Mitte September 2016 war es in weiten Teilen Deutschlands über 30 Grad heiß. Ein Jahr zuvor gab es zur gleichen Zeit in vielen Gegenden, wie zum Beispiel im Erzgebirge, Schnee. Angesichts dieser Wetterkapriolen stellt sich die Frage, wann man von Sommer- auf Winterreifen wechseln soll.

Wird das eigene Auto gestohlen oder bei einem selbst verschuldeten Unfall beschädigt, erhält man nur dann einen finanziellen Schadenersatz, um den geklauten Wagen ersetzen oder die Unfallschäden reparieren zu können, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

Wer aus Kostengründen zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln möchte, sollte auf alle Fälle prüfen, ob der Leistungsumfang in der neun Kfz-Police nicht zu Nachteilen im Schadenfall führt. Denn diese können im Ernstfall teurer sein als die Prämienersparnis durch den Versichererwechsel.

Zwar stehen Bund, Länder und Gemeinden in der Pflicht, dass die Straßen, für die sie zuständig sind, in einem möglichst sicheren Zustand sind. Allerdings hat diese sogenannte Verkehrssicherungs-Pflicht auch Grenzen, wenn es um Risiken durch Naturgewalten geht, wie ein Gerichtsurteil belegt.

Bei einem Verkehrsunfall muss der Unfallverursacher für die entstandenen Schäden aufkommen. Doch auch wenn der Schuldige unerkannt flüchtet oder dessen Fahrzeug nicht versichert war, gibt es für Unfallgeschädigte, die verletzt wurden, unter Umständen eine finanzielle Hilfe.

Es gibt hierzulande kein fixes Datum, wann von Sommer- auf Winterreifen gewechselt werden muss. Wer allerdings zu spät wechselt und mit einer nicht der Witterung angepassten Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet auch sich und andere.

In vielen Lieferwagen und Monteursfahrzeugen werden zum Teil hochpreisige Güter transportiert. Wird der Kfz-Inhalt bei einem Unfall beschädigt oder einem Kfz-Einbruchdiebstahl gestohlen, wird der Schaden durch die Kfz-Kasko nicht ersetzt. Es gibt jedoch eine Absicherungsmöglichkeit.