In zahlreichen europäischen Ländern gibt es andere Promillegrenzen für Autofahrer als hierzulande. Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen mit einem zigfachen Bußgeld rechnen als in Deutschland.

Während in Deutschland Kfz-Fahrer ab 0,5 Promille Alkoholkonzentration im Blut zu Kasse gebeten wird, auch wenn sie noch keinen Unfall gebaut haben, liegt dieser Wert in anderen europäischen Ländern weit darunter. Auch die Strafe für ein Alkoholvergehen kann um einiges höher ausfallen.

Bereits ein Glas Bier oder Wein kann in einigen Ländern schon eines zu viel sein. Beim Thema Alkohol am Steuer sind einige Länder rigoroser als Deutschland.

Null-Promillegrenze

In Rumänien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Russland und der Ukraine liegt die Promillegrenze bei 0,0 Promille. In Norwegen, Polen, Estland und Schweden sind maximal 0,2 Promille erlaubt und in Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Serbien gilt eine 0,3-Promille-Grenze. In Litauen bleiben maximal 0,4 Promille straffrei. Die meisten anderen Länder in Europa haben wie Deutschland eine 0,5-Promille-Grenze. Nur in Großbritannien, Liechtenstein und Malta gilt eine Grenze bis zu 0,8 Promille.

Doch auch in Deutschland gibt es für bestimmte Führerscheininhaber eine 0,0-Promillegrenze, nämlich für Fahranfänger, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen oder unter 21 Jahre alt sind. Auch für Führerscheinneulinge in Italien, Slowenien, Kroatien, Serbien und in Bosnien-Herzegowina gilt eine 0,0-Promillegrenze. Maximal 0,1 Promille dürfen Fahranfänger in Österreich, höchstens 0,2 Promille in Griechenland, Niederlande, Irland, Luxemburg, Litauen und Lettland sowie bis zu 0,3 Promille Führerscheinneulinge in Spanien haben.

Bis zu über 5.000 Euro Strafe

Wer sich nicht an die landesspezifische Promillegrenze hält, muss in vielen Staaten mit hohen Geldstrafen oder sogar mit einer Haftstrafe rechnen. In Deutschland beträgt die reine Geldstrafe nach Angaben des Automobilclubs ADAC ab 500 Euro, in Malta ab 1.200 Euro, in Dänemark ab einen Monatsverdienst, in Schweden ab 40 Tagessätze und in Großbritannien sogar bis zu 5.175 Euro.

In vielen Ländern kann das Überschreiten der vorgeschriebenen Promillegrenze, insbesondere wenn es dadurch zu einem Unfall gekommen ist, auch mit Gefängnis bestraft werden. Mehr Informationen zu den genauen Promillegrenzen, aber auch zu anderen geltenden Verkehrsregeln im Ausland stehen auf der interaktiven Webseite der Europäische Kommission in englischer Sprache zur Verfügung.

(verpd)

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