Selbst erfahrene Skifahrer sollten sich konditionell gut auf die Abfahrt vorbereiten – am besten das ganze Jahr über und nicht erst wenige Tage bevor es auf die Piste geht.

Nach längeren Abfahrten sind Erholungspausen unbedingt notwendig. Denn Unfälle ereignen sich überwiegend bei Ermüdung beispielsweise am späten Nachmittag. Übermäßiges Essen unmittelbar vor dem Skifahren ist ebenfalls nicht ratsam, besser sind mehrere kleine, kohlenhydratreiche Zwischenmahlzeiten. Auf Alkohol sollte ganz verzichtet werden.

Auf die richtige Ausrüstung kommt es an

Prinzipiell sollte zudem die Kleidung den Wetterverhältnissen angepasst sein, um Unterkühlungen auszuschließen. Die Wintersportausrüstung, vor allem die Schuhe und die Ski- oder Snowboardbindung, sollte den neuesten Sicherheitsvorschriften entsprechen. Zudem ist es wichtig, dass die Bindung individuell für den jeweiligen Ski- oder Snowboardfahrer eingestellt ist.

Experten gehen davon aus, dass 20 Prozent der Skiunfälle auf eine unzureichende Ausrüstung zurückzuführen sind. Ein Großteil davon ereignet sich aufgrund einer falsch eingestellten Bindung.

Jeder Skifahrer muss die Regeln beherzigen

In den letzten Jahren ist die Zahl der Unfälle nicht zuletzt wegen einer verstärkten Sicherheitsaufklärung zurückgegangen. Einen entscheidenden Anteil daran haben die Regeln, die der internationale Skiverband FIS zum Verhalten auf der Piste aufgestellt hat. Ihr Ziel ist es, Unfälle bei Ski- und Snowboardabfahrten zu vermeiden.

Jeder Skifahrer und Snowboarder ist verpflichtet, die FIS-Regeln zu kennen und einzuhalten. Anderenfalls wird er, wenn er deswegen einen Unfall verursacht hat, unter Umständen für die Folgen zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Insgesamt gibt es zehn FIS-Regeln:

  • Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  • Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  • Einfahren, Anfahren und hangaufwärts fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  • Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Wenn trotz aller Vorsicht doch etwas passiert

Jeder, der einen anderen schädigt, haftet gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht hat. Dies gilt auch für denjenigen, der beispielsweise durch seine Unvorsichtigkeit beim Skifahren jemanden verletzt oder Gegenstände wie Skier eines Dritten beschädigt.

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten nicht nur bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboard- oder Skifahren entstanden sind. Zum anderen wehrt eine solche Police aber auch ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen ab.

Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen einer Privathaftpflicht-Police nicht nur in seiner Eigenschaft als Freizeitsportler geschützt, sondern auch als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr sowie bei diversen anderen Gelegenheiten, zum Beispiel als Besucher beim Nachbarn. Je nach Police sind zudem sein Ehegatte oder Lebensgefährte sowie die unverheirateten Kinder, sofern diese noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, kostenlos mitversichert. Über den genauen Versicherungsumfang gibt ein Fischer & Fischer Versicherungsexperte Auskunft.

(verpd)

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