Alles andere als einheitlich präsentieren sich die Länder der Europäischen Union, wenn es um die Vorschriften zur Nutzung von Winterreifen geht – was hierzulande erlaubt ist, ist in anderen Ländern verboten und umgekehrt. Dabei gilt wie immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Auch wenn man sich das wünschen würde, eine europaweite einheitliche Regelung, wann und wo Winterreifen verwendet werden müssen, gibt es nicht. In einigen Ländern ist beispielsweise diese Bereifung während einer bestimmten Zeit im Jahr vorgeschrieben, in anderen Ländern beschränkt sich dies auf bestimmte Regionen und wieder andere – so auch Deutschland – sprechen von einer situativen Winterreifenpflicht. Einigkeit gibt es auch nicht über die Mindestprofiltiefe und ob Spikes, also Winterreifen mit einvulkanisierten Stahlstiften, die wenige Millimeter aus der Lauffläche herausragen, verwendet werden dürfen.

Hierzulande gibt es laut Paragraf 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf öffentlichen Straßen Pkws nur mit Winterreifen unterwegs sein dürfen. Ansonsten drohen ein Bußgeld und ein Eintrag im Flensburger Fahreignungsregister. Wenn es aufgrund einer ungeeigneten Bereifung zu einem Unfall kommt, können eine Teilschuld angerechnet und die Leistungen einer eventuell bestehenden Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit anteilig gekürzt werden.

Eine situative Winterreifenpflicht ähnlich wie in Deutschland gibt es unter anderem in Luxemburg, der Slowakei, in Bulgarien oder in der Türkei. Im Gegensatz hierzu schreiben zum Beispiel Bosnien-Herzegowina (15. November bis 15. April), Estland (1. Dezember bis 1. März, in einigen Regionen auch länger), Finnland (1. Dezember bis 28. Februar), Island (November bis April), Mazedonien (15. November bis 15. März) oder Montenegro (15. November bis 31. März) die Nutzung von Winterreifen während einer bestimmten Zeitperiode vor und zwar unabhängig von der Witterung.

Regelungen in Frankreich und Italien

Ganz anders sieht es beispielsweise in Italien und Frankreich aus, denn dort gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, was aber nicht heißt, dass diese nicht doch vorgeschrieben sein kann. In beiden Ländern können nämlich lokale Behörden für bestimmte Strecken oder Regionen die Nutzung von Winterreifen und/oder Schneeketten festlegen. So gilt beispielsweise im italienischen Teil der Brennerautobahn vom 15. November bis 15. April abschnittsweise eine Winterausrüstungs-Pflicht. Es müssen also in dieser Zeit entweder Winterreifen montiert werden oder Schneeketten an Bord sein.

Auch in Frankreich können Behörden für bestimmte Strecken oder Regionen Winterreifen vorschreiben. Wichtig ist hierbei, dass in Frankreich eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern bei Winterreifen gilt, während in Deutschland gesetzlich 1,6 Millimeter vorgeschrieben sind. Apropos Mindestprofiltiefe: Auch in Österreich gibt man sich bei Winterreifen nicht mit 1,6 Millimeter Profiltiefe zufrieden, sondern verlangt mindestens vier Millimeter bei Radialreifen beziehungsweise fünf Millimeter bei Reifen in Diagonalbauart.

Die Alpenländer Österreich und Schweiz

Erstaunlicherweise gibt es weder in der Schweiz noch in Österreich eine generelle Winterreifenpflicht. Aber bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen in beiden Ländern Winterreifen und/oder Schneeketten auf dem Fahrzeug montiert sein, sonst drohen hohe Bußgelder und eine Mithaftung, wenn es zu einem Unfall kommt.

Außerdem sind in beiden Alpenländern – und übrigens auch in Dänemark, Belgien, Schweden und Island beispielsweise – heute noch Spikes, also Winterreifen mit einvulkanisierten Stahl- oder Hartmetallstiften, erlaubt. Diese Reifen dürfen dagegen hierzulande seit 1975 nicht mehr auf öffentlichen Straßen verwendet werden.

Rechtzeitig informieren, statt hinterher zahlen

Die oben genannten Regelungen sind nur einige Beispiele, die verdeutlichen, wie unterschiedlich die Regelungen in Europa sind. Deshalb sollte man sich vorher über die Regelungen informieren, die in den jeweiligen Ländern, die man befahren möchte, gelten. Entsprechende Zusammenstellungen bieten beispielsweise Automobilclubs wie der ADAC oder der AVD an.

Unter www.reifenqualitaet.de informiert auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. über die landesspezifischen Regelungen. Übrigens: Zwar wird hierzulande bei Winterreifen eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern gesetzlich noch als ausreichend angesehen. Experten empfehlen jedoch für Sommerreifen drei Millimeter und bei Winter- oder Ganzjahresreifen mindestens vier Millimeter Profiltiefe, um eine möglichst gute Fahrbahnhaftung bei Nässe, Schnee oder Schneematsch zu haben.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden