Fast jeder Lebensbereich unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung. Auch beim Versicherungsschutz achten die Anbieter darauf, dass sie der aktuellen Lebenssituation und Wünsche ihrer Kunden gerecht werden, wie neue Absicherungs-Möglichkeiten in Hausrat- und Gebäudepolicen zeigen.

Vieles, was vor 20 Jahren noch nicht denkbar war, ist heute bereits Standard, wie der private Gebrauch von PCs und Handys oder die individuelle Nutzung von erneuerbaren Energien, zum Beispiel mit einer eigenen Fotovoltaikanlage, zeigen. Die Neuheiten bringen jedoch häufig auch Risiken mit sich, die mit Hausrat- und Gebäude-Versicherungsverträgen, welche bereits seit mehreren Jahren unverändert bestehen, nicht abgesichert sind. Die meisten Versicherer passen jedoch ihr Leistungsangebot den aktuellen Anforderungen an und ermöglichen es ihren Kunden, den Versicherungsumfang bestehender Verträge entsprechend zu aktualisieren.

Ältere Versicherungsverträge bieten oftmals nur einen Standardschutz, der viele neu hinzugekommene Risiken nicht mit abdeckt. Daher ist es sinnvoll, sich von Zeit zu Zeit darüber zu informieren, was aktuell absicherbar ist.

Viele mittlerweile versicherbare Leistungen sind nämlich entweder bereits kostenlos in neueren Policen enthalten oder können optional gegen einen kleinen Aufpreis in den bisherigen Versicherungsvertrag mit eingeschlossen werden.

Mehr als nur eine Absicherung der Möbel

Insbesondere ältere Hausratversicherungen gewähren nur den üblichen Standardschutz, der die Risiken Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel beinhaltet. Viele Versicherer bieten dazu kostenlos oder gegen einen kleinen Aufpreis nun auch den Einschluss von Schäden durch Vandalismus, Trickdiebstahl, Überspannungs- sowie Seng- und Schmorschäden an. Selbst Schäden durch einen einfachen Diebstahl aus dem verschlossenen Auto oder während eines Krankenhausaufenthaltes, durch auslaufende Wasserbetten und Aquarien oder ein Fahrraddiebstahl können teils optional versichert werden.

Auch den technischen Neuerungen wird Rechnung getragen: In manchen Policen lassen sich beispielsweise Vermögenseinbußen durch Phishing beim Onlinebanking oder durch einen Raub von Telefon- oder Kreditkarten sowie die Wiederherstellung wichtiger Daten, die durch einen versicherten Schaden verloren gingen, bis zu einem bestimmten Betrag mitversichern.

Darüber hinaus bieten einige Versicherer optional im Schadenfall die Vermittlung und/oder Übernahme von bestimmten Hilfsdiensten an. Dazu zählen beispielsweise ein im Notfall notwendiger Rohrreinigungs-, Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallateur-Service, ein Schlüsseldienst oder sogar eine Schädlingsbekämpfung sowie das Entfernen von Wespennestern. Auch ein genereller Unterversicherungs-Verzicht kann oftmals bis zu einer bestimmten Höhe vereinbart werden.

Von der Fotovoltaikanlage bis hin zu Graffiti-Schäden

Eine Wohngebäude-Versicherung leistet in der Regel für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Versichert sind normalerweise alle Gebäudebestandteile wie Dach, Wände, Böden, Fliesen oder auch Einbauküchen.

Allerdings sind auf dem Dach montierte Fotovoltaikanlagen in vielen älteren Policen nicht automatisch mitversichert. Solche Anlagen können mittlerweile oftmals optional gegen Aufpreis oder auch kostenlos in die bestehende Gebäudeversicherung eingeschlossen werden.

Zudem ist ein erweiterter Versicherungsumfang für diese Anlagen, der neben den genannten Risiken zahlreiche andere Gefahren, wie Bruchschäden, Beschädigung durch Dritte und vieles mehr mit abdeckt, in vielen Fällen möglich. Auch andere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wärmepumpen-, Solar- und/oder Geothermieanlagen, lassen sich optional mitversichern. Einige Versicherer decken in der Gebäude-Police auf Wunsch zudem Graffiti-Schäden, Bruchschäden an Armaturen und Rohren sowie Schäden durch Rohrverstopfungen mit ab.

Selbst Überschwemmungen und Erdbeben sind versicherbar

Sogenannte Elementarschäden, also zum Beispiel Schäden, die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder Schneelast verursacht werden, zählen in der Regel nicht zum Standard-Versicherungsumfang einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung.

Allerdings können Elementarrisiken bei den meisten Policen gegen einen kleinen Aufpreis mit eingeschlossen werden.

Detaillierte Auskunft, was der Hausrat- und/oder der Wohngebäude-Versicherungsvertrag bereits enthalten und welche Zusätze individuell sinnvoll sind, können beim Fischer & Fischer Versicherungsfachmann erfragt werden.

(verpd)

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