Ein Fahrzeugfahrer, der unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, gefährdet nicht nur sich selbst und andere. Es kann auch sehr teuer für den Fahrer werden, wenn es in solchem Zustand zu einem Unfall kommt.

Insgesamt wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes letztes Jahr knapp 19.000 Verkehrsteilnehmer bei Unfällen, bei dem ein oder mehrere Unfallbeteiligte unter Alkohol und Drogeneinfluss standen, verletzt und sogar 338 Personen getötet. Diejenigen, die einen Unfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss verursacht haben, müssen mit drastischen Strafen rechnen.

Zwar zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Opfern von Verkehrsunfällen, die von berauschten Fahrern verursacht werden, den vollen Schadenersatz. Die Versicherung nimmt jedoch den Versicherungsnehmer beziehungsweise den Fahrer, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, mit bis zu 5.000 Euro in Regress.

Teuer wird es auch, wenn bei der Fahrt unter Drogen oder Alkohol das eigene Auto beschädigt wird. Die Kaskoversicherung kann nämlich in solchen Fällen die Leistung wegen „grober Fahrlässigkeit“ verweigern oder in einem der Schwere des Verschuldens angemessenen Verhältnis mindern. Da hilft auch nicht die von manchen Versicherern angebotene Klausel, nach der bei grober Fahrlässigkeit doch gezahlt wird. Denn auch bei diesen Policen sind alkohol- und drogenbedingte Unfallfolgen ausgeschlossen.

Geldstrafen und Führerscheinentzug ...

Nicht nur der Versicherungsschutz ist gefährdet, alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Fahrer müssen zudem mit weiteren Strafen rechnen.

Fahranfänger, die noch keine 21 Jahre alt oder noch in der Führerschein-Probezeit gemäß Paragraf 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz) sind, unterliegen laut Paragraf 24c StVG einer Nullpromille-Grenze. Bereits ein Glas Wein oder Bier kann ihnen 250 Euro Geldstrafe und zwei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) einbringen. Führerscheinneulinge auf Probe müssen zudem ein teures Aufbauseminar und eine zweijährige Verlängerung der Probezeit hinnehmen.

Alle anderen Fahrer werden für das Fahren unter Drogeneinfluss oder einer Blutalkohol-Konzentration ab 0,5 Promille mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro, einem bis zu dreimonatigen Fahrverbot sowie mit bis zu vier Punkten im VZR bestraft.

... bis hin zur Freiheitsstrafe

Bereits ein Alkoholspiegel ab 0,3 Promille kann unangenehme Folgen nach sich ziehen, wenn es alkoholbedingt zu Fahrunsicherheiten wie Schlangenlinienfahren oder gar zu einem Unfall kommt.

Dann muss der Fahrer mit strafrechtlichen Konsequenzen entsprechend den Paragrafen 315 c und 316 StGB (Strafgesetzbuch) rechnen. Es drohen sieben Punkte im VZR, eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein bis zu fünfjähriger Führerscheinentzug.

Außerdem droht in allen Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung seitens des Straßenverkehrsamtes, welche zum lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.

(verpd)

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