Nicht immer ist das Angebot einer günstigeren Kfz-Versicherung auch tatsächlich besser. Wer im Schadenfall Nachteile und höhere Kosten vermeiden will, sollte sich daher vor einem aus Kostengründen gewünschten Versichererwechsel umfassend informieren.

Die meisten Kfz-Versicherungskunden könnten ab dem 1. Januar zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln, wenn sie bis spätestens 30. November den bisherigen Kfz-Vertrag gekündigt haben. Wer dies vorhat, sollte sich jedoch unbedingt weit vor der Kündigung nach einem passenden Tarif umsehen, um nicht am Ende ohne einen Versicherungsschutz dazustehen. Zudem ist es wichtig, den Versicherungsumfang des Angebots mit dem des bisherigen Vertrages detailliert zu vergleichen, damit im Schadenfall keine teuren Überraschungen drohen.

Es ist gar nicht mehr so einfach, die passende Autoversicherung für seine Ansprüche zu finden, denn die Zeiten als bei der Kfz-Haftpflicht-, der Voll- oder der Teilkaskoversicherung jeder Versicherer nahezu den gleichen Versicherungsumfang angeboten hat, sind längst vorbei. Die versicherten Risiken können sich je nach Kfz-Tarif stark unterscheiden.

Zudem bieten viele Versicherer an, die Prämien zu reduzieren, wenn bestimmte Kriterien, wie beispielsweise die nächtliche Unterbring des Autos in eine Garage oder der Verzicht auf eine freie Werkstattwahl nach einem Kaskoschaden, eingehalten werden. Die reine Prämienangabe reicht daher in den wenigsten Fällen aus, einen für die persönlichen Bedürfnisse und Merkmale passenden Vertrag aus den unzähligen Tarifkombinationen zu finden.

Unterschiede im Versicherungsumfang

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen die einzelnen Kfz-Versicherungsarten beinhalten und wann diese sinnvoll sind. Besitzer eines bereits abbezahlten Pkws sollten zum Beispiel nur von der Vollkasko auf die Teilkasko wechseln, wenn ein selbst verschuldeter Totalschaden nicht ein finanzielles Desaster bedeuten würde.

Damit der Versichererwechsel keine Nachteile mit sich bringt, sollte der Versicherungsumfang des bisherigen Vertrages mit dem neuen Angebot detailliert verglichen werden. Je nach Tarif kann sich der Umfang des Versicherungsschutzes deutlich unterscheiden.

Während beispielsweise manche Kfz-Tarife automatisch eine Mallorca-Deckung, eine Mitversicherung von Marderbissen in der Teilkasko-Versicherung oder eine Neupreisentschädigung bieten, ist dies bei anderen nicht der Fall oder kostet eine Zusatzprämie.

Mallorca-Deckung

Verursacht man mit einem Mietwagen einen Unfall, so tritt die Autohaftpflicht-Versicherung des Vermieters ein. Im Ausland liegen die gesetzlichen Versicherungssummen jedoch oft deutlich niedriger, als man es von Deutschland her kennt.

Die sogenannte Mallorca-Deckung sichert den Mietwagen in der Haftpflicht-Versicherung so ab wie das eigene Fahrzeug in Deutschland. Sie sorgt so dafür, dass man bei großen Schäden die Differenz zwischen Schadenhöhe und der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme des Landes nicht aus der eigenen Tasche zahlen muss.

Neupreisentschädigung

Erleidet man mit seinem Kfz einen Totalschaden oder wird es gestohlen, erstattet der Autoversicherer den Neupreis an den Versicherungskunden, wenn das Fahrzeug ein bestimmtes Alter nicht überschritten hat. Die Altersgrenze ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen drei Monaten und zwei Jahren nach Erstzulassung.

Wenn angegebene Kriterien nicht eingehalten werden

Die Palette der Kriterien, für die Versicherer Prämienvergünstigungen einräumen, ist vielfältig: Einzelfahrerrabatt, Garagenrabatt, Frauenrabatt, Nutzkreisrabatt, Partnerrabatt, Wenigfahrerrabatt und viele mehr.

Beim Versicherungsvergleich sollte jedoch auf die verschiedenen Rabatte ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Denn die Voraussetzungen für eine solche Vergünstigung müssen auch erfüllt werden. Wer beispielsweise angibt, nur selbst zu fahren, muss dies auch konsequent einhalten.

Die Strafen für falsche oder nicht eingehaltene Angaben reichen bis zu einer Höhe von zwei vollen Jahresprämien und können im Kaskobereich sogar zu Leistungskürzungen führen.

Für einen nahtlosen Versicherungsschutz

In der Regel können Kfz-Versicherungsverträge mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsablauf gekündigt werden. Da das Versicherungsjahr der meisten Autoversicherungen normalerweise am 31. Dezember eines jeden Jahres endet, bedeutet dies, dass die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer sein muss. Um einen Nachweis zu haben, sollte eine Kündigung per Einschreiben erfolgen. Sinnvoll ist es auch, mit der Kündigung eine schriftliche Kündigungsbestätigung beim Versicherer anzufordern.

Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Kfz-Vertrag nahtlos ab dem Kündigungstermin des Vorvertrags Versicherungsschutz bietet. Bei einem Versichererwechsel informiert in der Regel der neue Versicherer nach Antragstellung automatisch die Zulassungsstelle über den Zeitpunkt, wann der Versicherungsschutz beginnt. Besteht kein nahtloser Übergang, darf das Auto in der Zeit zwischen dem Vertragsablauf des alten und dem Beginn des neuen Vertrages nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Zudem kann ein Versicherer, bei dem im Rahmen eines Versicherungswechsels ein neuer Kfz-Antrag gestellt wird, die gewünschte Kaskoversicherung auch ablehnen, wenn der Antragsteller beispielsweise in der Vergangenheit bereits mehrere Kaskoschäden hatte. Dann hätte der schadenträchtige Fahrer nur noch Schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

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(verpd)

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