Immer wieder kommt es zu Unfällen auf Parkplätzen. Ein häufiger Unfall ist dabei, dass ein Auto beim Rückwärtsfahren, um aus einer Parklücke auszuparken, mit einem anderen, hinter ihm befindlichen Auto kollidiert. Welche Haftungsprobleme hier möglich sind, zeigt ein Gerichtsurteil.

Im Juli 2021 wurden nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts rund 57.000 Elektrofahrzeuge neu zugelassen. Damit sind nun mehr als eine Million dieser Fahrzeuge hierzulande unterwegs – die überwiegende Mehrzahl davon mit einem „E“ auf dem Kenneichen, das Sonderrechte einräumt.

Letztes Jahr ist die Anzahl der Verkehrsunfälle gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dies gilt auch für schwere Unfälle im Straßenverkehr, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden. Eine Statistik zeigt zudem, was am häufigsten zu schweren Unfällen mit Personenschäden geführt hat.

Letztes Jahr wurden zwar weniger Pkws und andere Kraftfahrzeuge durch Sturm, Hagel und sonstige Naturrisiken beschädigt als im Vorjahr. Allerdings war die Schadenhöhe immer noch beträchtlich und wird allein durch die Schäden im Juni 2021 um rund das Doppelte überschritten.

Ein Gericht hatte zu klären, wie sich die Schuld verteilt, wenn zwei Kfz-Fahrer mit ihren Pkws in einer Kreuzung zusammenstoßen, weil derjenige, der vorfahrtsberechtigt ist, nach Ansicht des Unfallgegners eigentlich hätte langsamer fahren müssen, um auf den übrigen Verkehr zu achten.