In der kalten Jahreszeit besteht auf laubbedeckten, schnee- oder eisglatten Gehwegen eine erhöhte Sturzgefahr. Immobilienbesitzer, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, müssen ohne einen passenden Versicherungsschutz mit hohen Kosten rechnen.

Gehwege verwandeln sich durch herabfallendes Laub, aber auch durch Schnee und Eis schnell in eine gefährliche Rutschbahn für Fußgänger. Hauseigentümer oder Anwohner, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind und dadurch den Sturz eines Passanten mit verschuldet haben, müssen unter Umständen für ihr Versäumnis teuer bezahlen.

Wer anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, muss diesen wieder gutmachen. Dabei gibt es keine festgelegten Obergrenzen. Dies gilt auch für Hauseigentümer beziehungsweise Mieter. Sie haben nämlich die Pflicht, die Gehwege um ihre Immobilie herum begehbar zu halten und dafür zu sorgen, dass diese zum Beispiel durch herabgefallenes Laub oder durch Eis und Schnee nicht zur Rutschfalle werden.

Anderenfalls haften sie für Schäden, die durch rutschige Gehwege entstanden sind, in unbegrenzter Höhe. Die Haftung gilt selbst dann, wenn die Rutschgefahr während ihrer Abwesenheit entstanden ist.

Räum- und Streupflicht für Immobilienbesitzer

Grundsätzlich steht der Hausbesitzer in der Verantwortung. Per Vertrag kann er die Räum- und Streupflicht jedoch auf den Mieter oder den Hausverwalter übertragen, der dann für eventuelle Unfälle haften muss. Allerdings hat der Hauseigentümer in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob der Vertragspartner seinen Aufgaben auch ordnungsgemäß nachkommt.

Wenn ein Fußgänger auf von Laub verschmutzten oder vereisten Boden stürzt und sich dabei beispielsweise einen Arm bricht, wird die Krankenversicherung des Geschädigten die Behandlungskosten für die Verletzung zurückfordern. Und zwar von demjenigen, der seiner Streupflicht nicht nachgekommen ist. Noch teurer wird es, wenn darüber hinaus Schmerzensgeld-Forderungen vom Verunfallten gestellt werden.

Persönliche Absicherung

Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie oder auch Mieter können sich vor dem hohen finanziellen Risiko mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Wer ein Einfamilienhaus vermietet hat oder ein Mehrfamilienhaus besitzt, benötigt dazu in der Regel eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Eine entsprechende Haftpflichtpolice übernimmt nämlich die berechtigten Schadenersatz-Forderungen des Verletzten und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Diese entbinden einen jedoch nicht von der Pflicht zum Streuen.

(verpd)

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