Wer einen Pkw hat, erhält, sofern er bestimmte Kriterien wie die Unterstellung des Autos in einer Garage erfüllt, bei den meisten Kfz-Versicherern Vergünstigungen für eine Kfz-Kaskoversicherung. Selbst ein spezielles Verhalten nach einem Schaden kann die Kfz-Kaskoprämie reduzieren.

Ein Großteil der Kfz-Versicherer bietet eine Teil- oder Vollkaskoversicherung zu vergünstigten Prämien an, wenn der Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag vereinbart, dass er im Schadenfall für die notwendige Autoreparatur auf eine freie Werkstattwahl verzichtet.

Die meisten Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden eine Vielzahl an Rabattmöglichkeiten an, die zu einer Reduzierung des Versicherungsbeitrags führen, ohne auf einen umfassenden Versicherungsumfang verzichten zu müssen. Dazu ist es notwendig, dass der Versicherungskunde im Versicherungsantrag oder bei einem späteren Vertragseinschluss die entsprechenden Rabattklauseln mit dem Versicherer vereinbart und die jeweiligen Vorgaben auch einhält.

Beitragsreduzierend wäre es beispielsweise, wenn man weiß, dass man mit dem Pkw wenig fährt, zum Beispiel unter 6.000 Kilometer im Jahr, oder dass das Fahrzeug von keinem anderen als einem selbst gefahren wird. Auch das Vorhandensein einer Garage, in der man das Auto zum Beispiel nachts parken kann, kann den Kaskobeitrag vergünstigen. Einen Rabatt gibt es in der Regel auch für die vertragliche Vereinbarung in der Kfz-Police, dass man im Schadenfall darauf verzichtet, die Kfz-Werkstatt, die den Wagen reparieren soll, frei zu wählen.

Nicht nur ein dauerhafter Prämienrabatt ist möglich

Konkret bedeutet dieser sogenannte „Verzicht auf eine freie Werkstattwahl“, dass man nach einem Kaskoschaden wie einem Hagelschaden oder einem selbst verschuldeten Unfall das Auto in einer vom Kfz-Versicherer ausgewählten Werkstatt reparieren lässt.

Neben der Prämienersparnis hat eine solche Vereinbarung bei einigen Kfz-Versicherern aber noch weitere Vorteile. Beispielsweise tragen einige Kfz-Versicherer bei einem vereinbarten Verzicht auf eine freie Werkstattwahl im Schadenfall nicht nur die Kfz-Reparaturkosten, sondern übernehmen auch eventuell notwendige Abschlepp- und/oder Transportkosten in die vom Kfz-Versicherer vorgegebene Werkstatt.

Wenn dies nicht explizit in der Versicherungspolice oder den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen vereinbart ist, werden die Abschlepp- und Transportkosten von der Kaskoversicherung übrigens normalerweise nicht bezahlt.

Quelle: (verpd)

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