Die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 belegt, dass letztes Jahr wieder mehr Pkws gestohlen wurden als im Vorjahr. Die Autodiebe richteten dabei insgesamt einen Schaden von mehreren hundert Millionen Euro an.

Nachdem die Anzahl der polizeilich registrierten Autodiebstähle sechs Jahre in Folge rückläufig war, ist sie letztes Jahr wieder gestiegen. Laut aktuellen Daten des Bundeskriminalamts wurden 2022 über 25.500 Kraftwagen entwendet. Bei weitem nicht jeder Diebstahl konnte aufgeklärt werden. Betroffene Pkw-Halter erhalten den Schaden in der Regel nur ersetzt, wenn sie über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen.

Letztes Jahr wurden laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 des Bundeskriminalamtes (BKA) 25.511 Kraftwagendiebstähle inklusive der unbefugten Ingebrauchnahme der Polizei gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme um 18,2 Prozent, nachdem von 2016 bis 2021 die Autodiebstähle jedes Jahr rückläufig waren.

Auch die Klaurate, also die Kraftwagendiebstähle in Relation zur Einwohnerzahl, ist 2022 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, nämlich von 26 auf 31 Kraftwagendiebstähle je 100.000 Einwohner.

428 Millionen Euro Schaden durch Kraftwagendiebe

Insgesamt beläuft sich die bisher bekannte Schadensumme bei den 2022 begangenen Autodiebstählen laut BKA auf rund 428 Millionen Euro. Insgesamt konnten bisher nur etwa 7.900 Fälle und damit 31,1 Prozent, also weniger als ein Drittel aller Kraftwagendiebstähle, im letzten Jahr von der Polizei aufgeklärt werden.

Wer zumindest den finanziellen Schaden ersetzt bekommen möchte, wenn sein Wagen gestohlen wird, sollte für seinen Pkw eine Teilkaskoversicherung, die automatisch auch in der Vollkaskoversicherung enthalten ist, abschließen. Diese Kaskoversicherung erstattet bei Diebstahl in der Regel den Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Schadens (Marktwert).

Wurde in der Kfz-Kasko eine Neupreis- oder Neuwertklausel vereinbart, wird sogar der Neuwert gezahlt, wenn das Schadenereignis je nach Policenvereinbarung binnen sechs, zwölf oder 24 Monaten nach dem Kauf des Pkws eingetreten ist.

Quelle: (verpd)

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