Üblicherweise lässt sich das eigene Inventar wie Möbel oder Kleidung in einer Hausratsversicherung gegen Brand, Einbruchdiebstahl und andere Risiken versichern. Wertgegenstände wie wertvoller Schmuck oder Antiquitäten haben jedoch einen besonderen Absicherungsbedarf.

Entspricht die Versicherungssumme einer Hausratversicherung dem tatsächlichen Wert des Hausrates, kommt der Versicherer im Versicherungsfall für den entstandenen Schaden auf. Es gibt jedoch bestimmte Wertsachen, für die im Versicherungsvertrag festgelegte Entschädigungsgrenzen gelten, die nicht unbedingt dem Wert des jeweiligen Gegenstandes entsprechen. Doch auch in diesen Fällen ist ein ausreichender Versicherungsschutz möglich.

In einer Hausratversicherung sind üblicherweise Ge- und Verbrauchsgüter des täglichen Lebens, die im Haushalt zu finden sind, wie Möbel, Kleidung, Lebensmittel, Elektrogeräte, Bücher und Geschirr, zum Neuwert versichert. Versicherungsschutz besteht üblicherweise für Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruch-Diebstahl, Raub, ungewollt austretendes Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Im Versicherungsfall zahlt der Versicherer den Wert, der nötig ist, um die beschädigten Gegenstände zu reparieren, oder – sollte dies nicht möglich oder unrentabel sein – neu zu kaufen. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Versicherungssumme der Police nicht niedriger als der Neuwert des Hausrats.

Wer Wertgegenstände zu Hause aufbewahrt, sollte jedoch darauf achten, dass auch diese im Schadenfall ausreichend abgesichert sind.

Entschädigungsgrenzen für Wertsachen

Denn in der Regel gelten in den meisten Hausrat-Policen für bestimmte Wertsachen wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Münzen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Bilder, Skulpturen und Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind – mit Ausnahme von Möbeln – festgelegte Entschädigungsgrenzen. Antike Möbel zählen nicht zu den Wertsachen, sondern als Inventar. Für sie gelten keine besonderen Entschädigungsgrenzen – sie sind wie der normale Hausrat abgesichert.

Die einzelnen Entschädigungsgrenzen für die verschiedenen Wertsachen sind der Versicherungspolice und den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen zu entnehmen. In vielen Hausrat-Policen sind beispielsweise Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Briefmarken- und Münzsammlungen maximal bis 20 oder 40 Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch bis 20.000 Euro oder 40.000 Euro versichert.

Der maximale Erstattungsbetrag im Versicherungsfall für Bargeld beträgt oft 1.000 Euro und für Wertpapiere, Urkunden, Sparbücher häufig 5.000 Euro.

Dabei können sich diese Entschädigungsgrenzen auch nach der Art der Aufbewahrung unterscheiden. Wurden Wertsachen zum Zeitpunkt des Schadens außerhalb eines in der Police vorgeschriebenen Safes aufbewahrt, gelten nicht selten noch niedrigere Entschädigungsgrenzen, wie zum Beispiel 500 Euro für Bargeld, 1.500 Euro für Wertpapiere und Sparbücher sowie 10.000 Euro für Schmuck.

Absicherungslücken verhindern …

Im Schadenfall wird maximal die Entschädigungsgrenze ausbezahlt, die für den beschädigten Wertgegenstand in der Hausrat-Police vereinbart war. Übersteigt der Wert des Wertgegenstandes jedoch die Entschädigungsgrenze, kann der Schaden höher sein als man vom Versicherer ersetzt bekommt.

Doch diese Absicherungslücke lässt sich verhindern. So lassen sich in vielen Hausrat-Policen einzelne Entschädigungsgrenzen bedarfsgerecht gegen einen Aufpreis erhöhen.

… mit Spezialpolicen

In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoller, hochpreisige Wertgegenstände wie wertvollen Schmuck, Antiquitäten und/oder Kunstgegenstände über spezielle Policen abzusichern. Denn diese Spezialpolicen bieten nicht nur in Bezug auf die Entschädigungssummen, sondern auch hinsichtlich der versicherten Risiken einen umfassenderen Versicherungsschutz, als dies über eine Hausrat-Police möglich ist.

So ersetzt eine Schmuck- und Kunstversicherungs-Police im Versicherungsfall beispielsweise den Schaden je nach Vertragsvereinbarung bis zum tatsächlichen Neuwert oder Handelswert. Zudem sind nicht nur die in der Hausratversicherung üblichen Gefahren, sondern oft auch andere Schadenrisiken versicherbar, die zu einer Zerstörung, einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen der versicherten Sachen führen können.

Beispielsweise können je nach Policenvereinbarung zusätzlich zu den Schadenrisiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch-Diebstahl oder Raub auch Schäden durch Veruntreuung, Unterschlagung, einfachen Diebstahl, Verlust oder Zerstörung oder durch die eigene Unachtsamkeit versichert werden.

Derartige Spezialversicherungs-Policen gibt es unter anderem für Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Pelze, aber auch für hochpreisige Musikinstrumente, Fotoausrüstungen oder Elektronikgeräte.

Quelle: (verpd)

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