Wer sein Haus oder seine Wohnung vor Einbrechern schützen möchten, kann schon seit Längerem für bestimmte Maßnahmen eine staatliche Unterstützung erhalten. Vor Kurzem wurde diese Förderung noch weiter verbessert.

Bisher wurde der Einbau von Einbruchschutz-Maßnahmen in eine bestehende Immobilie nur mit staatlichen Zuschüssen gefördert, wenn dies im Rahmen einer energetischen Sanierung oder eines altersgerechten Umbaus erfolgte. Dies hat sich geändert. Zudem gibt es eine weitere Förderform.

Für Immobilienbesitzer, aber auch für Mieter, die eine bestehende Wohnung oder ein bestehendes Wohnhaus durch bestimmte Baumaßnahmen einbruchsicher machen möchten, gibt es seit Kurzem ein verbessertes Förderangebot von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Einbruchschutz-Maßnahmen wurden bisher nur im Rahmen von energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten mit einem Zuschuss gefördert.

Seit dem 19. November 2015 wird der Zuschuss in Höhe von maximal 1.500 Euro nun auch für Einzelmaßnahmen gewährt, also unabhängig davon, ob gleichzeitig energieeffiziente oder altersgerechte Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden oder nicht. Zudem können neben einem Zuschuss seit dem 1. April 2016 auch zinsgünstige Kredite bis 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden. Außerdem wurde der Katalog der förderfähigen Maßnahmen erweitert.

Staatlicher Geldzuschuss und/oder zinsgünstiger Kredit

Die KfW-Förderprogramme für Einbruchschutz-Maßnahmen werden im Förderprodukt „Altersgerechtes Umbauen“ geführt, allerdings sind hier auch Einzelmaßnahmen förderfähig. Konkret gibt es pro Wohneinheit bis 6.250 Euro Zuschuss bei kombinierten Maßnahmen für ein altersgerechtes Wohnen und einen verbesserten Einbruchschutz, höchstens jedoch 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Für alleinige Maßnahmen zum Einbruchschutz beträgt der Zuschuss pro Wohneinheit maximal 1.500 Euro, höchstens aber zehn Prozent der förderfähigen Kosten.

Im Detail fördert die KfW im Rahmen der Förderprogramme „Altersgerecht Umbauen – Investitzionszuschuss“ und „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ unter anderem folgende Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz: den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie von einbruchhemmenden Gittern und Rollläden.

Gefördert wird nun auch der Einbau von einbruchhemmenden Nachrüstsystemen für Fenster wie spezielle Fenstergriffe und für Haus- und Wohnungstüren, darunter fallen zum Beispiel Türspione, Türzusatzschlösser und Mehrfach-Verriegelungssysteme mit Sperrbügel. Förderfähig ist zudem der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen wie Videokamerasystemen, Panikschaltern sowie von sonstigen baugebundenen Assistenzsystemen; darunter fallen unter anderem Bewegungsmelder, Gegensprechanlagen, Beleuchtung sowie baugebundene Not- und Rufsysteme.

Weitere finanzielle Erleichterungen

Prinzipiell wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor dem Beginn der Baumaßnahmen zum Einbruchschutz gestellt wird. Mehr Details zu den KfW-Förderprogrammen gibt es online unter www.k-einbruch.de/foerderung sowie im Webauftritt der KfW. Auch manche Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Sachsen bieten Förderprogramme für die Einbaumaßnahmen zum Einbruchschutz an. Details dazu können online in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gesucht werden.

Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Arbeitskosten eines Handwerkers für den Einbau einer Sicherheitstechnik nach Paragraf 35a Absatz 3 EStG (Einkommensteuergesetz) von der Steuer abgesetzt werden. Zudem bieten manche Versicherer auch Prämienrabatte bei der Hausratversicherung, wenn bestimmte Sicherheits-Einrichtungen installiert sind.

Sinnvolle Einbruchschutz-Maßnahmen werden im Webauftritt der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), einem Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., sowie unter www.k-einbruch.de, einem Webportal der Polizeilichen Kriminalprävention, ausführlich vorgestellt.

Quelle: (verpd)

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