Laut Gesetz muss jeder, der einen Schaden anrichtet, dafür haften – und zwar in voller Höhe. Hat man durch eine kleine Unachtsamkeit jemanden verletzt, kann die Schadenszahlung schnell auch im fünf- oder sechsstelligen Eurobereich liegen. Es gibt jedoch eine passende Absicherungslösung.

Wer durch ein kleines Missgeschick einen anderen schädigt, muss dafür aufkommen. Zwar ist nicht gleich jeder Schaden teuer und damit ein finanzielles Problem, doch die Gefahr besteht. Es gibt jedoch eine passende Versicherungslösung, die unter anderem den Schädiger davor schützt, dass eine Fahrlässigkeit zum finanziellen Desaster wird.

Im privaten Bereich reicht schon eine kleinste Unaufmerksamkeiten aus, um einen großen Schaden zu verursachen. Wer beispielsweise als Fußgänger blindlings über die Straße läuft und einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer so schwer verletzt wird, dass er bleibende Gesundheitsschaden hat, muss mit sehr hohen Schadenersatz-Forderungen rechnen. In diesem Beispiel muss der Unfallverursacher nicht nur ein Schmerzensgeld und die Arztkosten zahlen, sondern auch die durch den Unfall verursachten dauerhaften Einkommensausfälle übernehmen.

Nach Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet man nämlich für alle Schäden, die man unter anderem fahrlässig verursacht, in unbegrenzter Höhe. Gut, wenn der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung hat. Diese übernimmt nämlich den Schaden, den der Versicherte durch ein Missgeschick verursacht hat und schützt ihn so vor den finanziellen Folgen. Eine derartige Police wehrt aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen ab.

Schutz für den Versicherten und seine Familie mit einer Police

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) erklärt in der Broschüre „Private Haftpflichtversicherung – für den Schaden gerade stehen“, wen und in welchem Umfang eine Privathaftpflicht-Police schützt.

Der Broschüre zeigt auf, wer eine derartige Police benötigt und für welchen Personenkreis der Haftpflichtschutz gilt. Dazu zählen nicht nur der Ehepartner und die minderjährigen Kinder, auch ein unverheirateter Lebenspartner oder erwachsene Kinder können unter bestimmten Bedingungen in die Police mit eingeschlossen werden. Detailliert wird auch erklärt, wann genau Eltern für ein Fehlverhalten ihre Kinder haften müssen.

Des Weiteren wird ausführlich darauf eingegangen, für welche Schadenfälle Versicherungsschutz besteht, aber auch in welchen Fällen die private Haftpflichtversicherung nicht leistet und eine zusätzliche Haftpflicht-Police, beispielsweise eine Hundehaftpflicht-Versicherung, benötigt wird. Außerdem erfährt der Leser, was im Schadenfall beachten sollte. Die 24-seitige Broschüre kann kostenlos unter der Rufnummer 0800 3399399 angefordert werden. Außerdem steht sie als PDF auf den Internetseiten des GDV zum ebenfalls kostenlosen Download bereit.

Kompetente Unterstützung erhalten sie natürlich auch bei unserem Fischer und Fischer Expertenteam.

(verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden