Eine häufige Ursache von Wasserschäden in der Wohnung sind auslaufende Wasch- und Geschirrspülmaschinen. Wie sich mit einfachen Mitteln das Risiko minimieren lässt und wer zahlt, wenn trotzdem etwas passiert. Zuleitungsschläuche von Haushaltsgeräten können – zum Beispiel durch Alterung, Materialfehler oder unsachgemäße Schlauchführung – undicht werden. Die Folge: Binnen kürzester Zeit können große Mengen Wasser auslaufen und die Wohnung mitsamt Inventar sowie darunterliegende Räume beschädigen.
Die Gefahr eines Wasserschadens durch eine Wasch- oder Spülmaschine lässt sich am günstigsten verringern, wenn die Geräte nur unter Aufsicht laufen gelassen werden und nur während dieser Zeit der Wasserhahn geöffnet wird. Platzt dabei ein Schlauch und wird dann sofort der Wasserhahn geschlossen, kann nicht viel Wasser auslaufen.
Bequemer lässt sich dieser Schutz durch ein sogenanntes Aquastopp-System einrichten. Es enthält ein Sicherheitsventil, das bei einem defekten Zuleitungsschlauch die Wasserversorgung der Maschine unterbricht. Viele neuere Wasch- und Spülmaschinen haben diese Sicherheitseinrichtung bereits serienmäßig eingebaut. Anderenfalls kann sie ab etwa 20 Euro pro Gerät nachgerüstet werden.

Welche Versicherung zahlt

Wer trotz aller Vorsicht einen Wasserschaden – verursacht durch eine defekte Wasch- oder Geschirrspülmaschine – hat, muss ohne die passenden Versicherungspolicen für den eigenen Inventar- und Immobilienschaden aufkommen. Auch für mögliche Wasserschäden, die dadurch bei den Nachbarn auftreten, haftet man. Als Mieter muss man zudem für notwendige Reparaturkosten am Gebäude aufkommen.

Eine Absicherung der Schäden am eigenen Inventar bietet jedoch eine Hausratversicherung. Schutz vor den Kosten bei notwendigen Reparaturen am eigenen Haus übernimmt die Gebäudeversicherung, sofern in beiden Policen Leitungswasserschäden mitversichert sind.

Leichtsinnig (Fachjargon: „grob fahrlässig“) selbst verursachte Schäden sind oftmals nur begrenzt mitversichert. Das wäre in diesem Falle der unbeaufsichtigte Betrieb der Geräte oder das Offenlassen der Wasserhähne außerhalb des Betriebs, ohne dass eine Aquastopp-Einrichtung aktiv ist.

Schutz für geschädigte Mieter und Vermieter

Wenn durch auslaufendes Wasser in einer Mietwohnung das Inventar einer Nachbarwohnung oder die Bausubstanz der Immobilie des Vermieters beschädigt wird, leistet in der Regel die Privathaftpflicht-Police des Mieters – sofern er eine abgeschlossen hat. Die Privathaftpflicht-Versicherung tritt dann ein, wenn durch eigenes Verschulden ein Dritter zu Schaden kommt und man gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Geschädigte Vermieter und Nachbarn sind allerdings gut beraten, den Schaden vorrangig durch ihre eigene Gebäude- beziehungsweise Hausratversicherung regulieren zu lassen, denn diese übernehmen bei zerstörten Gegenständen den Neuwert.

Haftpflicht-Versicherungen zahlen dagegen stets nur den gesetzlichen Anspruch, und das ist der Zeitwert. Der Zeitwert berechnet sich dabei aus dem Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für das Alter des Gegenstandes, den bisherigen Gebrauch und die Abnutzung.

(verpd)

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