Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. vor Kurzem mitteilte, haben Versicherer für Betroffene in den Hochwasserregionen Krisenstäbe eingerichtet, um eine schnelle Hilfe gewährleisten zu können.

Vor Kurzem hat eine neue Jahrhundertflut immense Schäden in vielen Regionen Deutschlands angerichtet. Betroffene, deren Immobilie, Hausrat und/oder Fahrzeuge gegen Hochwasserschäden versichert waren, können zumindest mit einer schnellen finanziellen Hilfe rechnen.

Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), erklärt bezüglich der jüngsten Hochwasserkatastrophe: „Um die Menschen in den Hochwasserregionen jetzt mit Rat und Tat zu unterstützen, haben Versicherungen in Sachsen, Bayern und Thüringen Krisenstäbe eingerichtet. Versicherte können sich darauf verlassen, dass ihr Versicherer schnell und unkompliziert bei der Beseitigung von Schäden hilft und diese reguliert, wenn Versicherungsschutz gegen Überschwemmung und Starkregen besteht.“

Was im Schadenfall zu tun ist

Mieter oder Hausbesitzer, die Opfer der Fluten wurden, sollten sich umgehend mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen, möglichst noch vor den Aufräumarbeiten, um zu klären, was als Nächstes zu tun ist. Zudem ist es wichtig, die Schäden beispielsweise mithilfe von Fotos und genauen Beschreibungen gut zu dokumentiert, sodass der Versicherer den Schaden schnell und genau einschätzen kann. Außerdem sollten Reparaturen nur in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden.

Um eine reibungslose Schadenregulierung zu ermöglichen, rät der GDV den Betroffenen zudem

  • betroffene elektrische Geräte und Anlagen von einem Fachmann überprüfen zu lassen, bevor sie wieder in Betrieb genommen werden,
  • die Schäden mit einem Fotoapparat zu dokumentieren und den erreichten Wasserstand zu markieren,
  • zerstörte Gegenstände erst nach Rücksprache mit dem Versicherer zu entsorgen und
  • den Schaden in Abstimmung mit dem Versicherer möglichst klein zu halten. Die Versicherer beraten diesbezüglich unter anderem, wie das Wasser abgepumpt, das Gebäude gereinigt und getrocknet werden kann.

Versicherungsschutz für Immobilie und Hausrat

Schäden, die durch Hochwasser verursacht werden, gelten als Natur- oder auch Elementarschäden. In einer Gebäude- und/oder Hausratversicherung sind diese Schadensarten in der Regel nur abgedeckt, wenn Elementarschäden in der Police mitversichert gelten. Die Mitversicherung von Elementarschäden, die durch die Risiken Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche entstehen, ist meist gegen einen kleinen Aufschlag möglich.

Nach Angaben des GDV sind derzeit 32 Prozent der Deutschen gegen Hochwasser versichert. „Viele Menschen haben die Notwendigkeit dieses finanziellen Schutzes erkannt und sich in den letzten Jahren versichert. Aber es sind noch zu wenige. Über 99 Prozent aller Haushalte in Deutschland können wir problemlos gegen Hochwasser und Überschwemmung versichern“, so Jörg von Fürstenwerth.

Auch in hochgefährdeten Gebieten kann nach Aussagen des GDV in vielen Fällen Versicherungsschutz gewährt werden, nachdem der Versicherer sich das Gebäude angesehen und eine individuelle Risikoprüfung durchgeführt hat. Fragen rund um das Thema Versicherungsschutz vor Überschwemmung und Hochwasser beantwortet der Verbraucherservice des GDV unter der kostenfreien Beratungsnummer 0800 3399399.

Wenn das Auto durch Hochwasser beschädigt wurde

Viele Hochwasserschäden bei einem Auto sind in der Regel durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Diese ersetzt die Schäden abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Versichert ist beispielsweise, wenn das geparkte Fahrzeug überflutet oder durch Geröll oder Steine, welche durch Starkregen von einem Hang abgelöst und auf das Auto gefallen sind, beschädigt wurde. Falls sich eine Reparatur lohnt, zahlt diese die Kaskoversicherung.

Liegt ein Totalschaden vor, zahlt der Versicherer in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Pkws. Wurde in der Kaskopolice eine Neupreisentschädigung vereinbart, wird der Kaufpreis des Wagens erstattet. Wer sein Auto in einem vor Hochwasser gewarnten Bereich stehen lässt oder auf überschwemmten Straßen fährt und den Wagen nicht in Sicherheit bringt, obwohl er es könnte, handelt grob fahrlässig. In diesem Fall muss der Versicherer nur zum Teil oder gar nicht zahlen.

Bei Wasserschäden am Fahrzeug sollte umgehend der Kfz-Versicherer informiert werden, um die Vorgehensweise zur Schadensbehebung zu besprechen. Übrigens: Nach Angaben von Kfz-Experten dürfen Autos, die bis zum Motorblock im Wasser stehen, auf keinen Fall gestartet oder gefahren werden. Zum einen kann das Einschalten der Zündung bereits zu Kurzschlüssen führen, zum anderen kann der Motor beim Anlassen beschädigt werden, wenn Wasser in den Motor eindringt.

(verpd)

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