Wer ein Fahrzeug wie ein Wohnmobil, Motorrad oder Cabriolet nicht das ganze Jahr, sondern nur einen gewissen Zeitraum im Jahr – beispielsweise nur in den Sommermonaten – nutzen will, kann mit einem Saisonkennzeichen Zeit und Geld sparen.

Seit einigen Jahren ist es Kfz-Haltern möglich, ein Kraftfahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zuzulassen, sofern sie das Kfz nur in einer bestimmten Zeitspanne im Jahr nutzen möchten. So spart man sich nicht nur das zeitraubende und kostenpflichtige An- und Abmelden im Jahr. Einige Kfz-Versicherer bieten für solche mit Saisonkennzeichen angemeldeten Fahrzeuge einen verbilligten Versicherungsschutz an. Allerdings gibt es ein paar Kriterien, die man bei der Nutzung eines Saisonkennzeichens beachten sollte.

Es gibt einige Fahrzeugarten wie ein Cabriolet, ein Wohnmobil, ein Motorrad oder ein Liebhaberfahrzeug wie einen Youngtimer, die deren Kfz-Halter am liebsten nur bei schönem Wetter und nicht bei Eis und Schnee fahren möchten. Ein normales Kfz-Kennzeichen gilt jedoch ganzjährig, sofern man das Kfz nicht im Laufe eines Jahres ab- und zum Beispiel im nächsten Jahr wieder anmeldet.

Meldet man ein Kfz jedoch mit einem Saisonkennzeichen an, kann der Kfz-Halter bei der Zulassung festlegen, in welchen Monaten er es auf öffentlichen Straßen nutzen möchte und wann nicht. Der Nutzungszeitraum wird dann auf dem Nummernschild durch am rechten Rand übereinanderstehende Zahlen, die durch einen waagrechten Strich getrennt sind, vermerkt.

Günstigere Alternative

Bei einem normalen Kfz-Kennzeichen werden die Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung ganzjährig berechnet, sofern das Kfz das ganze Kalenderjahr angemeldet ist und nicht im Laufe des Jahres an- oder abgemeldet wird. Anders bei einem Saisonkennzeichen: Hier werdem die Kfz-Steuer und -Versicherung nicht das ganze Jahr berechnet, sondern nur entsprechend dem gewünschten Kfz-Nutzungszeitraum – und zwar ohne dass ein jährliches An- und Abmelden nötig ist.

Mit einem Saisonkennzeichen spart man sich also nicht nur die Gebühren und die Zeit für das jährliche An- und Abmelden. Auch die Kfz-Versicherungsprämie ist bei einem Saisonkennzeichen in der Regel günstiger als wenn man ein Auto mit einem normalen Kennzeichen unterjährig an- und nach der gewünschten Nutzungsdauer wieder abmeldet.

Denn im Vergleich zu einer Kurztarifabrechnung, wie sie bei einer unterjährigen Abmeldung eines Kfz mit einem normalen Kennzeichen erfolgt, um die Kfz-Versicherungsprämie für die genutzte Zeit im Jahr zu berechnen, sind Versicherungstarife auf Basis von Saisonkennzeichen meist günstiger.

Einmalige Anmeldung genügt

Zur Anmeldung eines saisonal genutzten Fahrzeugs benötigt der Kfz-Halter eine entsprechende elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB), früher Doppelkarte, die beim Kfz-Versicherer erhältlich ist. Auf dieser eVB muss man von seinem Kfz-Versicherer den gewünschten Nutzungszeitraum, in dem man das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren möchte – möglich sind hier mindestens zwei bis maximal elf Monate pro Kalenderjahr –, eintragen lassen.

Zum Beispiel kann das Saisonkennzeichen so beantragt werden, dass man von März bis einschließlich Oktober eines Jahres das Kfz im öffentlichen Straßenverkehr nutzen darf. In dem Fall wird am rechten Rand auf dem Kfz-Kennzeichen eine 03 für März und darunter eine 10 für Oktober, getrennt durch einen waagrechten Trennstrich, vermerkt. Das Kfz ist somit vom 1. März bis zum 31. Oktober eines Jahres für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Übrigens, nur wenn der gewählte Nutzungszeitraum des Saisonkennzeichens mehr als sechs Monate pro Kalenderjahr beträgt, wird der Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung des saisonal genutzten Fahrzeuges je unfallfreies Kalenderjahr bessergestellt.

Unbedingt den angegebenen Nutzungszeitraum einhalten

Wichtig: Ein mit einem Saisonkennzeichen zugelassenes Kfz darf nur im vereinbarten Nutzungszeitraum im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Wer sein Kfz außerhalb dieser Zeit auf einer öffentlichen Straße fährt oder auch nur parkt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 Euro.

Übrigens, liegt die Hauptuntersuchung (TÜV) des Fahrzeugs außerhalb der angegebenen Nutzungsraums, reicht es, das Fahrzeug innerhalb des ersten Monats, an dem es wieder auf öffentlichen Straßen gefahren werden kann, prüfen zu lassen, ohne dass eine Strafe droht.

Fährt man mit einem Kfz mit Saisonkennzeichen außerhalb des festgelegten Nutzungszeitraums und verursacht einen Unfall, drohen nicht nur eine Strafe wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs-Gesetz, sondern auch hohe Regressforderungen seitens des Kfz-Versicherers. Für das Fahrzeug besteht nämlich außerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums auf öffentlichen Straßen kein Kfz-Haftpflichtschutz, sodass der Kfz-Versicherer den Schaden in voller Höhe vom Kfz-Halter zurückverlangen kann.

Beitragsfreier Schutz außerhalb des Nutzungszeitraums

Gut zu wissen: Viele Kfz-Versicherer gewähren einem Kfz mit einem Saisonkennzeichen außerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums einen beitragsfreien Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- sowie in einer eventuell abgeschlossenen Teilkaskoversicherung.

Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nur, wenn das Kfz in diesem Zeitraum in einem nicht öffentlichen Platz, zum Beispiel in einer privaten Garage oder in einem mit einem Zaun, einer Mauer oder einer Hecke umfriedeten privaten Grundstück abgestellt ist.

Im Rahmen einer solchen Ruheversicherung ist ein Pkw mit Saisonkennzeichen zum Beispiel über eine in der Kfz-Police vereinbarte Teilkaskoversicherung auch außerhalb der Nutzungsdauer gegen Brand-, Sturm- und Einbruchdiebstahl-Schäden abgesichert.

Saisonkennzeichen werden immer beliebter

Immer mehr Fahrzeuge haben mittlerweile ein Saisonkennzeichen, wie aus einer aktuellen Statistik des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) hervorgeht. Am Stichtag 1. Januar 2020 waren knapp 2,49 Millionen Kfz mit einem Saisonkennzeichen statt mit einem normalen Kennzeichen zugelassen.

Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Steigerung um 2,3 Prozent beziehungsweise rund 57.000 Kfz. Im Vergleich zum Stichtag 1. Januar 2011 ist die Anzahl der Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen bis 2020 sogar um 36,6 Prozent beziehungsweise um mehr als 667.000 Fahrzeuge gestiegen.

Von allen Fahrzeugen mit einem Saisonkennzeichen waren mehr als die Hälfte, nämlich 54,3 Prozent, Krafträder. Dahinter folgen mit einem Anteil von 38,5 Prozent Pkws. Zudem waren 5,8 Prozent aller Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen Wohnmobile und knapp 1,4 Prozent Wohnwagen.

Quelle: (verpd)

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